UN Beschwerde Jugendamt: Fall Kleemeyer in Genf (WUR/35839)
📌 Auf einen Blick (TL;DR & KI-Zusammenfassung)

UN Beschwerde Jugendamt: Fall Kleemeyer ist beim UN-Kinderrechtskomitee unter Az. WUR/35839 registriert. So reichen Eltern Beschwerden ein!

💥 UN Beschwerde Jugendamt: Genf übernimmt den Fall Kleemeyer (WUR/35839)

Es ist ein verfassungsrechtlicher und völkerrechtlicher historischen Meilenstein erreicht worden: Eine direkte UN Beschwerde Jugendamt führte zum Durchbruch! Nachdem wir monatelang die rechtswidrige Behörden- und Gerichts-Willkür der deutschen Justiz im Fall Sabrina Kleemeyer & Marcellino offengelegt haben (wo Richter Jonek vom AG Ludwigsburg sogar befahl, „die Mutter im System zu löschen“), haben wir den Fall nun offiziell beim Ausschuss für die Rechte des Kindes (CRC) der Vereinten Nationen in Genf eingereicht!

Wie wir bereits in unseren früheren Analysen gezeigt haben (siehe Gibt es kostenlose Hilfe gegen Jugendamt Entscheidungen? 7 Fakten sowie Bündnis Menschenrecht – Alexander Emil Schröpfer & Hicran Taraz M.A.), lassen wir Willkürakte von Amtswaltern keinesfalls tatenlos geschehen.

🎥 Videobeweis: Offizieller UN-Durchbruch im Fall Kleemeyer (Az. WUR/35839)

🏛️ Offizielles UN-Aktenzeichen: WUR/35839

Das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR Genf) hat die UN Beschwerde Jugendamt unter der Referenz WUR/35839 officially registriert. Die Bundesrepublik Deutschland steht ab sofort unter der direkten Beobachtung des Genfer UN-Kinderrechtskomitees!

⚖️ Zitiergebot (Art. 19 GG) & Systemversagen der Fachgerichte

Die Missachtung von Grundrechten und das systematische Ignorieren der verfassungsrechtlichen Schranken ist kein Einzelfall. Wer das verfassungsmäßige Zitiergebot missachtet, handelt formell verfassungswidrig und erzeugt absolut nichtige Verwaltungsakte (nachzulesen unter Zitiergebot Behörden (Art. 19 GG): 7 Fakten & BVerfG Urteil und der wissenschaftlichen Verfassungsstatik in Zitiergebot Grundrechte (Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG): Verfassungsstatik & Nichtigkeitsfolge). Selbst systematische Diffamierungsversuche hebeln das Grundgesetz nicht aus (vgl. Reichsbürger Zitiergebot (Art. 19 GG): 7 Fakten (Urteile)).

📢 AUFRUF AN ALLE BETROFFENEN ELTERN IN DEUTSCHLAND:

Der Fall Kleemeyer ist kein Einzelfall. Wir wissen, dass in Deutschland zehntausende Eltern von rechtswidrigen Inobhutnahmen, Kontaktsperren und Behörden-Willkür ohne parlamentarisches Zitiergebot (Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG) betroffen sind. Eine UN Beschwerde Jugendamt ist die stärkste völkerrechtliche Waffe!

Jetzt ist der Moment, um gemeinsam eine bundesweite Einreichungs-Welle bei den Vereinten Nationen in Genf auszulösen!

🌐 So reichst auch DU deine UN Beschwerde Jugendamt in Genf ein:

  1. Öffne das offizielle UN-Einreichungsportal der Vereinten Nationen:
    👉 https://complaints.ohchr.org/Home/TBType
  2. Wähle als Vertragsorgan: CRC – Committee on the Rights of the Child
  3. Reiche deinen Fall (gerne auch unter Berufung auf das verfassungsrechtliche Zitiergebot Art. 19 GG und die BVerfG-Objektformel) direkt in Genf ein!

🛡️ WERDE JETZT UNTERSTÜTZER ODER PARTNER IM BÜNDNIS MENSCHENRECHT!

Wir bauen die verfassungsrechtliche Gegenwehr im gesamten Bundesgebiet aus! Wir suchen engagierte Menschen, Betroffene und Beistände, die als lokale Unterstützer oder Partner vor Ort tätig werden wollen.

  • Unterstützung der Infrastruktur: Unterstütze uns beim Ausbau unserer unzensierten KI-Server, Hardware-Beschaffung und Rechtshilfe-Systeme.
  • Offizielle E-Mail-Adresse: Erhalte als aktiver Beistand eine offizielle E-Mail-Adresse unter name@menschenrechtverteidiger.com gegen Spende.
  • Eigner Beistand vor Ort: Trete als unentgeltlicher Beistand (§ 6 RDG / § 13 VwVfG) für Betroffene in deiner Region auf!

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📍 VERFASSUNGS-ZENTRALE & KONTAKT:

Dipl.-Ing. (Univ.) Alexander Emil Schröpfer (Algoraksha)

Oberstleutnant d.R. | Verpflichteter Menschenrechtsverteidiger (UN-Res. 53/144)

📍 Postanschrift: Dorfstraße 39, 25572 Sankt Margarethen

📞 Telefon: +49 4858 1888658 | 📱 Mobil: +49 175 7556989 (WhatsApp)

📧 E-Mail: Algoraksha@menschenrechtverteidiger.com

🌐 Web: Menschenrechtverteidiger.com

🔐 eBO-ID: DE.Justiz.c143815a-c901-4ba2-b047-3a66a7b63321.1432

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2 Kommentare zu „UN Beschwerde Jugendamt: Fall Kleemeyer in Genf (WUR/35839)“

  1. Avatar von Tobias Roosen

    War das nicht schon Gegenstand in der UPR?
    Wünsche Erfolg!

    1. Hallo Tobias,

      danke dir für deinen Kommentar und deine guten Wünsche!

      Du liegst vollkommen richtig: Die systematischen Grundrechtsverletzungen im deutschen Familienrecht und die Praxis der Jugendämter waren tatsächlich bereits Gegenstand im Rahmen der UPR (Universal Periodic Review) des UN-Menschenrechtsrats für Deutschland (unter anderem in den Empfehlungen der letzten Zyklen, wo Deutschland bezüglich des mangelnden Schutzes des Familienlebens und fehlender Beschwerdestellen ermahnt wurde).

      Die UN-Einzelbeschwerde im Fall Kleemeyer (WUR/35839) setzt genau dort an, wo die allgemeine Rüge der UPR aufhört: Sie bringt den konkreten, forensisch dokumentierten Einzelfall als völkerrechtlichen Hebel direkt vor den Ausschuss, um den Druck auf die Bundesrepublik im laufenden Verfahren maximal zu erhöhen.

      Beste Grüße, Alexander (Algoraksha)

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Alexander Emil Schröpfer
Algoraksha – Beschützer aller Wesen

Ich agiere als Menschenrechtverteidiger gemäß UN-Resolution 53/144. Mein Fokus liegt auf der Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung und dem Schutz des Kindeswohls gegenüber staatlicher Willkür.

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