Strafanzeige Generalbundesanwalt VStGB: Zwangsinobhutnahmen als Verbrechen gegen Menschlichkeit (§ 7 VStGB) angezeigt. Jetzt informieren!
🚨 TL;DR – Strafanzeige Generalbundesanwalt: Historisches Verfahren wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Kindern (§ 7 VStGB)
Eine historische Strafanzeige Generalbundesanwalt wurde eingereicht! Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland hat das Bündnis Menschenrechtsschutz (Alexander Emil Schröpfer) eine multilaterale Strafanzeige beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) eingereicht. Gegenstand: Systematische rechtswidrige Inobhutnahmen durch Jugendämter und Verfechtung des Kinderhandels als Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 Abs. 1 Nr. 9 VStGB) unter eklatanter Missachtung des Zitiergebots (Art. 19 GG) und des Familienschutzes (Art. 6 GG). Erfahre hier alle verfassungsrechtlichen Hintergründe und wie du betroffenen Familien hilfst!
Strafanzeige Generalbundesanwalt 2026: Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Kindern (§ 7 VStGB)
Eine historische Strafanzeige Generalbundesanwalt ist eingereicht! Seit Jahrzehnten werden in Deutschland wehrlose Kinder durch Jugendämter im Rahmen von Inobhutnahmen (§ 42 SGB VIII) ohne hinreichende gerichtliche Statik und unter bewusster Missachtung des Elternrechts (Art. 6 GG) ihren Familien entrissen. Was bisher fälschlich als bloße „Verwaltungsentscheidung“ kaschiert wurde, erreicht eine völlig neue juristische Dimension: Das Bündnis Menschenrechtsschutz hat am 12. August 2026 beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) in Karlsruhe multilaterale Strafanzeige wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 VStGB) eingereicht!
1. Warum die Inobhutnahme-Industrie die Strafanzeige Generalbundesanwalt begründet
Das Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) schützt die Zivilbevölkerung vor systematischen und weitverbreiteten Angriffen. Wenn Jugendämter, befangene Gutachter, Heime und Pflegeeltern aus Profitinteresse ein institutionalisiertes Netz zur Zwangstrennung von Familien aufbauen, ist die Schwelle zum Völkerstrafrecht überschritten. Die Strafanzeige Generalbundesanwalt setzt genau an diesem Punkt an:
- Systematischer Angriff (§ 7 Abs. 1 Nr. 9 VStGB): Die flächendeckende Freiheitsentziehung an Kindern und Eltern ist kein Einzelfall, sondern ein struktureller Übergriff des Staatsapparates.
- Verfassungswidrige Unerlaubnis (Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG): Weder das SGB VIII noch das FamFG enthalten die verfassungsmäßig geforderte Grundrechtszitierung für Eingriffe in Art. 6 GG. Sämtliche Zwangsinternierungen sind verfassungsrechtlich ultra vires und materiell nichtig! Erfahre mehr in unserem Leitfaden über den Zitierwächter des Grundgesetzes.
- Universelles Recht auf Beistand (Art. 6 EMRK): Das künstliche Anwaltsmonopol ist völkerrechtswidrig. Jede Familie hat das Grundrecht auf den Beistand ihres Vertrauens (§ 12 FamFG / § 13 SGB X). Lies dazu, wie du den Anwaltszwang umgehen kannst.
🏛️ Die BVerfG-Objektformel & Der Eignungs-Audit von Amtswaltern
Gemäß Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz ist die Würde des Menschen unantastbar. Wie das Bundesverfassungsgericht klarstellt (BVerfG 2 BvR 2347/15): Der Mensch darf niemals zum bloßen Objekt staatlichen Handelns oder bürokratischer Bereicherung degradiert werden. Amtsträger, die sehenden Auges grundrechtswidrige Trennungen vollziehen, verletzen ihren Amteid (§ 38 DRiG / § 64 BBG) und verlieren spiegelbildlich ihre Amtseignung (§ 9 DRiG). Es greift die uneingeschränkte Privathaftung nach § 839 BGB!
2. Der Fall Frank E. & Das Notwehr-Recht gegen Verfassungsbruch
Die Strafanzeige Generalbundesanwalt steht im unmittelbaren Zusammenhang mit der verfassungswidrigen Inhaftierung von Frank E. (geb. 12.06.1960, derzeit JVA Suhl-Goldlauter). Wer sich als Mensch und Kamerad schützend vor wehrlose Kinder stellt, um sie vor verfassungswidrigem Behördenzugriff zu bewahren, handelt in völkerrechtlich geschützter Nothilfe. Ein Strafvollzug gegen Nothelfer ist eine perverse Täter-Opfer-Umkehr. Mit der Erhebung der Anhörungsrüge-Statik (Art. 103 GG i.V.m. § 90 Abs. 2 BVerfGG) und der Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG 1 BvQ 82/24) fordern wir die sofortige Entlassung. Siehe hierzu auch unsere erprobten Notfall-Anleitungen:
- Inobhutnahme Eilverfahren: Verfassungsrechtliche Orientierung in den ersten 24 Stunden bei Familiengerichten (siehe Inobhutnahme Eilverfahren Familiengericht).
- Akteneinsicht erzwingen: So stoppst du verfassungswidrige Behördenblockaden und Aktenunterdrückungen (siehe Akteneinsicht Verweigerung Behörde Muster).
- Existenzschutz im Eilverfahren: Schutz vor willkürlichen Leistungskürzungen und Behördenmacht (siehe Bürgergeld Eilantrag Muster).
📄 Dokumentation: Die multilaterale Strafanzeige Generalbundesanwalt (§ 7 VStGB)
Lies hier den vollständigen multilaterialen Schriftsatz im Fall Frank E. direkt im interaktiven Dokumenten-Viewer:
3. Multilaterale Haftungsarchitektur & Die Regress-Falle für Amtsträger
Die Strafanzeige Generalbundesanwalt entfaltet eine unerbittliche rechtliche Haftungsarchitektur für alle beteiligten Amtswalter. Gemäß Art. 34 Satz 1 GG haftet im Außenverhältnis zunächst der Staat für materielle und immaterielle Schäden. Gemäß Art. 34 Satz 2 GG i.V.m. § 839 BGB ist der Dienstherr jedoch gesetzlich verpflichtet, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung den handelnden Beamten persönlich und unbeschränkt in Regress zu nehmen!
Wer auf Basis verfassungswidriger, zitatloser Normen vollstreckt, übt kein rechtmäßiges öffentliches Amt im Sinne des Art. 34 GG aus. Der staatliche Schutzschirm erlischt im Außenverhältnis vollständig. Es greift ab sofort die unmittelbare, persönliche Privathaftung der Amtsträger mit ihrem privaten Vermögen, Haus und Bezügen bis in die dritte Generation.
🛡️ Bist du Opfer einer verfassungswidrigen Inobhutnahme geworden?
Melde dich beim Bündnis Menschenrechtsschutz in Sankt Margarethen. Wir liefern dem Generalbundesanwalt weitere Beweis-Dossiers und Falldossiers zur Aufklärung!
📞 Telefon: 04858 1888658 | 💬 Direkt über WhatsApp schreiben (Mobil: 0175 755 6989)
4. Lokale Verankerung & Völkerrechtlicher Schutz: Sankt Margarethen, Karlsruhe, Dresden & Bundesweit
Vom Hauptsitz in Dorfstraße 39, 25572 Sankt Margarethen (Kreis Steinburg) aus leitet das Bündnis Menschenrechtsschutz unter Führung von Alexander Emil Schröpfer (Dipl.-Ing. Univ., Oberstleutnant d.R.) bundesweite Verfassungsprüfungen. Die Strafanzeige Generalbundesanwalt in Karlsruhe umfasst Dienstaufsichtsbeschwerden an die Justizministerien in Dresden, Stuttgart und Erfurt. Durch die UN-Resolution 53/144 agiert das Bündnis als völkerrechtlich geschützter Menschenrechtsverteidiger.
5. Häufige Fragen (FAQ): Strafanzeige Generalbundesanwalt § 7 VStGB
Warum ist der Generalbundesanwalt für Jugendamt-Inobhutnahmen zuständig?
Der GBA ist die alleinige Ermittlungsbehörde für Verbrechen gegen das Völkerstrafgesetzbuch (§ 7 VStGB). Wenn Zwangstrennungen systematisch und strukturell betrieben werden, greift das Völkerstrafrecht.
Kann ich meine eigene Fallakte der Strafanzeige Generalbundesanwalt beisteuern?
Ja! Das Bündnis Menschenrechtsschutz sammelt verfassungswidrige Falldossiers von betroffenen Familien bundesweit und liefert sie als ergänzende Beweise an den Generalbundesanwalt ab.
Benötige ich einen Anwalt für den Beistand vor Gericht?
Nein! Gemäß Art. 6 EMRK, § 12 FamFG, § 13 SGB X und § 90 ZPO hat jeder Mensch das universelle Recht auf den Beistand seines Vertrauens. Das Anwaltsmonopol ist obsolet.

🏛️ BÜNDNIS MENSCHENRECHTSSCHUTZ – VERFASSUNGS- & NOTFALL-NAVIGATION
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Gemeinsam bringen wir das Recht zurück ans Licht. Du kannst unsere Arbeit auf zwei Wegen unterstützen und anderen Betroffenen helfen:









2 Kommentare zu „Strafanzeige beim Generalbundesanwalt 2026: Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Kindern (§ 7 VStGB)“
Meine Tochter (5) wurde am 19.03. wegen Elternstreitigkeiten unter Beisein des Kindes in Obhut genommen. Die Eltern haben sich räumlich getrennt, die Ursache für eine Kindeswohlgefährdung seit dem 21.04. mit dem Auszug der Mutter in eine eigene Wohnung beseitigt worden. Das Jugendamt blockiert jede Rückführungsperspektiven und will mein Kind auf unabsehbare Zeit in der Pflegefamilie lassen. Das Kind leidet seelisch sehr, ist traumatisiert (Einnässen, Aggressivität) und bekundet immer wieder nach Hause zu wollen. Familiengericht steht vollumfänglich hinter dem JA. Die Beschwerde liegt jetzt dem OLG Köln vor. Der erste Termin wurde abgesagt, weil das Jugendamt dann nicht verfügbar ist. Meine arme Tochter wird dann mehr als 6 Monate ihrer Kindheit völlig grundlos bei Fremden verbracht haben. Die Eltern verzweifeln angesichts dieser Behoerdenwilllkuer. Wo können wir Hilfe bekommen?
Hallo lieber Ulrich,
ich habe deinen erschütternden Kommentar auf unserem Portal gelesen. Die Blockade des Jugendamtes und die Absage des OLG-Termins auf Kosten des Seelenwohls deiner 5-jährigen Tochter ist ein schwerer Verfassungsbruch!
Die verfassungsrechtliche Faktenlage:
Wegfall der Obhutsgrundlage: Nach BVerfG-Rechtsprechung ist eine Trennung der Tochter von den Eltern unverzüglich zu beenden, sobald die vermutete Ursache beseitigt ist (Art. 6 Abs. 2 GG).
Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot (§ 155 FamFG): Kindschaftssachen sind vorrangig und beschleunigt durchzuführen. Die Abwesenheit des Jugendamtes darf niemals zu Lasten eines traumatisierten Kleinkindes gehen.
Dein Beistandsrecht (§ 12 FamFG / Art. 6 EMRK): Ihr habt das Recht, mich als unabhängigen Beistand in das OLG-Verfahren und zu den Behördenterminen hinzuzuziehen.
Sende mir die Entscheidungen und lass uns morgen direkt sprechen:
Bitte melde dich kurz per Telefon oder WhatsApp bei mir, damit wir die Eilantrags-Statik und deinen Beistand abstimmen können:
📞 Telefon: 04858 1888658
💬 WhatsApp / Mobil: 0175 755 6989
✉️ E-Mail:
Algoraksha@menschenrechtverteidiger.com
🌐 Infos: https://menschenrechtverteidiger.com/
Herzliche Grüße
Alexander Emil Schröpfer
Bündnis Menschenrechtsschutz