BMJ will Resilienz des Rechtsstaates stärken. Warum 100%-Sanktionen und Aushebelung des Existenzminimums verfassungswidrig sind lest hier!
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) wirbt aktuell für seinen Referentenentwurf zur „Stärkung der Resilienz des Rechtsstaates“. Staatssekretärin Dr. Stefanie Hubig postuliert: „Wer Recht spricht, muss auf dem Boden des Grundgesetzes stehen.“ Im Fokus: Strengere Überprüfungen von ehrenamtlichen Richtern (Schöffen) und Referendaren auf Verfassungstreue. Doch während man Symbolpolitik betreibt, verletzen Jobcenter und Sozialbehörden täglich das unantastbare Existenzminimum.
Das klingt nach rechtsstaatlicher Wachsamkeit. In der Wirklichkeit ist es jedoch ein durchsichtiges Manöver und ein Zeugnis eklatanter Doppelmoral. Denn während man sich an Schöffen und Nachwuchsjuristen abarbeitet, herrscht dort, wo täglich über Menschenleben und Grundrechte entschieden wird, ein struktureller Verfassungsnotstand: Im Sozialrecht, in den Familienabteilungen und in den Jobcentern.
1. Das historische Geständnis des Sozialgerichts Karlsruhe
Bereits am 09. Mai 2023 schrieb das Sozialgericht Karlsruhe (Az. S 12 AS 2046/22) Rechtsgeschichte, indem es die verfassungswidrige Praxis deutscher Sozialgerichte und Behörden schonungslos offenlegte und wörtlich judizierte:
„Das Sozialgericht Karlsruhe bereut zutiefst seinen im Fall der Klägerinnen einstweilen verfassungswidrigen Irrweg, sein unverzeihliches Versagen.“
Das Gericht stellte unmissverständlich klar:
- Es ist sachfremd und rechtswidrig, eine vollständige Entziehung oder Versagung nach § 66 Abs. 1 SGB I bei existenzsichernden Leistungen mit angeblichen Zweifeln an der Hilfebedürftigkeit zu begründen – eine schallende Ohrfeige für das gegenteilige Urteil des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein (Az. L 6 AS 121/13).
- Eine Unterdeckung des Existenzminimums um mehr als 30 % verstößt fundamental gegen das Grundgesetz und die verbindliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 05.11.2019 – 1 BvL 7/16).
- Jedem Sachbearbeiter eines Jobcenters ist es zuzumuten, Bürgern auf Augenhöhe zu begegnen und wohlwollend um Mitwirkung zu werben, anstatt existenziellen Ruin zu verwalten.
2. Die Realität: 100%-Sanktionen als behördliche Vernichtungspraxis
Trotz BVerfG-Urteilen und gerichtlicher Reuebekundungen geht die Vernichtung durch Verwaltung ungebremst weiter:
- Mein eigener Fall in Schleswig-Holstein: Von Dezember 2020 bis zum Eintritt in meine Altersrente – über fast vier Jahre hinweg – wurden mir sämtliche gesetzlichen Sozialleistungen verweigert. Eine faktische 100-Prozent-Sanktion durch bürokratische Blockade!
- Die tägliche Realität der Betroffenen: Als Menschenrechtsverteidiger begleite ich tagtäglich Bürger, die um ihre physische Existenz gebracht werden. Wie wir diese systematischen Grundrechtsverletzungen aufdecken, dokumentiert unsere Forensische Verfassungs-KI.
Der Vergleich mit der Feuerwehr zeigt den Wahnsinn:
Wenn ein Haus brennt, rückt die Feuerwehr sofort aus und löscht! Niemand verlangt vom Bewohner im brennenden Haus erst fünf Formulare, Einkommensnachweise und eine Mitwirkungserklärung, bevor Wasser fließt.
Im deutschen Sozialstaat brennt die menschliche Existenz lichterloh – und statt sofort zu löschen (durch Sofortvorschuss nach § 42 SGB I oder einstweiligen Rechtsschutz), verhängen Jobcenter Sanktionen, fordern Papierberge und setzen Menschen auf Null!
3. Resilienz des Rechtsstaates: Der Bock als Gärtner in der Sozialgerichtsbarkeit
Warum kann dieser Zustand seit Jahren ungestört existieren?
Weil die Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 und Abs. 3 GG) im Sozialrecht faktisch beseitigt ist: In den Bundesländern untersteht die Sozialgerichtsbarkeit nicht den Justizministerien, sondern den Sozialministerien! Die Exekutive führt die Dienstaufsicht über genau jene Richter, die ihre eigenen rechtswidrigen Verwaltungsakte kontrollieren sollen. Der Kontrollierte beaufsichtigt seinen eigenen Richter!
Das Bundesjustizministerium sieht dabei tatenlos zu, während die Grundrechte der Bürger auf dem Altar behördlicher Willkür geopfert werden. Wer die zwingende Verfassungsstatik missachtet, handelt außerhalb des Rechtsstaates – lesen Sie dazu auch unseren Grundsatzbeitrag: Warum es kein Zitiergebot gibt: Die zwingende verfassungsrechtliche Eingriffsvoraussetzung nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG.
4. Die Dauergrundrechtsgewährleistungseinforderung: Grundrechte sind keine Amtsgnade
Was Behörden und Gerichte endlich begreifen müssen: Der Schutz der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) und des Existenzminimums ist kein Almosen, das man im Quartalstakt neu beantragen muss, und kein Verwaltungsakt auf Bewährung.
Es handelt sich um eine Dauergrundrechtsgewährleistungseinforderung.
Der Staat steht in einer ununterbrochenen verfassungsrechtlichen Dauerhaftung. Wer als Bürger vor dem Jobcenter oder dem Sozialgericht steht, bittet nicht um Gnade – er vollzieht die Dauergrundrechtsgewährleistungseinforderung gegenüber einer an Recht und Gesetz gebundenen Verwaltung (Art. 20 Abs. 3 GG). Wer diesen Anspruch sabotiert, verlässt die verfassungsmäßige Ordnung!
5. Die schärfste Klinge: Existenzsicherung bedarf keines Antrags!
Dazu kommt die elementare verfassungs- und völkerrechtliche Realität:
- Keine Eingriffsermächtigung: Weder das SGB II noch das SGB XII enthalten irgendeine rechtliche Legitimation für Eingriffe in die unveräußerlichen Grundrechte. Das Existenzminimum ist der Verfügungsgewalt des Staates entzogen.
- Unmittelbarer Anspruch aus der Verfassung: Der Anspruch auf Existenzsicherung erwächst direkt aus Art. 1 Abs. 1 GG, dem Sozialstaatsprinzip sowie dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR). Bereits 2012 stellte die Bundesregierung klar: Die Existenzsicherung ist ein verfassungsunmittelbares Recht. Sie bedarf keines Antrags, keiner Genehmigung und keines behördlichen Gnadenaktes!
Offizielle Dokumente & Expertisen zum Download
Die vollständigen Dossiers und unsere offizielle ministerielle Eingabe an Frau Staatssekretärin Dr. Stefanie Hubig stehen hier im Original zur Verfügung:
📄 Offizielle Eingabe an das BMJ (12.10.2026):
➜ Download: 2026-10-12-bmj.pdf (541 KB)
📜 Expertise: Existenzsicherung & Parlamentarischer Rat:
➜ Download: Expertise-Existenzsicherung-Parlamentarischer-Rat.pdf (4,2 MB)
🌐 Expertise: UN-Sozialpakt (ICESCR):
➜ Download: ICESCR-Anlage.pdf (157 KB)
Amtlich registrierter Verwaltungsvorgang beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz unter IFG-Akte #382159.
Aktuelle Frontberichte & Erfolge

Sorgerecht entzogen – was tun? Die verfassungsrechtliche Wahrheit, die Behörden verschweigen
11.10.2026Hat dir dieser Beitrag geholfen? Deine Erfahrung zählt!
Gemeinsam bringen wir das Recht zurück ans Licht. Du kannst unsere Arbeit auf zwei Wegen unterstützen und anderen Betroffenen helfen:












