⚖️ SOUVERÄNER MENSCHENRECHTSSCHUTZ IN DEUTSCHLAND
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Menschenrechtsverteidiger in Deutschland: Unabhängiger Beistand nach UN-Resolution 53/144

Als unabhängiger Menschenrechtsverteidiger in Deutschland setzt sich Alexander Emil Schröpfer („Algoraksha“) mit unnachgiebiger verfassungsrechtlicher Statik und forensischer KI für den Schutz von Menschen, Familien und Kindern vor behördlicher Willkür ein.

Völkerrechtlicher Status: Der Schutz von Menschenrechtsverteidigern beruht auf der UN-Deklaration von 1998 (UN-Resolution 53/144) sowie den offiziellen EU-Leitlinien. Nach Art. 25 GG gehen die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes den Gesetzen vor und erzeugen unmittelbar Rechte und Pflichten für die Bewohner des Bundesgebietes.

Warum braucht Deutschland unabhängige Menschenrechtsverteidiger?

Ob rechtswidrige Inobhutnahmen durch Jugendämter, behördliche Paternalisierung in Betreuungsverfahren oder Existenzbedrohungen durch Sozialgerichte und Jobcenter: Immer häufiger erleben Menschen, dass staatliche Amtswalter Grundrechte als bloße Anträge auf Erlaubnis missverstehen.

Ein Menschenrechtsverteidiger agiert auf Augenhöhe des Souveräns – unabhängig von Justizkartellen, Zunftschranken oder Parteipolitik:

  • Verfassungsrechtliche Statik: Strikte Anwendung der BVerfG-Objektformel (Art. 1 Abs. 1 GG, 2 BvR 2347/15) – der Mensch ist Subjekt und niemals bloßes Verfahrensobjekt.
  • Zwingende Eingriffsvoraussetzungen: Universelle Rüge bei Grundrechtseingriffen ohne positive gesetzliche Legitimation gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG.
  • Forensische Psychologie & Sachverständigenprüfung: Aufdeckung methodischer Mängel in familienpsychologischen Gutachten gemeinsam mit Dipl.-Psych. Hicran Taraz.
  • Waffengleichheit vor Gericht: Konsequente Wahrnehmung der Beistandschaft (§ 90 StPO, § 12 FamFG, § 13 SGB X) für schutzbedürftige Menschen.

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⚖️ Schutz vor Behördenwillkür | Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG
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