PKH Stephan Harbarth: Klage gegen BVerfG-Präsident Harbarth | Algoraksha
📌 Auf einen Blick (TL;DR & KI-Zusammenfassung)

Als Erfolg bei PKH Stephan Harbarth bewilligt Mahngericht Schleswig Prozesskostenhilfe für Verfahren gegen den BVerfG-Präsidenten. Jetzt lesen!

Ein historischer Erfolg bei PKH Stephan Harbarth erschüttert die deutsche Justizlandschaft: Das Zentrale Mahngericht Schleswig hat unter dem Aktenzeichen 26-9725840-07-B Prozesskostenhilfe (PKH) ohne Ratenzahlung für ein Verfahren gegen den amtierenden Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Stephan Harbarth, bewilligt!

Als Zitierwächter Grundgesetz (Algoraksha) zeigen wir mit diesem gerichtlich bestätigten Beschluss: Der freie Wille des Souveräns und die unmittelbar geltende Grundrechtsbindung nach Art. 1 Abs. 3 GG stehen über jeglicher bürokratischer Bequemlichkeit von Staatsorganen.


1. Die gesetzliche Hürde der Erfolgsaussicht bei PKH Stephan Harbarth (§ 114 ZPO)

Nach deutschem Prozessrecht gemäß § 114 Abs. 1 ZPO darf Prozesskostenhilfe von Gerichten nur dann bewilligt werden, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung „hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint“.

Durch die rechtskräftige Entscheidung bei PKH Stephan Harbarth hat die Rechtspflegerin des Mahngerichts Schleswig formal geprüft und festgestellt: Die Geltendmachung der Schadensersatzforderung gegen den BVerfG-Präsidenten ist weder mutwillig noch aussichtslos! Das System kann unsere verfassungsrechtlichen Ansprüche nicht mehr als unbegründet abtun. Wie du in unserem Leitfaden zu Behördenwillkür abwehren nachlesen kannst, ist Wissen der beste Schutz vor administrativer Schikane.


2. Der Hintergrund: Missachtung der digitalen Zustellung (eBO)

Trotz mehrfacher, unmissverständlicher Erklärung und Aufforderung, jegliche Korrespondenz ausschließlich digital über das lizenzierte elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) zu übermitteln, wurde dem Souverän weiterhin tonnenweise papierhafte Post aufgezwungen.

Die juristische Begründung der Gegenseite, es gebe „kein einfaches Gesetz, das Behörden zur digitalen Zustellung an Bürger verpflichtet“, bricht vor der Normenhierarchie des Grundgesetzes in sich zusammen:

  • Art. 1 Abs. 3 GG (Unmittelbare Grundrechtsbindung): Die Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Sie brauchen kein vorgeschaltetes Einfachgesetz! Erfahre mehr in unserem Beitrag Zitiergebot Art. 19 GG: Nichtigkeit von Gesetzen.
  • Art. 2 Abs. 1 GG (Freier Wille): Wenn der Souverän den digitalen Empfangsweg wählt, ist dieser freie Wille verfassungsrechtlich geschützt.
  • Die Subjektformel (Art. 1 Abs. 1 GG): Der Mensch darf niemals zum bloßen Objekt staatlichen Handelns oder veralteter Logistik degradiert werden (vgl. ständige Rechtsprechung des BVerfG). Erfahre in unserem Beitrag Videobeweis: Wie wir Justiz-Tricks per Grundgesetz aushebeln, wie Amtsträger zur Verfassungstreue gezwungen werden.

3. Null finanzielles Risiko & Die nächsten prozessualen Schritte

Durch die Bewilligung bei PKH Stephan Harbarth ohne Ratenzahlung übernimmt die Staatskasse sämtliche Gerichtsgebühren für dieses Verfahren. Es besteht für uns kein finanzielles Risiko.

Der Mahnbescheid wird nun formell an den Antragsgegner Stephan Harbarth am Bundesverfassungsgericht (Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe) zugestellt. Das Verfahren leitet bei Widerspruch automatisch in ein streitiges Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht/Landgericht über – auf Staatskosten mit bewilligter PKH!


4. Alle Werkzeuge & Dokumente im Open-Source-Archiv

Alle juristischen Musterschriftsätze, Schriftsatz-Rügen und wissenschaftlichen Gutachten findest du in unseren freien Archiven:


Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu PKH Stephan Harbarth

Warum ist der Beschluss zu PKH Stephan Harbarth so bedeutend?

Weil das Mahngericht Schleswig gemäß § 114 ZPO die hinreichende Erfolgsaussicht der Forderung gegen den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts rechtsverbindlich bejaht hat. Der Staat übernimmt die Gerichtsgebühren.

Was passiert bei einem Widerspruch von Stephan Harbarth?

Bei einem Widerspruch geht das Mahnverfahren automatisch in ein streitiges Gerichtsverfahren über. Da die Prozesskostenhilfe bereits bewilligt ist, wird der verfassungsrechtliche Prozess auf Staatskosten geführt.



Verfassungsrechtliche Zusammenfassung: Warum dieser Beschluss Rechtsgeschichte schreibt

Der Beschluss des Centralen Mahngerichts Schleswig zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Verfahren bei PKH Stephan Harbarth markiert einen Wendepunkt im deutschen Staatshaftungs- und Verfassungsrecht. Er belegt eindrucksvoll, dass das Grundgesetz keine leere Willenserklärung ist, sondern unmittelbar geltendes Recht (Art. 1 Abs. 3 GG), dem sich jeder Amtsträger beugen muss. Durch die unanfechtbare Bejahung der hinreichenden Erfolgsaussicht nach § 114 ZPO ist bewiesen, dass der Schutz des freien Willens (Art. 2 Abs. 1 GG) und die Ablehnung unrechtmäßiger Bequemlichkeits-Bürokratie verfassungsrechtlich tragen. Wer seine Grundrechte aktiv, friedlich und mit juristischer Präzision einfordert, zwingt das System zur Einhaltung der verfassungsmäßigen Ordnung.

P.S.: Das Bündnis für Menschenrecht & Familienschutz
Im Bündnis Menschenrecht verbinden Algoraksha (Der Zitierwächter des Grundgesetzes) und Diplom-Psychologin Hicran Taraz Verfassungsrecht und forensische Psychologie zum Schutz von Familien und Souveränen.

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Das Grundgesetz schützt den Souverän!
Euer Algoraksha – Der Zitierwächter des Grundgesetzes

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Alexander Emil Schröpfer
Algoraksha – Beschützer aller Wesen

Ich agiere als Menschenrechtverteidiger gemäß UN-Resolution 53/144. Mein Fokus liegt auf der Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung und dem Schutz des Kindeswohls gegenüber staatlicher Willkür.

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