Neue Expertise & Musterbrief: Verfassungswidrigkeit anlassloser Kontrollen und OWiG-Sanktionen – Die offizielle Expertise und Dokumentation des Menschenrechtverteidigers. Jetzt informieren.
Am 20. August 2025 habe ich meine umfassende Expertise „Zur Verfassungswidrigkeit anlassloser Polizeikontrollen und Sanktionen nach dem OWiG“ veröffentlicht. Sie beleuchtet:
- Historische Intention
- Das Zitiergebot als Lehre aus der NS-Diktatur (Thomas Dehler: „Wir wollen die Fesseln des Gesetzgebers.“)
- Carlo Schmid: „Die Grundrechte sind nicht nur Programmsätze, sondern geltendes Recht, das den Staat bindet.“
- Juristischer Rahmen
- Art. 1 Abs. 3 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 3 GG, Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG, Art. 20 Abs. 3 GG
- BVerfG-Entscheidungen zum Schuldprinzip und zur Verhältnismäßigkeit
- Kritik an OWiG & Polizeipraxis
- „Gehorsamsdelikte“ ohne Rechtsgutsbezug (§ 118, § 32 OWiG)
- Verletzung des Zitiergebots → formelle Nichtigkeit
- Unverhältnismäßigkeit & fehlende Dokumentation
- Internationale Standards
- EGMR: Gillan & Quinton v. UK, S. und Marper v. UK
- UN-Sozialpakt (Art. 21)
- Dreifache Rechtswidrigkeit
| Ebene | Verstoß | |————-|—————————————————————–| | Formell | Verletzung des Zitiergebots → Norm nichtig | | Materiell | fehlender Rechtsgutsbezug & Unverhältnismäßigkeit → unzulässig | | Systemisch | Überwachungsstaat im Alltag → Bruch mit Art. 20 GG |
Download & Weiterverwendung
📄 Expertise (PDF): [Download Expertise.pdf]
✉️ Musterbrief an das Bundesministerium der Justiz (PDF):
Nutzen Sie diese Unterlagen für:
- Widersprüche gegen Bußgeldbescheide
- Behördenbriefe an Innenministerien
- Verfassungsbeschwerden und Petitionen
- Öffentlichkeitsarbeit und Fachpublikationen
Aufruf zum Handeln
Verfassungstreue ist kein leeres Schlagwort, sondern tägliche Pflicht. Teilen Sie diesen Beitrag, diskutieren Sie mit Ihren Abgeordneten und fordern Sie eine Reform des OWiG und der Polizeigesetze.
„Erwachen ist Aufwachen aus dem Traum der Gehorsamkeit.“
Lasst uns gemeinsam den Geist von 1949 wiederbeleben.
Zitiergebot aus Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG:
Schaut in das Gesetz! Wo ist das Zitat für den Eingriff in ein Grundrecht? Es ist nicht da. Das bedeutet im Klartext: Der Gesetzgeber hat bewusst entschieden, dass hier nicht eingegriffen werden darf!
Da die handelnden Amtswalter gemäß Art. 1 Abs. 3 GG den Willen und die Rechte der Menschen zu schützen haben und gemäß Art. 20 Abs. 3 GG an diesen gesetzgeberischen Willen gebunden sind, endet ihre Macht genau hier.
Sie haben kein Ermessen, sie haben keine Grundlage. Jeder Schritt, den sie jetzt gegen Menschen unternehmen, ist ein bewusster Bruch der Verfassungsstatik.
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Gemeinsam bringen wir das Recht zurück ans Licht. Du kannst unsere Arbeit auf zwei Wegen unterstützen und anderen Betroffenen helfen:







