Erfahre, warum Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG (Zitiergebot) die mächtigste Prüfinstanz gegen staatliche Willkür ist. Ohne Zitat kein Eingriff in Grundrechte!
📍 DIE DIREKTE ANTWORT AUF DEINE FRAGE:
Das gesetzliche Zitiergebot nach Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG erzwingt, dass jedes grundrechtseinschränkende Gesetz die genaue Artikelnorm nennt. Fehlt diese Angabe, ist die Eingriffsermächtigung absolut nichtig (BVerfG 1 BvR 668/04).
1. Die verfassungsrechtliche Zwingendheit des Zitiergebots
Verwaltungsakte und Gerichtsbeschlüsse, die sich auf nichtige Verordnungen stützen, entfalten keine Rechtswirkung. Betroffene können solche Maßnahmen durch prozessuale Rügen im Keim ersticken.
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6 Kommentare zu „Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG: Ultimative Prüfung der Staatsmacht“
Wäre schön, wenn man sie in die Privathaftung zwingen könnte. Sie behandeln einen als Objekt, und drohen, wenn man nicht zahlt GKG. Die Würde des Menschen interessiert die nicht, Hauptsache sie können ihre Macht ausspielen.
Hallo Annerose,
wer davon redet, dass ‚die da oben ihre Macht ausspielen‘, hat seine eigene Macht bereits freiwillig an der Garderobe abgegeben. Das ist Ihr eigenes Problem.
Erstens: Niemand kann Sie als Objekt behandeln oder einschüchtern, wenn Sie sich nicht wie ein Objekt verhalten und das Spiel mitspielen. Souveränität wird einem nicht geschenkt, man muss sie sich durch Wissen erarbeiten.
Zweitens: Zum Thema Gerichtskostengesetz (GKG) und Zahlungsandrohungen habe ich bereits eine tiefgreifende Expertise geschrieben, die dieses System komplett zerlegt. Wer auf meiner Seite sucht, der findet sie auch.
Jammern und auf eine wundersame Privathaftung zu hoffen, ändert keine Statik. Wer aus der Ohnmacht will, muss aufhören, die Macht beim Staat zu suchen, und anfangen, die juristischen Werkzeuge zu nutzen, die ich hier zur Verfügung stelle.
Danke vielmals! Man tut es ja, strikt an die Expertisen, Gutachten und Vorlagen gehalten. Es wird das GG hoch und runter gepredigt, immer wieder Art. 1; Art. 19 und Art. 20 vorgehalten, woran sie sich zu halten haben. Die pochen auf ihre Gesetze, wie z.B. GKG und JustrO, dass das alles so korrekt ist, damit dafür das man Art. 19 Abs. 4 GG Anspruch genommen hat, rechnen die Gelder ab. Von Menschenwürde keine Rede, man ist das Objekt, die juristische Person, wie sie von denen geführt wird.
Hallo Annerose,
genau hier liegt ein fundamentaler Denkfehler in Ihrer Herangehensweise: Sie versuchen, das System oder den Amtsträger zu ‚überzeugen‘. Das ist völlig sinnlos. Sie sollen den Gerichten das Grundgesetz nicht ‚vorpredigen‘, in der Hoffnung, dass diese plötzlich Einsicht zeigen oder von Menschenwürde sprechen.
Unsere Spiegelbild-Strategie funktioniert völlig anders: Wir legen das Zitiergebot (Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG) als glasklare juristische Falle aus. Wenn das GKG oder die Kostenordnung das angegriffene Grundrecht nicht zitiert, dann ist die Geldforderung schlichtweg unbefugt.
Dass die Gegenseite trotzdem stur auf ihren Gesetzen beharrt, ist KEIN Fehlschlag für Sie! Im Gegenteil: Es ist der zwingende Beweis, den wir brauchen. Der Amtsträger liefert Ihnen damit sein faktisches Kündigungsschreiben. Er beweist, dass er die Verfassung ignoriert und demontiert sich selbst (Verlust der charakterlichen Eignung nach § 9 BBG / DRiG).
Hören Sie auf, darauf zu warten, dass das System Sie als Mensch anerkennt oder Ihnen recht gibt. Ab dem Moment, in dem Sie den fehlenden Erlaubnis-Vorbehalt formell gerügt haben, ist die Diskussion beendet. Handeln die Beamten trotzdem weiter, tun sie das ab diesem Moment vorsätzlich und haften privat. Lassen Sie die Haftungsfalle einfach zuschnappen, anstatt sich über die Uneinsichtigkeit des Staates zu ärgern. Der Souverän diskutiert nicht, er stellt fest.
Sehr geehrter Herr Algoraksha,
können Sie mir helfen?
2024 habe ich für meine Tochter vom Amtsgericht alleinige Sorgerecht (nach Gutachten, Jugendamtuntersuchungen)..bekommen. OLG Schleswig L.-R. hatte Inobhutnahme veranlasst, Richterin hatte Gutachten ignoriert, nach Inobhutnahme schriftlich geäußert, dass sie sich mit dem bestehenden Gutachten im Laufe des Verfahrens auseinandersetzen wird. Heute soll ich meine Tochter nur mit vom Jugendamt zugestellte Begleiterin alle 2 Wo für 1,5 Std laut Beschluss sehen, aber das Jugendamt hält keine regelmäßige Umgangstermine ein.
Es ist eine Menschenrechtsverletzung gelaufen.
Viele Grüße
Ruf mich mal dazu an