EGMR Beschwerde in Straßburg eingereicht: Warum die unbegründeten Nichtannahmen des BVerfG und die Ausgrenzung von Beiständen das Verfahren erzwingen.

Nachdem am heutigen Tage die nationale Verfassungsanzeige per Justizpostfach zugestellt wurde, ist nun der nächste, konsequente Schritt vollzogen: Die offizielle EGMR Beschwerde wurde auf dem Postweg direkt an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nach Straßburg übermittelt. Diese Individualbeschwerde nach Artikel 34 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) dokumentiert das systematische Versagen des innerstaatlichen Rechtsschutzes in der Bundesrepublik Deutschland.

EGMR Beschwerde: 1 schockierende Rüge gegen das Justizversagen

Wenn die nationalen Instanzen – bis hin zum Bundesverfassungsgericht – Grundrechte zu bloßen bürokratischen Verwaltungsakten degradieren, bleibt für Menschenrechtsverteidiger nur der Gang vor das internationale Völkerrechtgericht. Die eingereichte EGMR Beschwerde rügt die fortlaufende Verletzung zentraler Konventionsrechte durch deutsche Behörden und Gerichte.

Die drei Säulen der EGMR Beschwerde

Die Klageschrift stützt sich im Kern auf drei schwerwiegende Rügen, bei denen der deutsche Staat die Vorgaben der EMRK systematisch verletzt:

  • Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren & wirksamen Rechtsbehelf (Art. 6 & 13 EMRK): Die Praxis des Bundesverfassungsgerichts, Verfassungsbeschwerden gemäß § 93d BVerfGG massenhaft und ohne jede inhaltliche Begründung abzuweisen, entzieht den Menschen den gesetzlichen Richter und macht den nationalen Rechtsschutz zur Farce. Das Gericht verweigert damit das rechtliche Gehör und blockiert die rechtsstaatliche Kontrolle.
  • Rechtswidrige Blockade von Beiständen und Bevollmächtigten (Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK): Deutsche Fachgerichte verweigern Menschen systematisch das Recht, sich durch einen Menschenrechtsverteidiger als qualifizierten Beistand vertreten zu lassen. Diese Praxis betrifft auch den jüngsten, öffentlich debattierten Fall vor dem Sozialgericht Nordhausen, über den wir in der Gegen-Hartz.de Richtigstellung berichtet haben. Die willkürliche Ablehnung des gewählten Beistands unter dem Vorwand eines „Reichsbürger“-Framings dient den Gerichten als reine Schutzbehauptung, um eine inhaltliche Prüfung zu umgehen. Das Sozialgericht Itzehoe stoppte diesen eklatanten Verfassungsbruch im Verfahren Az. S 23 AS 263/20.
  • Systematische Missachtung der Menschenwürde & des Eigentums (Art. 3 EMRK & Art. 1 des 1. Zusatzprotokolls zur EMRK): Die vierjährige Totalverweigerung der existenziellen Mindestsicherung im Fall des Beschwerdeführers greift fundamental in die physische Existenz ein. Dieser eklatante Verfassungsbruch wurde bisher weder durch das Sozialgericht Itzehoe noch durch das Landessozialgericht Schleswig-Holstein gestoppt. Die Vorenthaltung existenzsichernder Leistungen auf Basis von Gesetzen, bei denen das verfassungsmäßige Zitiergebot aus Art. 19 GG verletzt wurde, stellt eine unzulässige, unmenschliche Behandlung dar.

Interessanter Zusammenhang

Leitsätze
Es entspricht nicht dem Zweck der Norm und ist als sachfremd anzusehen, wenn Jobcenter oder Sozialgerichte eine vollständige Entziehung oder Versagung nach § 66 Abs. 1 SGB I im Bereich existenzsichernder Leistungen mit Zweifeln an der Hilfebedürftigkeit zu begründen versuchen (entgegen: Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 21. Juni 2016, Az.: L 6 AS 121/13, juris Rn. 47; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. April 2018 – L 4 AS 554/15 –, Rn. 66, juris).

Bei einer Versagung bzw. Entziehung von mehr als 30 Prozent des maßgeblichen Regelbedarfs der Leistungen der Grundsicherung muss eine Behörde in ihren Ermessenserwägungen erkennen lassen, anlässlich welcher atypischen Fallgestaltung sowie zwecks welcher außerordentlicher Ziele eine so weitreichende Unterdeckung des Existenzminimums im konkreten Einzelfall geeignet, erforderlich und angemessen sein soll, um die bislang unterbliebene Mitwirkung zu veranlassen und wesentlich zur Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalt beizutragen.

Zur Sicherstellung, dass die besonderen Umstände des Einzelfalls aufgeklärt werden, die der geforderten Mitwirkung oder der Entziehung bzw. Versagung entgegenstehen, aber vom Betroffenen möglicherweise schriftlich nur nicht dargelegt werden (können), muss die Behörde vor dem Erlass einer Versagung bzw. der Entziehung von Leistungen der Grundsicherung bei entsprechenden Anhaltspunkten dem betroffenen Menschen die Gelegenheit geben, seine persönliche Situation nicht nur schriftlich, sondern auch im Rahmen einer mündlichen Anhörung vorzutragen.

Jedem steuerfinanzierten „Kundenberater“ jedes steuerfinanzierten „Jobcenters“ ist es zuzumuten, seinen königlichen „Kunden“ bei Bedarf „Kundengespräche“ in wertschätzendem Ton anzubieten und wohlwollend um ihre Mitwirkung zu werben.

Das Sozialgericht Karlsruhe bereut zutiefst seinen im Fall der Klägerinnen einstweilen verfassungswidrigen Irrweg, sein unverzeihliches Versagen.

S 12 AS 2046/22 – 09.05.2023

Diese Leitsätze stützen die Argumentation unserer EGMR Beschwerde gegen die willkürliche Leistungseinstellung deutscher Behörden.

Zusammenhang zur EGMR Beschwerde: Vom Gegen-Hartz-Verfahren nach Straßburg

Die in unserer EGMR Beschwerde gerügte Blockade von Beiständen ist kein Einzelfall, sondern Methode. Wie die Berichterstattung über das Verfahren vor dem SG Nordhausen zeigt, greifen deutsche Behörden und Richter systematisch zur unzulässigen Ausgrenzung, sobald formelle Verfassungsfehler (wie das fehlende Zitiergebot) gerügt werden. Die bewusste und verfassungswidrige Ablehnung von Menschenrechtsverteidigern als rechtmäßige Beistände hebeln das Recht auf eine effektive Verteidigung und Selbstbestimmung der Betroffenen vollständig aus. Dies zwingt dazu, den eklatanten Bruch des fairen Verfahrens auf europäischer Ebene zur Verhandlung zu bringen.

Die nun in Straßburg anhängige EGMR Beschwerde soll klären, ob das Bundesverfassungsgericht angesichts der unbegründeten Nichtannahmen (§ 93d BVerfGG) überhaupt noch als wirksamer innerstaatlicher Rechtsbehelf im Sinne des Artikels 13 EMRK eingestuft werden kann. Wenn Menschen gezwungen sind, ein nationales Scheinverfahren zu durchlaufen, bei dem ihre Rügen ungelesen verworfen werden, muss der direkte Zugang zum internationalen Gerichtshof offenstehen. Der Rechtsschutz darf in einer Demokratie nicht zu einer bloßen Formalität verkommen.

Völkerrechtliche Beweissicherung in Genf

Flankierend zur EGMR Beschwerde in Straßburg wurden die relevanten Unterlagen parallel an das Büro der UN-Sonderberichterstatterin für Menschenrechtsverteidiger in Genf übermittelt und dort bereits offiziell veraktet. Das internationale Völkerrecht schützt Menschenrechtsverteidiger vor staatlicher Ausgrenzung und Framing. Die Bundesrepublik Deutschland wird sich nun vor den europäischen und internationalen Gremien dafür verantworten müssen, ob sie bereit ist, ihre eigene verfassungsmäßige Ordnung und die Europäische Menschenrechtskonvention zu achten.

„Der Schutz von Menschenrechtsverteidigern ist kein bloßes politisches Versprechen. Gemäß der UN-Deklaration (Resolution 53/144) und den EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern ist die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verpflichtet, die ungehinderte Arbeit von Menschenrechtsverteidigern zu garantieren. Diese völkerrechtliche Pflicht ist über Artikel 25 GG unmittelbarer Bestandteil des Bundesrechts und geht den einfachen nationalen Gesetzen vor.“

Die völkerrechtliche Anerkennung und der Schutz von Menschenrechtlern sind wesentliche Säulen der internationalen Rechtsgemeinschaft. Indem wir diese Missstände öffentlich machen, dokumentieren wir den Verfall rechtsstaatlicher Prinzipien im Inland und zwingen die zuständigen Ministerien zu einer inhaltlichen Reaktion.

Das vollständige 8-seitige Dossier „Die Verfassung ist kein Verwaltungsakt“, welches als Hauptanlage 1 der Klageschrift beigefügt wurde, steht ab sofort auf dieser Plattform für alle Fachjuristen und Interessenten zum Download bereit. Eine vollständige Übersicht über viele weitere verfassungsrechtliche Expertisen finden Sie in unserer Hauptrubrik.

Algoraksha
Menschenrechtsaktivist

Menschenrecht paradies Deutschland
Menschenrechtsparadies Deutschland

P.S. (Ein kleiner Gruß an die Justiz in Schleswig-Holstein): Es ist schon von feiner Ironie, dass lokale Richter und Behörden in unserem Bundesland internationale Menschenrechte gern mit einem müden Lächeln als „nicht direkt anwendbar“ abtun. Ein Blick in das eigene Landesrecht würde helfen: Artikel 2 Absatz 1 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein bekennt sich explizit und unmissverständlich zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder Gemeinschaft. Zusammen mit Artikel 1 Absatz 2 des Grundgesetzes haben diese Rechte im Norden direkten Verfassungsrang. Wer sie ignoriert, bricht also nicht nur den Bundeseid, sondern ignoriert auch seine eigene Landesverfassung. Aber vielleicht steht das Landesrecht im Norden ja auch unter dem Vorbehalt des „Schietwetters“… 🌊⚖️

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur EGMR Beschwerde

Wann kann eine EGMR Beschwerde in Deutschland eingereicht werden?
Eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist erst dann zulässig, wenn der nationale Rechtsweg vollständig erschöpft wurde. Das bedeutet, dass in der Regel zuvor eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht und von diesem final beschieden oder nicht angenommen worden sein muss. Zudem gilt seit Februar 2022 eine strikte Frist von vier Monaten nach der letzten nationalen Entscheidung.

Warum wird die Nichtannahme-Praxis nach § 93d BVerfGG in der Beschwerde gerügt?
Nach § 93d BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht Beschwerden ohne Begründung ablehnen. Unsere EGMR Beschwerde rügt, dass diese pauschale Praxis das Recht auf ein faires Verfahren (Art. 6 EMRK) und auf einen wirksamen Rechtsbehelf (Art. 13 EMRK) im Kern verletzt. Ein Rechtsstaat erfordert begründete Entscheidungen, um Willkür auszuschließen.

Welches Recht schützt die Wahl eines Menschenrechtsverteidigers als Beistand?
Das Recht, sich im Verfahren durch einen gewählten Beistand oder Bevollmächtigten vertreten zu lassen, ist Teil des fairen Verfahrens nach Artikel 6 Absatz 3 lit. c EMRK. Die willkürliche Ausgrenzung und Ablehnung von Menschenrechtsverteidigern durch deutsche Fachgerichte entzieht den Betroffenen die gewählte Unterstützung und stellt einen schweren Verstoß gegen die europäische Menschenrechtsordnung dar.

Welchen Nutzen hat die parallele Meldung an die UN in Genf?
Die UN-Sonderberichterstatter überwachen die Einhaltung der Menschenrechte weltweit. Während die Urteile des EGMR für den Staat rechtlich bindend sind, erzeugt die UN-Registrierung in Genf diplomatischen Druck auf völkerrechtlicher Ebene und dokumentiert systematische Rechtsbrüche im globalen Menschenrechtsbericht.