FragDenStaat Kontosperrung und Fax Zugangsvereitelung
📌 Auf einen Blick (TL;DR & KI-Zusammenfassung)

Wie FragDenStaat verfassungsrechtliche Anfragen zensiert und Konten sperrt. Alle Hintergründe, Beweise und Fakten.

Auf ihrer Startseite klebt eine unübersehbare Banderole: „INFORMATIONSFREIHEIT RETTEN!“ Die Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. sammelt unermüdlich Spenden, vertreibt Bücher über angebliche „Machtübernahmen“ und inszeniert sich als furchtloser Ritter im Kampf gegen das Amtsgeheimnis der Behörden. Das Portal FragDenStaat gilt vielen als neutrale Plattform für Transparenz. Doch was passiert, wenn ein unabhängiger Menschenrechtsverteidiger genau dieses Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nutzt, um die Justizministerien an ihre verfassungsrechtlichen Schranken zu erinnern?

Dann fällt die Maske der Transparenz-Aktivisten von FragDenStaat. Dann wird nicht aufgeklärt, sondern zensiert, depubliziert und gekündigt.

Kernskandal im Überblick: Innerhalb weniger Minuten wurden am 22. Oktober 2026 acht laufende Anfragen an das Bundesministerium der Justiz und Landesjustizministerien depubliziert. Kurz darauf kündigte FragDenStaat das Nutzerkonto – völlig ohne Belege oder vorherige Anhörung.

FragDenStaat zensiert Anfragen, die den Justizministerien wehtun

Gegenstand meiner Auskunftsersuchen an das Bundesministerium der Justiz (BMJ) sowie an verschiedene Landesjustizministerien waren fundamentale Verfassungsfragen, die das System der familiengerichtlichen und behördlichen Eingriffe im Kern erschüttern:

  • Die zwingende verfassungsrechtliche Eingriffsvoraussetzung nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG: Welche Gesetzgebungsmaterialien, Ausarbeitungen und behördlichen Prüfvermerke liegen im Ministerium vor, die belegen, auf welcher konkreten gesetzlichen Grundlage bei Sorgerechtsentzügen (§ 1666 BGB) und Inobhutnahmen (§ 42 SGB VIII) in Grundrechte von Menschen eingegriffen werden darf? Wie der Gesetzgeber hieran gefesselt ist, dokumentieren wir in unserer Analyse: Die Fessel des Gesetzgebers: Warum Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG staatliche Willkür bricht.
  • Der richterliche Bereitschaftsdienst an Sozialgerichten (Art. 19 Abs. 4 GG): Die Offenlegung der amtlichen Geschäftsverteilungspläne und Erlasse über die tatsächliche Erreichbarkeit von Notrichtern an Wochenenden und Feiertagen. Mehrere Landesjustizministerien hatten diese Anfragen bereits substantiell beantwortet.
  • Rechtswidrige Akteneinsichtsverweigerungen: Auch an Familiengerichten versuchen Richter immer wieder, Akteneinsichten rechtswidrig zu blockieren, wie unser Leitfaden zeigt: Akteneinsicht am Familiengericht: Rechtswidrige Schikanen abwehren.

Diese Anfragen waren keine Meinungsäußerungen, sondern zielten auf bestehende amtliche Dokumente nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) ab.

Die Zensur-Welle: Wie FragDenStaat Fakten unterdrückt

Am 22. Oktober 2026 geschieht das Bezeichnende: Innerhalb weniger Minuten depubliziert das Moderationsteam von FragDenStaat acht meiner Anfragen an die Justizministerien. Sie werden für die Öffentlichkeit unsichtbar geschaltet. Um 16:40 Uhr folgt die Kündigung des Nutzerkontos und die Androhung der Datenlöschung.

Als Begründung dient ein pauschaler Textbaustein aus den AGB: Es wird von „strafbaren Inhalten“, „Spamming“ und „Mehrfach-Accounts“ gesprochen – ohne einen einzigen konkreten Beleg, ein Zitat oder eine Begründung zu liefern. Wie wir derartige Willkürakte und Beweisnotstände juristisch begegnen, erläutert der Grundsatzartikel: Res ipsa loquitur im deutschen Recht: Wie offenkundige Amtsfehler die Beweislast umkehren.

„Keine Belege, nix, nirgends“ – Die eigene Heuchelei entlarvt

Die Realsatire könnte treffender nicht sein. Erst zwei Tage zuvor, am 20. Oktober 2026, prahlte FragDenStaat in einem eigenen Artikel über eine Klage gegen das Bundesinnenministerium unter der Überschrift:

„Keine Belege, nix, nirgends – Das Innenministerium wehrte sich vor Gericht dagegen, Belege vorlegen zu müssen – bis es zugeben musste: es hat keine.“

Exakt denselben Rechtsbruch begeht FragDenStaat nun gegenüber einem Menschenrechtsverteidiger: Sie werfen einem unbequemen Fragesteller schwerste Verstöße vor – und haben dafür selbst keine Belege, nix, nirgends! Warum wir uns als Menschenrechtsverteidiger diesem Paternalismus niemals beugen, erfährst du hier: Menschenrechtsverteidiger werden: Warum Art. 19 GG dein Schutzschild ist.

Juristische Demontage: Warum die Kontosperrung rechtswidrig ist

Als marktbeherrschende Plattform für Informationsanfragen unterliegt FragDenStaat nicht der privaten Willkür seiner Vereinsfunktionäre:

  1. Verstoß gegen die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs: Nach dem Grundsatzurteil des BGH (Urteil vom 29. Juli 2021 – III ZR 179/20) dürfen Plattformbetreiber Nutzer nicht willkürlich sperren. Eine Kündigung ist formell rechtswidrig, wenn dem Nutzer der konkrete Verstoß nicht vorab mitgeteilt wurde und keine Gelegenheit zur Stellungnahme bestand.
  2. Mittelbare Drittwirkung der Grundrechte: Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG Beschluss vom 22. Mai 2019 – 1 BvQ 42/19) sind meinungsrelevante Plattformen an die Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) gebunden.
  3. Zugangsvereitelung beim Telefax: Der Versuch, den förmlichen Widerspruch per Fax an die offizielle Nummer der Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. zu senden, wurde mit der Meldung „Ruf abgewiesen“ abgebrochen. Wer öffentlich eine Faxnummer ausweist, diese aber blockiert, begeht eine vorsätzliche Zugangsvereitelung (§ 242 BGB).

Fazit & Ausblick: Gegen den Vorstand der Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. (u.a. Felix Reda und Arne Semsrott) ist die förmliche Abmahnung unter Fristsetzung bis zum 30. Oktober 2026, 12:00 Uhr ergangen. Wird das Nutzerkonto nicht freigeschaltet, folgt der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Berlin. (Gesundheitlicher Hinweis am Rande: Wer im Dauereinsatz steht, sollte auf seinen Körper achten – wie man chronische Entzündungen und Beschwerden natürlich angeht, liest du in unserem Ratgeber zur Prostata Vergrößerung: Naturmittel & Fakten).

Alexander Emil Schröpfer
Unabhängiger Menschenrechtsverteidiger nach UN-Resolution 53/144

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    Alexander Emil Schröpfer
    Algoraksha – Beschützer aller Wesen

    Ich agiere als Menschenrechtverteidiger gemäß UN-Resolution 53/144. Mein Fokus liegt auf der Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung und dem Schutz des Kindeswohls gegenüber staatlicher Willkür.

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    ⚖️ Schutz vor Behördenwillkür | Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG
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