Grundgesetz & freier Wille Grundgesetz

Grundgesetz & freier Wille: Neues aus dem JuristenStadl und die echten „Reichsbürger

Nach Definition der Sicherheitsbehörden der Bundesrepublik Deutschland zeichnen sich „Reichsbürger und Selbstverwalter“ fundamental durch die fundamentale Ablehnung des Grundgesetzes aus. Da sie die deutsche Verfassung nicht anerkennen, bestreiten sie folgerichtig auch die Existenz und Legitimität der Bundesrepublik Deutschland sowie deren gesamtes Rechtssystem.  Aus dieser totalen Verweigerung gegenüber dem Grundgesetz leiten sie fälschlicherweise ab, dass staatliche Gesetze, Behörden und Gerichte für sie keine Gültigkeit besitzen.

Kleiner Tipp an Gerichte und Behörden: Dies ist eine gezielte Aussortierung und Entrechtung von Menschengruppen genannt „Reichsbürger“. Es ist ein Verstoß gegen Artikel 3 GG, zumal diese Menschen durch die Artikel 1, 2, 3, 4, 5, 8, 9, uw. geschützt sind. Ebenfalls gibt es einige Straftatbestände wie §§ 185, 186 187 StGB uw.

Trennung Gewalt 2

Der fundamentale Grundsatz Grundgesetz & freier Wille bildet das absolute und unzerstörbare Fundament jeder echten rechtsstaatlichen Ordnung in dieser Republik. Doch man gönnt sich ja sonst keinen Humor im fortgesetzten Vollzug der Verfassungsstatik. Bei meiner jüngsten Intuition ist mir wie Schuppen von den Augen gefallen, dass die größte Satire-Veranstaltung Deutschlands nicht im Fernsehen läuft, sondern tagtäglich in den Amtsstuben, Gerichten und Jugendämtern aufgeführt wird. Willkommen zu einer neuen Folge von „Neues aus dem JuristenStadl“!

Damit das System-Narrativ im Millisekundentakt umkippt, habe ich die nackte Wahrheit in einem unzensierten Video-Audit zerlegt. Seht selbst, wer hier die wirklichen Verfassungsfeinde sind:

Seit Jahren warnt der Verfassungsschutz vor sogenannten „Reichsbürgern“, die das Gesetz ablehnen, staatliche Institutionen ignorieren und sich ihre eigenen Regeln in einer privaten Komfortzone zusammenschustern. Doch wenn wir die Klinge der forensischen Logik ansetzen, stellt sich eine ganz andere, radikale Frage für den Kernbereich Grundgesetz & freier Wille:

Wer blockiert, sabotiert und ignoriert die Verfassung eigentlich im großen Stil in der Praxis?

Grundgesetz & freier Wille - Nebelkerze Reichsbürger

Wie der Juristenstadel den Anspruch „Grundgesetz & freier Wille“ sabotiert

Gehen wir von der unumstößlichen Prämisse aus, die jeder treue Staatsbürger zwingend unterschreiben muss: Wir haben einen verfassungskonformen Gesetzgeber (Art. 20 Abs. 3 GG). Dieser Gesetzgeber schreibt Gesetze, hält sich penibel an das Zitiergebot und schützt die Menschenwürde als unantastbares Subjektprinzip (Art. 1 Abs. 1 GG). Das Gesetz ist unmissverständlich:

Der Mensch kann machen, was er will, und er muss nicht machen, was er nicht will. (Gilt nicht gegenüber den Mitmenschen, auch nicht Frau und Kind ☺!)

Und was macht das Ensemble im behördlichen JuristenStadl tagtäglich im echten Vollzug?

  • Sie lehnen das Zitiergebot ab: Da wendet der übereifrige Amtswalter ein einfaches Gesetz (z.B. aus dem SGB, StGB oder FamFG) ohne ein Grundrechts-Zitat an. Er maßt sich eine exekutive Befugnis an, die ihm der Gesetzgeber nie erteilt hat. Er vollzieht nacktes Unrecht in verfassungswidriger Unerlaubnis. Er lehnt die Vorgaben der Verfassung faktisch ab.*
  • Sie lehnen den freien Willen ab: Da wird der autonom gebildete Wille des Menschen durch eine behördliche „Zweckmäßigkeitsroutine“ ersetzt. Der Mensch wird zum verwalteten Objekt degradiert – ein offener, permanenter Bruch der Objektformel und ein Frontalangriff auf den Imperativ Grundgesetz & freier Wille. **
  • Sie ignorieren die Rechtsprechung: Legt man ihnen die unüberwindbare Judikatur des Bundesverfassungsgerichts vor (wie das Klinikurteil Az. 2 BvR 2347/15), schalten die Akteure auf stur, wimmeln ab und simulieren eine eigene, rechtsfreie Komfortzone.

* Schaut in das Gesetz! Wo ist das Zitat für den Eingriff in ein Grundrecht? Es ist nicht da. Das bedeutet: Der Gesetzgeber hat entschieden, dass hier nicht eingriffen werden darf! Da ihr gemäß Art. 1 Abs. 3 den Willen und die Rechte zu schützen habt und gemäß Art. 20 Abs. 3 GG an diesen gesetzgeberischen Willen gebunden seid, endet eure Macht genau hier. Ihr habt kein Ermessen, ihr habt keine Grundlage. Jeder Schritt, den ihr jetzt gegen Menschen unternehmt, ist ein bewusster Bruch der Verfassungsstatik.

** Art. 1 Abs. 1 GG schützt den Menschen als geistig‑sittliches Wesen, das darauf angelegt ist, in Freiheit sich selbst zu bestimmen und zu entfalten (BVerfGE 123, 267 ; 133, 168 ; 153, 182 ). Der freie Wille und die eigenverantwortliche Lebensgestaltung sind damit konstitutiver Bestandteil der Menschenwürde. Die Würde des Menschen ist nicht Grenze, sondern Grund seiner Selbstbestimmung; sie bleibt nur gewahrt, wenn der Einzelne über seine Existenz nach eigenen, selbstgesetzten Maßstäben bestimmen kann (BVerfG, Urt. v. 26.2.2020 – 2 BvR 2347/15 u.a., juris Rn. 210). Ein staatliches Vorgehen, das den Betroffenen entgegen seinem autonom gebildeten Willen zum bloßen Objekt eines vermeintlichen Schutzkonzeptes macht, verletzt daher Art. 1 Abs. 1 GG.

Die Definitionshoheit kippt um: Wer bricht das Recht?

Wenn die Definition eines Verfassungsfeindes darin besteht, die tragenden Säulen der Verfassung und den Willen des deutschen Volkes sowie des Parlamentarischen Rates abzulehnen – dann brennt im JuristenStadl das Licht lichterloh! Jeder Sachbearbeiter, der zitatloses Recht vollstreckt, agiert als selbsterklärter Aussteiger aus der Verfassungsordnung. Das ist die wahre, exekutive Reichsbürgerei: Das Erschaffen von privaten Verwaltungsinseln, auf denen das Grundgesetz angeblich nicht gilt, weil „man das schon immer so gemacht hat“.

Um den Schutzschirm für das rechtliche Axiom Grundgesetz & freier Wille lückenlos in euren Verfahren zu aktivieren, müsst ihr den Apparat mit seinen eigenen Versäumnissen konfrontieren. Wer die gesetzgeberischen Schranken missachtet, verlässt den Boden der gesetzlichen Erlaubnis und handelt ultra vires.

Die prozessuale Guillotine gegen den Juristenstadel

Aber der Humor hört genau da auf, wo unsere neue 9-seitige Universal-Statik-Expertise auf den Tisch knallt. Denn wer das Gesetz ablehnt, fliegt aus der Kurve. Sobald diese verfassungsfeindliche Praxis schriftlich gerügt wird, erlischt jede Haftungsprivilegierung im Innenverhältnis restlos. Der Staat holt sich jeden Cent über den Regress (§ 839 BGB) beim haftenden Mitarbeiter privat zurück. Zudem dokumentiert der Verfasser nach § 9 DRiG seine eigene Dienstunfähigkeit durch faktische Selbstdemontage.

Lest die Gesetze, versteht die Regeln und wendet die goldene Regel des Zusammenlebens an: Behandelt jeden Menschen als echtes Subjekt so, wie ihr selbst behandelt werden wollt! Reduziert die Gier, den Neid und die Angst in den Amtsstuben.

Goldene Regel

📥 Hier herunterladen: Die neue Expertise für den Vollzug der Maxime Grundgesetz & freier Wille liegt ab sofort zum direkten Download bereit in der Magenta Cloud. Zusätzlich findet ihr diese und alle weiteren fundamentalen Beweisführungen ab sofort dauerhaft in der Fußnote dieser Webseite unter der Rubrik „Expertisen“.

Alexander Emil Schröpfer (Algoraksha)
Verpflichteter Menschenrechtsverteidiger (UN-Res. 53/144)

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