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Verรถffentlicht am 17. September 2025
Ich trete ab sofort als Mensch auf, der sich Algoraksha nennt.
Die Bezeichnung โAlexander Emil Schrรถpferโ wird ausschlieรlich als verwaltungstechnische Referenz akzeptiert, um bestehende Akten und Verfahren zuzuordnen.
Ich distanziere mich ausdrรผcklich von der juristischen Konstruktion der natรผrlichen Person, wie sie im Verwaltungssystem gefรผhrt wird.
Meine Kommunikation erfolgt nicht als Objekt der Verwaltung, sondern als souverรคner Mensch unter Berufung auf die verfassungsrechtlich garantierte Wรผrde und Existenzsicherung.
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๐ก๏ธ Verfassungsrechtliche und menschenrechtliche Grundlage
Grundgesetz:
– Artikel 1 GG โ Menschenwรผrde
– Artikel 2 GG โ freie Entfaltung der Persรถnlichkeit
– Artikel 4 GG โ Glaubens-, Gewissens- und Weltanschauungsfreiheit
– Artikel 20 GG โ Sozialstaatsprinzip
– Artikel 97 GG โ richterliche Unabhรคngigkeit
– Artikel 1 Absatz 2 GG โ Bindung an die Menschenrechte gemรคร UN-Charta
Deutsches Richtergesetz:
– ยง 9 DRiG โ Verpflichtung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
Landesverfassung Schleswig-Holstein:
– Prรคambel โ Unverรคuรerliche Menschenrechte als Fundament jeder menschlichen Gemeinschaft
Internationale Menschenrechtsvertrรคge:
– ICESCR โ UN-Sozialpakt
– ICCPR โ UN-Zivilpakt
– UN-Charta Artikel 1 & 55
– AEMR โ Allgemeine Erklรคrung der Menschenrechte
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๐ Im Handbuch des Souverรคns wird all das enthalten sein:
Die verfassungsrechtliche Selbstpositionierung.
Die Unterscheidung zwischen Mensch und Person.
Die Verpflichtung der Gerichte gegenรผber dem Grundgesetz.
Und die Frage, wie man sich als Mensch souverรคn positioniert โ auch vor Gericht.
๐ Hier gehtโs zum lebendigen Dokument:
https://copilot.microsoft.com/shares/pages/8MtEvdqh9YzkGiZqt89gk
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