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Die Objektformel: Schutz der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG)
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbietet die Objektformel des Art. 1 Abs. 1 GG, den konkreten Menschen zum bloßen Objekt staatlichen Handelns zu degradieren.
Leitsatz BVerfG 2 BvR 2347/15: „Die Würde des Menschen ist nicht die Grenze der Selbstbestimmung, sondern ihr Grund.“ Staatlicher Paternalismus, Zwang und Bevormundung sind verfassungswidrig, wenn sie den freien Willen des Menschen missachten.
Zitiergebot im Grundgesetz (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG)
Das Zitiergebot im Grundgesetz verpflichtet den Gesetzgeber, jedes Grundrecht, in das eingegriffen wird, im Gesetz ausdrücklich zu benennen. Fehlt diese zwingende verfassungsrechtliche Eingriffsvoraussetzung, ist die Norm nach ständiger BVerfG-Rechtsprechung absolut nichtig.
Remonstrationspflicht: Definition für Pflege und Öffentlichen Dienst
Die Remonstrationspflicht (Definition: Gesetzliche Pflicht zur formellen Einrede gegen rechtswidrige Anordnungen) gilt für alle Amtswalter und Beschäftigte. Wer rechtswidrige Eingriffe ohne Remonstration vollzieht, haftet persönlich.
Verfassungsstatik gegen behördliche Übergriffigkeit
Ob im Betreuungsrecht (§ 1814 Abs. 2 BGB), im Sozialrecht bei Sanktionen oder im Familienrecht: Amtswalter agieren ultra vires, wenn sie die verfassungsrechtlichen Schranken ignorieren.
Jeder Eingriff in die Grundrechte erfordert den positiven Nachweis der zwingenden verfassungsrechtlichen Eingriffsvoraussetzung nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG. Fehlt dieser Nachweis, ist die Maßnahme absolut nichtig (BVerfG 1 BvR 668/04).
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