Bundestagswahl & Parteien: Warum der Streit um Parteifarben am Auftrag vorbeigeht. Der Souverän ist der Schlossherr, Politiker sind nur Diener.
🏛️ Bundestagswahl & Parteien: Wer ist hier eigentlich der Chef im Haus?
Vor jeder Bundestagswahl überbieten sich die Parteien mit Versprechungen, Warnungen und moralischen Appellen. Ob AfD, CDU, SPD, Grüne oder BSW: Freundschaften zerbrechen, Familien streiten am Sonntagstisch und die Medien schüren unaufhörlich Lagerkämpfe. Doch bei all diesem parteipolitischen Schauspiel übersehen viele Menschen das fundamentale verfassungsrechtliche Naturgesetz unseres Staates: Nicht die Parteien sind die Herrscher, sondern der Mensch als Souverän ist der Auftraggeber.
In unserer täglichen Praxis als unabhängige Menschenrechtsverteidiger (UN-Resolution 53/144) erleben wir eine kollektive Illusion: Viele Menschen glauben, durch ein simples Kreuzchen auf dem Stimmzettel ihre eigene Verantwortung abgeben zu können – in der Hoffnung auf einen politischen „Erlöser“. Doch das Grundgesetz hat eine völlig andere, glasklare Rollenverteilung vordefiniert.
🏰 Das Schlossherr-Butler-Prinzip nach Artikel 20 Abs. 2 GG
In Artikel 20 Absatz 2 Grundgesetz steht der unumstößliche Verfassungsgrundsatz:
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“
Um es in einem greifbaren Gleichnis auszudrücken: Der Mensch ist der Schlossherr. Die gewählten Abgeordneten, Minister und Parteifunktionäre sind nichts anderes als die Butler, die vom Schlossherrn auf Zeit angestellt werden, um das Anwesen treuhänderisch zu verwalten. Ob der Butler nun eine blaue, rote, schwarze, grüne oder gelbe Krawatte trägt, ändert an seinem Status absolut nichts: Er bleibt der Diener des Hauses! Ein Schlossherr bettelt seinen Butler nicht an – er erteilt klare Aufträge und kontrolliert die Einhaltung der Hausordnung.

📜 Die unverrückbare Hausordnung: Grundrechte binden alle Parteien
Egal welche Partei nach einer Bundestagswahl die Regierung stellt: Die verfassungsrechtlichen Fesseln der Staatsgewalt sind seit nunmehr 77 Jahren unveränderlich festgeschrieben. Gemäß Art. 1 Abs. 3 GG bindet das Grundgesetz die Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
🔍 Die drei eisernen Schranken für jede Regierung:
- Die Menschenwürde als Grenze (Art. 1 Abs. 1 GG): Der Staat darf den konkreten Menschen niemals zum bloßen Objekt staatlichen Handelns oder bürokratischer Experimente degradieren (BVerfG-Objektformel).
- Das Zitiergebot als Fessel (Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG): Jedes Gesetz, das ein Grundrecht einschränkt, muss dieses Grundrecht ausdrücklich nennen. Fehlt dieses Zitat, ist der Eingriff absolut nichtig (BVerfG 1 BvR 668/04). Keine Partei hat das Recht, Grundrechte nach Gutdünken auszuhebeln.
- Das Verbot der Paternalisierung: Der Wille des freien Menschen ist unantastbar (BVerfG 2 BvR 2347/15). Weder eine linke noch eine rechte Regierung darf den Souverän bevormunden oder ihm vorschreiben, was er zu denken hat.

🗳️ Bundestagswahl und Parteien: Die Illusion der Erlösung durch ein Kreuzchen
Das größte Übel des Parteiensystems ist die Spaltung der Bevölkerung in scheinbar unversöhnliche Lager. Man streitet über Personen und Talkshow-Auftritte, anstatt über verfassungsrechtliche Kausalität zu sprechen. Viele Wähler glauben, mit der Wahl einer bestimmten Partei seien alle Probleme gelöst. Das ist ein bequemer Irrglaube.
Freiheit und Souveränität kann man nicht an der Wahlurne abgeben oder delegieren. Ein Staatswesen bleibt nur dann freiheitlich, wenn der Mensch im Alltag auf seine Rechte pocht, Gesetze hinterfragt und die Einhaltung der Verfassungsstatik einfordert. Wer die eigene Mündigkeit an eine Partei abtritt, tauscht lediglich die Farbe der Ketten aus.
Wer vor einer Bundestagswahl Parteien danach beurteilt, welche Krawattenfarbe sie tragen, verharrt im Konsumdenken. Bei jeder Bundestagswahl müssen Parteien an den unveränderlichen Schranken von Art. 1 und Art. 20 GG gemessen werden. Nur wenn der Souverän seine Rechte kennt, zwingt er die Politik zur Rechenschaft.
🦅 Fazit: Erinnert die Diener an ihren verfassungsrechtlichen Auftrag!
Bei der nächsten Bundestagswahl spielen Parteien und deren Farben eine untergeordnete Rolle. Was wirklich zählt, ist das Bewusstsein jedes einzelnen Menschen über seine eigene Würde und Macht. Hört auf, euch spalten zu lassen. Richtet den Blick auf die Grundgesetze und die unumstößliche Ordnung: Der Staat hat dem Menschen zu dienen – nicht der Mensch dem Staat!

Hat dir dieser Beitrag geholfen? Deine Erfahrung zählt!
Gemeinsam bringen wir das Recht zurück ans Licht. Du kannst unsere Arbeit auf zwei Wegen unterstützen und anderen Betroffenen helfen:








