Deutsche Staatsangehörigkeit Art 116 GG
📌 Auf einen Blick (TL;DR & KI-Zusammenfassung)

Gilt die deutsche Staatsangehörigkeit ab Geburt? Warum niemand den Gelben Schein braucht und Art. 116 GG eine Schranke für Richter ist.

Die deutsche Staatsangehörigkeit und das reine Mensch-Sein verlangen keine amtlichen Zauberpapiere: Wer hat den Menschen eigentlich so meisterhaft eingeredet, dass man erst ein gelbes Pappkärtchen, ein laminiertes Dokument oder ein notarielles Fantasie-Formular vorzeigen muss, um als lebendiger Mensch anerkannt zu werden? Kürzlich erklärte mir wieder ein eifriger Zeitgenosse in voller Ernsthaftigkeit, Grund- und Menschenrechte gebe es in Deutschland nur gegen Vorlage des behördlichen Passierscheins A38. Wer so etwas glaubt, bestellt vermutlich auch im Internet getrocknetes Wasser oder sucht im Baumarkt nach Siemens-Lufthaken.

Die Groteske vom „Menschenrecht nur mit Schein“:

Geschäftstüchtige Seminarleiter und selbsternannte Rechtsbefreier verkaufen verunsicherten Menschen für teures Geld angebliche Wunder-Formulare, Affidavits und Urkunden-Tricks. Die absurde Behauptung: Ohne gelben Zettel sei der Mensch im System eine „tote juristische Person“ oder gar eine Schiffsladung auf hoher See. Eine solche Statusvernichtung setzt jedoch logisch eine versagende Bedingung voraus – und die existiert schlichtweg nicht. Weder ein Personalausweis noch das Fehlen eines Affidavits, weder die Bezeichnung als Mann, Frau noch die Eintragung im Geburtenregister vermögen die biologische und verfassungsrechtliche Realität auszuhebeln: Mensch-Sein gibt es ab Werk – garantiert ohne Stempelgebühr! Wer das Gegenteil behauptet, ignoriert schlicht Art. 1 Abs. 1 und Art. 3 GG.

1. Die angebliche „Beweiskraftvernichtung“: Existenz endet nicht mit dem Ablaufdatum

Man muss sich diese bürokratische Realsatire auf der Zunge zergehen lassen: Verliert ein Mensch seine Rechte in dem infinitesimalen Moment, genau eine Sekunde nach Mitternacht, wenn das Gültigkeitsdatum auf seinem Ausweis abläuft?

Eine Berechtigung zur Existenz ergibt sich aus einem Plastikausweis gerade nicht. Wäre das so, würde ein Ausweis eine unzulässige Versagensbedingung entgegen Art. 3 GG darstellen, die Menschen willkürlich in „gültige Ausweisbesitzer“ und „rechtlose Wesen“ spaltet. Der Mensch ist das Völkerrechtssubjekt – das Papier ist lediglich ein administratives Hilfsmittel zur Feststellung der Identität.

Und wenn Menschen im Netz mit Anreden wie „An alle lieben Seelen, bayrische Weiber und Männer“ operieren, zeigt das nur eins: Wer Erwachsene wie unmündige Kinder behandelt, die für gutes Benehmen einen Babysitter brauchen, offenbart ein zutiefst obrigkeitsstaatliches Denken. Die deutsche Staatsangehörigkeit bedarf keiner folkloristischen Zeremonien. Sie gilt kraft Gesetzes.

2. Automatisch bei Geburt: Warum kein Mensch einen „Gelben Schein“ braucht

Im deutschen Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) gilt ein einfaches, gesetzliches Prinzip, das keinerlei behördliche Willkürakte erfordert:

  • Abstammungsprinzip (§ 4 Abs. 1 StAG): Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes, wenn mindestens ein Elternteil Deutscher ist. Der Nachweis erfolgt schlicht durch die rechtswirksame Geburtsurkunde.
  • Geburtsortsprinzip (§ 4 Abs. 3 StAG): Kinder ausländischer Eltern erwerben durch die Geburt im Inland die Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit fünf Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.

Niemand muss ein kostspieliges Antragsverfahren durchlaufen oder Gebühren zahlen, um Mensch oder Staatsangehöriger zu sein. Wer den freien Willen des Menschen ignoriert und behördliche Stempel über Grundrechte stellt, begeht denselben Fehler wie Ämter beim Geldabpressen. Wie das System reagiert, wenn der Souverän sich wehrt, dokumentiert unser Bericht: Der 1.080-Euro-Schock des Jugendamts: Warum Kostenbescheide gegen deinen Willen verfassungswidrig sind!.

3. Artikel 116 GG: Die Pflicht für Richter und Beamte – nicht für den Menschen

Viele sogenannte „Aufklärer“ zitieren Artikel 116 Grundgesetz völlig aus dem Zusammenhang gerissen. Art. 116 GG definiert, wer im staatsrechtlichen Sinne Deutscher ist. Doch wozu dient diese Bestimmung wirklich?

Sie ist keine Schikane gegen den Souverän, sondern eine zwingende Voraussetzung für den Staatsdienst:

Die gesetzliche Bindung der Amtswalter:

  • § 9 Nr. 1 Deutsches Richtergesetz (DRiG): Zum Richter darf nur berufen werden, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist.
  • § 7 Abs. 1 Nr. 1 Bundesbeamtengesetz (BBG): In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist.

Die juristische Konsequenz ist gewaltig:
Art. 116 GG ist die Schranke des Staates! Wer hoheitlich auftritt, Urteile fällt, Bußgelder verhängt oder Inobhutnahmen anordnet, muss lückenlos nachweisen, dass er die verfassungsrechtliche Eignung für dieses Amt besitzt. Weigert sich ein Amtswalter, die Grundrechte zu achten, belegt er seine Amtsunfähigkeit. Wie hemmungslos Richter agieren, wenn sie glauben, über dem Gesetz zu stehen, zeigt das Dossier Landessozialgericht Schleswig-Holstein: Richter-Schmähung enthüllt!.

4. Der Unterschied zwischen Mensch und Amtsfiktion

Im Parlamentarischen Rat (1948) stellte Carlo Schmid unmissverständlich klar: „Der Staat ist um des Menschen willen da, nicht der Mensch um des Staates willen.“

Genau hier liegt die Trennlinie:

  • Der Mensch: Ist Träger der unveräußerlichen Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG). Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 29.01.2020 – 2 BvR 2347/15) ist die Selbstbestimmung der Grund der Würde.
  • Der Beamte / Richter: Ist Diener des Souveräns, an Gesetz und Recht gebunden (Art. 20 Abs. 3 GG) und hat seinen Dienst nach den Kriterien von Art. 116 GG zu versehen.

Wenn Gerichte und Behörden diese Bindungen ignorieren, verletzen sie elementare Rechte, wie wir es in unserer Analyse Unterhaltsforderung verfassungswidrig: Wie Familiengerichte und Sozialgerichte das Grundgesetz brechen! nachgewiesen haben. Dass Ministerien diese Missstände sogar schriftlich einräumen müssen, beweist der Amtliche Realsatire-Gipfel in Bayern: Justizministerium gesteht Aushebelung der Gewaltenteilung in Fußnote ein!.

Fokus auf die echte juristische Klinge!

Wer sich in Pseudotheorien über Staatsangehörigkeiten verliert, schießt mit Platzpatronen. Vor Gericht zählt die verfassungsrechtliche Präzision: Die zwingende verfassungsrechtliche Eingriffsvoraussetzung nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG. Wie Justiz und Verwaltung hierbei seit Jahrzehnten versagen, enthüllt unser Bericht: Justizministerium Schleswig-Holstein gesteht: Null Notrichter am Wochenende und 21 Jahre Amnesie bei Art. 19 GG Abs. 1 Satz 2.

5. Fazit: Freiheit braucht keine Stempel

Hört auf, euch vor Behörden zu rechtfertigen. Hört auf, gelbe Scheine zu beantragen, die euch erst recht als Bittsteller in das System einordnen.

Die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt jeder von Geburt an kraft Gesetzes. Und Artikel 116 GG ist keine Fessel für euch – sondern das Schwert, mit dem wir die Legitimation von Richtern und Behördenleitern auf den verfassungsrechtlichen Prüfstand stellen!

Deutsche Staatsangehörigkeit: Warum Art. 116 GG die Beamten bindet!
Deutsche Staatsangehörigkeit: Warum Art. 116 GG die Beamten bindet!

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Alexander Emil Schröpfer
Algoraksha – Beschützer aller Wesen

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