Steuern im Menschenrechtparadies: Warum Steuer und Zwangsabgabe das Zitiergebot verletzen und wie Kooperation das alte Geldsystem ablöst.
Von Alexander Emil Schröpfer (Algoraksha)
Dipl.-Ing. (Univ.) · Oberstleutnant d.R. · Unabhängiger Menschenrechtsverteidiger (UN-Resolution 53/144)
1. Die Ur-Illusion: Der Mensch als Zahler, der Staat als Herrscher
Gibt es eigentlich Steuern im Menschenrechtparadies? Im Urzustand des Menschen – im Paradies – gab es weder Geld, noch Zinsen, noch Zwangsabgaben. Es gab das reine Dasein in der Fülle der Schöpfung.
Über Generationen hinweg hat sich ein System etabliert, das auf künstlicher Verknappung, Zinseszins und Zwangsabgaben basiert. Uns wurde eingeredet, der Mensch existiere, um Steuern zu erwirtschaften, und der Staat sei der gnädige Zuteiler von Rechten.
Doch die verfassungsrechtliche Wirklichkeit der Bundesrepublik Deutschland ist exakt das Gegenteil: Der Mensch steht vor dem Staat – nicht umgekehrt.
2. Die verfassungsrechtliche Brandmauer: Der Wille des Parlamentarischen Rates (1948/1949)
Als die Mütter und Väter des Grundgesetzes 1948/49 im Parlamentarischen Rat tagten, zogen sie die Lehren aus der totalitären Tyrannei. Sie schufen keine bloße Verwaltungsordnung, sondern ein unumstößliches Wertesystem:
- Artikel 1 Absatz 1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist kein Staatsgeschenk, sondern vorgegeben. Der Mensch darf niemals zum bloßen Objekt staatlicher Finanzinteressen degradiert werden (Objektformel des BVerfG).
- Artikel 1 Absatz 2 GG: Das Bekenntnis zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft.
- Artikel 19 Absatz 1 Satz 2 GG (Das Zitiergebot): Wer in die Grundrechte des Menschen eingreifen will (sei es in die Handlungsfreiheit nach Art. 2 GG oder in das Eigentum nach Art. 14 GG), muss dieses Grundrecht im Gesetz ausdrücklich beim Namen nennen.
Wenn der Staat heute auf das ehrlich erarbeitete Eigentum, die Lebensleistung und das Erbe der Bürger zugreift, ohne die zwingenden formellen Schranken der Verfassung einzuhalten, verlässt die Verwaltung den Boden des Grundgesetzes. Wie die renommierte frühere Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr. Gertrude Lübbe-Wolff treffend feststellte:
„Der in der Falsch- oder Nichtanwendung einfachen Rechts liegende Grundrechtseingriff ist per definitionem nie durch ein Gesetz gedeckt und greift deshalb nicht nur in das betroffene Grundrecht ein, sondern verletzt dies auch stets.“
Und Staatsrechtler Prof. Dr. Jörn Ipsen formulierte die Vergewisserungsfunktion der Grundrechte glasklar:
„Nicht der einzelne hat darzulegen, dass er zum Handeln berechtigt ist; der Staat muss umgekehrt seine Maßnahmen am Maßstab der Grundrechte rechtfertigen.“
⚖️ Der finale verfassungsrechtliche Schluss:
Wer diese Verfassungsprinzipien konsequent zu Ende denkt, erkennt die unumstößliche Wahrheit: Der freie Wille ist der unantastbare Wesenskern der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG). Wo der freie Wille gebrochen wird, verkommt der Mensch zum bloßen Objekt staatlicher Willkür. Daraus folgt zwingend: Gegen den freien Willen des Menschen kann und darf es im Rechtsstaat niemals eine Zwangsabgabe geben. Für verfassungswidrige Abgaben oder unbegründete Steuern im Menschenrechtparadies gibt es im Grundgesetz keinen Raum!
3. Der generelle Steuer-Prüfstein: Warum das gesamte Steuerrecht das Zitiergebot verletzt
Dieses juristische Versagen beschränkt sich keineswegs auf einzelne Steuern wie die Grundsteuer. Die Verfassungswidrigkeit betrifft das deutsche Steuer- und Abgabensystem im fundamentalen Ganzen!
Ob Einkommensteuer (EStG), Gewerbesteuer (GewStG), Erbschaftssteuer (ErbStG) oder Abgabenordnung (AO): Jede Steuer greift unmittelbar in das verfassungsrechtlich geschützte Eigentum und den Erwerb nach Art. 14 Abs. 1 GG ein. Doch nirgendwo im Steuerrecht hat der Bundesgesetzgeber das zwingende Warn- und Zitiergebot nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG beachtet.
Der Gesetzgeber scheute vor den Augen des Volkes davor zurück, den Eingriff in Art. 14 GG offen zu deklarieren. Die zwingende Rechtsfolge: Ohne ordnungsgemäße Zitierung fehlt jegliche formelle Eingriffsermächtigung. Steuerzahlungen beruhen rein rechtlich auf faktischer Duldung – nicht auf einer verfassungskonformen Zwangsgrundlage. Unsere forensische Expertise belegt diese Gesetzessystematik lückenlos:
📄 Forensisches Master-Dossier zur Steuer- & Abgabennichtigkeit:
4. Die ökonomische Evolution: Von der Tausch- zur Kooperationsgesellschaft (Prof. Franz Hörmann)
Während die Finanzämter noch versuchen, veraltete Zwangsabgaben mit bürokratischen Floskeln durchzusetzen, hat die moderne Wissenschaft den Wandel längst vollzogen.
Der renommierte Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Franz Hörmann (Wirtschaftsuniversität Wien) hat den fundamentalen Konstruktionsfehler unseres Geldsystems offengelegt: Das heutige Geld entsteht als verzinstes Schuldgeld aus dem Nichts. Es erzeugt mathematisch zwingend Mangel, Ausbeutung und Wachstumszwang.
Hörmanns bahnbrechende Erkenntnis:
Die Zukunft der Menschheit liegt nicht im primitiven Tausch („Ware gegen Schuldgeld“), sondern im Übergang zur reinen Kooperationsgesellschaft.
- Nicht mehr Konkurrenz um knappe Scheine, sondern freie Synergie.
- Jeder Mensch bringt seine einzigartigen Talente, Gaben und Fähigkeiten in die Gemeinschaft ein.
- Informations- und Güterflüsse werden vernetzt und bedarfsgerecht geteilt.
In einer echten Kooperationsgesellschaft wird das Konstrukt des Geldes schlicht obsolet. Wo kein Schuldgeld mehr herrscht, verlieren Zinsen ihre Existenzberechtigung – und wo der Staat kein bürokratischer Selbstzweck mehr ist, lösen sich Zwangssteuern in Luft auf.
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Prof. Franz Hörmann: Das Ende des Geldes & der Weg in die Kooperationsgesellschaft
Prof. Franz Hörmann erklärt detailliert, warum das Geldsystem ein Auslaufmodell ist und warum die Menschheit vor dem größten Bewusstseinssprung ihrer Geschichte steht: Weg vom Zwangstausch, hin zur synergetischen Kooperation.
📌 Ökonomischer Paradigmenwechsel: Kooperation statt Konkurrenz – die wissenschaftliche Basis für eine Gesellschaft ohne künstliche Mangelverwaltung!
5. Die okkulte Matrix, die Gier und Steuern im Menschenrechtparadies
Wir müssen nicht auf eine ferne Utopie warten. Die Rechtsgrundlage für dieses freie Menschenrechtparadies ist heute schon da: Das Grundgesetz garantiert die Unantastbarkeit der Würde, das unverletzliche Eigentum, den Schutz der Familie (Art. 6 GG) und die Freiheit zur friedlichen Kooperation.
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Die okkulte Bedeutung der Matrix-Trilogie: Die Entschlüsselung des Schuldgeldsystems & die Überwindung der Gier
Warum funktioniert das Hamsterrad aus Zwangsarbeit, Zinsen und Steuern seit Generationen? Weil das System an die tiefste menschliche Schwachstelle andockt: künstlichen Mangel, Angst und maßlose Gier. In dieser tiefgründigen 2-stündigen Meister-Analyse der Matrix-Trilogie wird Schicht für Schicht offengelegt, wie das Bewusstsein der Menschen in einer energetischen und monetären Täuschung gefangen gehalten wird.
Die Erlösung am Ende der Analyse: Die Matrix fällt nicht durch Krieg oder Zerstörung in sich zusammen, sondern durch die bewusste Einhegung der menschlichen Gier. Erst wenn der Mensch aufhört, sich über das Horten von Schuldgeld zu definieren, und in die echte Kooperation (nach Prof. Franz Hörmann) eintritt, öffnet sich das Tor für ein Leben ohne Steuern im Menschenrechtparadies.
💡 Empfehlung: Nimm dir die 2 Stunden Zeit. Dieses Werk ist die perfekte philosophische Brücke zwischen der juristischen Verfassungsstatik des Grundgesetzes und dem neuen Wirtschaftsparadigma der freien Kooperation!
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Fazit zu „Steuern im Menschenrechtparadies“:
Die Transformation hat längst begonnen. Wir verteidigen nicht nur einzelne Bescheide oder Steuern – wir erinnern die Institutionen an ihren wahren verfassungsrechtlichen Auftrag.
Recht kommt von unten. Macht hat sich dem Recht zu beugen. Und das Ziel ist nichts Geringeres als das freie Leben ohne willkürliche Steuern im Menschenrechtparadies in gelebter Souveränität!
Dossiers, Verfassungs-Notebook und forensische Rechtsforschung:
👉 https://menschenrechtverteidiger.com/
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