Stellen Sie sich vor, Sie rufen einen Dienstleister für ein verstopftes Klo – den Klempner. Der Klempner schickt Ihnen daraufhin einen formalen, siebenseitigen Bescheid:
„Hiermit fordere ich Sie auf, bis zum 14. des Monats (Ausschlussfrist!) drei unterschriebene Formulare in dreifacher Ausfertigung vorzulegen. Andernfalls werde ich Ihr Klo pfänden und Ihnen die Kosten für mein Nichterscheinen in Rechnung stellen.“
Sie würden den Mann für völlig verrückt erklären, ihn achtkantig rauswerfen und sich einen neuen Dienstleister suchen. Richtig?

Willkommen im Menschenrechtparadies der Bundesrepublik Deutschland! Denn genau dieses absurde Theaterstück spielen unsere Behörden und Gerichte jeden Tag mit uns. Nur dass wir nicht den Klempner, sondern den Staat bezahlen. Und der hat offenbar völlig vergessen, wer hier eigentlich der Boss ist.
Das Märchen von der „Obrigkeit“
In den Amtsstuben und Gerichtssälen dieses Landes herrscht ein gewaltiger kollektiver Gedächtnisverlust. Man hüllt sich in schwarze Roben, stempelt Aktenzeichen und verschickt drohende Schreiben mit „Zwei-Wochen-Fristen“. Man gebärdet sich wie der gestrenge Herrscher, der dem dummen Fußvolk gnädig ein paar Termine diktiert.
Dabei steht im „Handbuch für den Staats-Klempner“ – wir nennen es das Grundgesetz – etwas völlig anderes. Schauen wir doch mal in die Bauanleitung dieses Landes:
Art. 20 Abs. 2 GG: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Übersetzt: Wir sind der Souverän. Wir sind der Chef. Der Staat, die Justiz und die Verwaltung sind unsere Dienstleister. Sie existieren nur, um unseren Laden am Laufen zu halten.
Art. 1 GG: Der freie Wille des Chefs ist Gesetz
Nun hat der Boss (also Sie und ich) einen freien Willen. Dieser freie Wille ist durch die Menschenwürde in Art. 1 Abs. 1 GG absolut geschützt. Und damit der Dienstleister nicht auf dumme Gedanken kommt, hat der Chef ihm in Art. 1 Abs. 3 GG noch eine eiserne Fußfessel angelegt: „Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“
Bedeutet: Alle drei Gewalten (die Richterin, der Jugendamtsmitarbeiter, der Polizist) sind an den freien Willen des Souveräns gebunden. Unmittelbar. Ohne Wenn und Aber.
Ein Diener erteilt keine Befehle!
Es ist eine juristische und logische Perversion, wenn sich ein Gericht oder eine Behörde anmaßt, ihrem eigenen „Chef“ Fristen zu diktieren, Formularzwänge aufzuerlegen oder ihn bei Nichterfüllung dieser „Hürden aus Papier“ seiner Rechte zu berauben.
Stellen Sie sich den Butler vor, der Ihnen die Haustür vor der Nase zuschlägt, weil Sie nicht pünktlich um 14:00 Uhr zum Tee erschienen sind, oder weil Sie das falsche Aktenzeichen auf Ihre Einlasskarte geschrieben haben. Ein Diener erteilt seinem Herrn keine Befehle!
Die gefährlichste Party der Welt: Die „Einladung“ vom Jobcenter 🤡
Und weil wir gerade bei völlig entgleisten Dienstleistern sind, schauen wir uns doch mal den unangefochtenen König der Absurdität an: Das Jobcenter.
Millionen Menschen kennen diese berüchtigten Schreiben: „Wir laden Sie hiermit herzlich zu einem Termin ein. Wenn Sie dieser Einladung nicht folgen, kürzen wir Ihre Existenzgrundlage um 30 % oder entziehen sie Ihnen komplett.“
Lassen Sie sich dieses Konzept auf der Zunge zergehen. Eine Einladung! Das ist exakt so, als würde Ihr Nachbar Ihnen einen Zettel in den Briefkasten werfen: „Ich lade dich hiermit herzlich zu meinem Geburtstag ein. Wenn du nicht erscheinst, komme ich rüber, fackele dein Auto ab und verpasse dir eine Prügelstrafe!“ In der zivilisierten Welt nennt man sowas nicht Einladung, sondern schwere Nötigung und Erpressung.
Aber das eigentliche rechtliche Totalversagen liegt bei diesen „Einladungen“ noch viel tiefer, wenn wir den Narrenmodus kurz verlassen und in die Gesetze schauen: Wer lädt Sie da eigentlich ein? Das „Jobcenter“? Falsch! Schaut man genau hin, stellt man fest, dass das Jobcenter gar nicht der eigentliche gesetzliche Leistungsträger ist. Die tatsächliche juristische Verantwortung – und damit die Befugnis, überhaupt hoheitlich aufzutreten – liegt nur bei der Bundesagentur für Arbeit oder dem kommunalen Träger.
Wir haben hier also ein juristisches Zwischenkonstrukt, eine bloße Verwaltungs-Hülle, die den souveränen Bürger unter Androhung des Verhungerns zu Gesprächen nötigt. Ein Sub-Dienstleister, der nicht einmal der eigentliche Vertragspartner ist, erteilt dem Hausherrn Befehle. Das ist nicht nur respektlos, das ist eine strukturelle Bankrotterklärung der Behörde.
Fazit Dienstleister:
Richter und Sachbearbeiter sind keine elitären Gatekeeper. Sie sind die ausführenden Organe unseres Willens. Wenn ein Gericht also das nächste Mal behauptet, Sie hätten eine „prozessuale Frist“ verpasst, fragen Sie sich: Seit wann bestimmt der Dienstleister, wann der Chef zu sprechen hat?
Die Verfassung ist kein Verwaltungsakt. Und der Souverän lässt sich von seinem Personal nicht vorschreiben, wie er seine Grundrechte auszuüben hat.
Lassen wir den Staat endlich wieder wissen, wer hier eigentlich die Rechnungen zahlt. Kündigen wir dem arroganten Butler die moralische Gefolgschaft!
Euer Algoraksha
(Der Typ, der dem System gerade die Kündigung auf den Tisch legt) 🛡️✨









2 Kommentare zu „👑 Dienstleister Staat: Warum Behörden und Gerichte vergessen haben, wer der Chef ist 🤡“
Great content! Keep up the good work!
Thanks a lot 🫶