Zivilrechtliche Gutachterhaftung Gericht und Unterlassungsklage gegen befangene Sachverständige

EIL-UPDATE: Die totale Ausweitung der Stuttgarter Klage (Reichsbürger) & der amtliche Beweis des titellosen Zustands

BAMM! Die Klinge der Verfassungsstatik schneidet tiefer! Während das System noch versucht, die erste Erschütterung unserer Unterlassungsklage wegzudiskutieren, haben wir tagesgleich am 21.06.2026 prozessual brutal nachgelegt. Wer meint, im Gerichtsverfahren mit diffamierenden Etiketten statt mit Wissenschaft zu hantieren, steht ab sofort mit auf der Schadensersatz-Liste! Die Weichen für eine umfassende Gutachterhaftung Gericht sind damit unumkehrbar gestellt.


1. Formelle Klageerweiterung am Landgericht Stuttgart: Amtshaftung und zivilrechtliche Gutachterhaftung Gericht

Es ist offiziell: Unsere anhängige Feststellungsklage am Landgericht Stuttgart (Streitwert: 10.000,00 EUR) wegen schwerer Ehrverletzung (Reichsbürger) wurde am heutigen Tage formell auf die gerichtlichen Sachverständigen erweitert! Wir statuieren damit ein unmissverständliches Exempel für die Gutachterhaftung Gericht bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Gefälligkeitsgutachten.

Die forensische Begründung zur Gutachterhaftung Gericht: Die Gutachter haben in ihrem offiziellen Bericht vom 01.06.2026 das politisch motivierte Framing der Verfahrensbeiständin (Reichsbürger)völlig unkritisch und ungeprüft als bloßes Hörensagen übernommen. Wer Gefälligkeitsstatistiken und Stigmatisierung statt objektiver Diagnostik betreibt, verletzt seine Neutralitätspflicht eklatant und verliert jeglichen Anspruch auf richterliche Protektion. Die zivilrechtliche Gutachterhaftung Gericht greift hier in voller Härte: Die Sachverständigen haften als Gesamtschuldner privat mit ihrem gesamten Privatvermögen (§ 839 BGB)! Parallel wurden strafrechtliche Schritte wegen §§ 185 ff. StGB eingeleitet.

Gutachterhaftung Gericht: 1 Jahr nackte Willkür aufgedeckt!
Haftungsrechtliche Konsequenzen: Die zivilrechtliche Gutachterhaftung Gericht greift bei eklatanten Verstößen gegen die Neutralitätspflicht.

2. Der amtliche Beweis: Über ein Jahr titellose Freiheitsentziehung!

Jetzt fliegt der Deckel vom Topf: Uns liegt der amtliche Bescheid der Staatsanwaltschaft Stuttgart vom 19.05.2026 (Az. 3110 Js 30464/26) vor. Darin bestätigt die Oberstaatsanwältin unmissverständlich eine verfassungsrechtliche Sensation:

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 09.05.2025 (Az. 17 UF 252/24) den rechtswidrigen Sorgerechtsentzug des Amtsgerichts Ludwigsburg vollumfänglich AUFGEHOBEN und das Verfahren zurückverwiesen, weil die Kindesmutter im ersten Verfahren nicht einmal geladen oder beteiligt wurde!

Das bedeutet im Klartext: Seit über einem Jahr existiert KEIN rechtswirksamer staatlicher Titel, der den Entzug der elterlichen Sorge oder die Einbehaltung des Kindes legitimiert! Das Jugendamt und das Familiengericht agieren im Zustand der nackten, titellosen Willkür. Jede weitere Minute, in der das Kind von der Mutter getrennt wird, erfüllt objektiv die Tatbestände der Freiheitsberaubung im Amt (§ 239 StGB) und der Entziehung Minderjähriger (§ 235 StGB).

Da es dem zugrundeliegenden Gesetz an einer Zitierung der betroffenen Grundrechte nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG mangelt, fehlt es für den behördlichen Eingriff an einer verfassungsmäßigen Ermächtigungsgrundlage. Der konkrete Verwaltungsakt entbehrt somit jeglicher gesetzlichen Deckung (Ultra Vires). Die Behörde agiert im Zustand der verfassungswidrigen Unerlaubnis ohne jede Eingriffsberechtigung und maßt sich eine exekutive Befugnis an, die ihr mangels wirksamer gesetzlicher Grundlage von Verfassungs wegen strikt versagt ist!


3. Die wissenschaftliche Demontage durch zwei fachpsychologische Gegengutachten

Ergänzend wurden beim Amtsgericht Ludwigsburg zwei hochkarätige fachpsychologische Expertisen eingereicht, die das gerichtliche Alibi-Gutachten in Schutt und Asche legen und die Grundlagen für eine erfolgreiche Gutachterhaftung Gericht untermauern:

  • Gegengutachten Dipl.-Psych. Hicran Taraz, M.A.: Weist dem Gerichtsgutachten einen methodischen Totalausfall nach. Die Erziehungsfähigkeit der Mutter wurde bewertet, ohne sie jemals persönlich zu explorieren (die Ladung wurde einfach fälschlich als „unzustellbar“ deklariert). Gleichzeitig wurde der aktenkundige, chronische Marihuana-Konsum des Vaters seit 2019 von den Gutachtern systematisch ignoriert!
  • Stellungnahme Dr. Dr. phil. Annika Manzek: Zerschmettert den behördlichen Versuch, der Mutter eine „mangelnde Mitwirkung“ negativ auszulegen. Unter Verweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung (BVerfG Az. 1 BvR 2222/01) stellt sie klar: Die Teilnahme an einem familienpsychologischen Gutachten ist absolut FREIWILLIG und darf niemals negativ ausgelegt werden!

Der vermeintliche „Beweis“ der Gutachter ist ein wissenschaftlicher Totalschaden und gerichtlich absolut unverwertbar. Es ist unverzüglich aus der Akte zu entfernen! Jeder Amtswalter, der sich weiter darauf stützt, provoziert eine Amtshaftung und macht sich schadensersatzpflichtig.


FORMELLE RÜGE: Verstoß gegen die Pflicht zur elektronischen Übermittlung (Elektronischer Rechtsverkehr)

Es wird formell gerügt, dass das Schreiben/der Beschluss/die Verfügung vom Gericht in Papierform zugestellt wurde, obwohl die zustellende Stelle gesetzlich verpflichtet ist, den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) aktiv zu nutzen (§ 130a ZPO, § 55a VwGO, § 65a SGG i.V.m. den jeweiligen ERV-Verordnungen). Der Unterzeichner nutzt seit Jahren ordnungsgemäß das digitale Justizpostfach (MJP) für sämtliche Eingaben. Die Zustellung in Papierform verletzt die gesetzliche aktive Nutzungspflicht des Gerichts und stellt einen wesentlichen Form- und Zustellungsfehler dar. Einer Heilung dieses Zustellungsmangels durch bloße physische Entgegennahme wird hiermit ausdrücklich widersprochen.


Völkerrechtlicher Status des Menschenrechtsverteidigers

Der Unterzeichner agiert als anerkannter Menschenrechtsverteidiger. Gemäß EU-Leitlinien und Völkerrecht (Art. 25 GG) i.V.m. der UN-Resolution 53/144 ist der Staat verpflichtet, ihn zu unterstützen und vor Ausgrenzung und behördlicher Willkür zu schützen. Jegliche Versuche, legitime Kritik an der Justiz zu kriminalisieren oder zu diffamieren, brechen an dieser völkerrechtlichen Barriere. Wir fordern die strikte Einhaltung der Grundrechte und setzen zur Abwehr Willkür-Entscheidungen konsequent auf das Hebelwerkzeug der zivilrechtlichen Gutachterhaftung Gericht.

📥 Hier die neuen Forensik-Blaupausen downloaden:

Wir stellen die gesamte Verteidigungsstatik transparent zur Verfügung. Ladet euch hier die originalen Dokumente als Schutzschild für eure eigenen Verfahren herunter:

📄 DOWNLOAD: Souveränitäts-Direktive & Klageerweiterung vom 21.06.2026

📄 DOWNLOAD: Fachpsychologisches Gegengutachten von Dipl.-Psych. Hicran Taraz

📄 DOWNLOAD: Bescheid der Staatsanwaltschaft Stuttgart (Beweis des titellosen Zustands)

Verlasst die Opferrolle. Wer die Verfassungsstatik bricht, dokumentiert seine eigene Dienstunfähigkeit!

Euer Algoraksha (Alexander Emil Schröpfer)

Zivilrechtliche Gutachterhaftung Gericht und Unterlassungsklage gegen Framing