Reichsbürger Unterlassungsklage

🦅 NEUE KLAGE ONLINE: Schluss mit dem Reichsbürger-Framing! Wie du die Stigmatisierung der Justiz eiskalt zerschmetterst!

BAMM! Es reicht! Wenn Argumente fehlen, greifen Amtswalter und Anwälte in Familien- und Zivilverfahren immer wieder zur billigsten psychologischen Waffe: Dem politischen Stigmatisierungsetikett. Genau hier kommt die strategische Reichsbürger Unterlassungsklage ins Spiel. Ziel des gegnerischen Framings ist es, den Menschen mundtot zu machen, ihn zu isolieren und ihn zum bloßen Objekt des Verfahrens zu degradieren.

🦅 TITAN-STATIK: Das Reichsbürger-Framing eiskalt zerschmettern

Damit ist jetzt Schluss. Wir haben am Landgericht Stuttgart eine umfassende Allgemeine Feststellungsklage (Streitwert: 10.000 EUR) als hocheffektive Reichsbürger Unterlassungsklage gegen eine Verfahrensbeiständin eingereicht, die meinte, dieses schmutzige Spiel spielen zu müssen.

In diesem Beitrag veröffentlichen wir die komplette Klageschrift als Blaupause für dich! Learnings aus diesem Monolithen:

  • Warum eine ehrverletzende Stigmatisierung eine handfeste zivilrechtliche Haftung nach § 823 BGB auslöst und wie eine Reichsbürger Unterlassungsklage die Täter zur Rechenschaft zieht.
  • Wie wir mit dem Itzehoe-Präzedenzfall (Az. S 23 AS 263/20) bereits bewiesen haben, dass diese haltlosen Behauptungen vor Gericht kollabieren.
  • Die psychologische Grundrechts-Statik von Dipl.-Psych. Hicran Taraz und der Ipsen-Hebel zur Überwindung des Untertanengeists.

Lies die Klage, lade dir die Struktur herunter und verlasse die Opferrolle. Eine fundierte Reichsbürger Unterlassungsklage stellt sicher: Wer uns bricht, bezahlt.


Beklagte:
Rechtsanwältin Petra Sorg
Luise-Rist-Weg 3
71282 Hemmingen

An das Landgericht Stuttgart
– Zivilkammer –

Vorab per eBO
Datum: 21.06.2026
Vorläufiger Streitwert: 10.000,00 EUR

KLAGE
(Allgemeine Feststellungsklage wegen schwerer Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts und ehrverletzender Diskreditierung – Reichsbürger Unterlassungsklage)

Namens des Klägers wird beantragt:

  1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, es zu unterlassen, den Kläger im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit als Rechtsanwältin oder Verfahrensbeiständin schriftlich oder mündlich als „sogenannten Reichsbürger“ zu bezeichnen oder in die Nähe dieser Gruppierung zu rücken.
  2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte dem Kläger allen materiellen und immateriellen Schaden zu ersetzen hat, der dem Kläger durch die ehrverletzende Behauptung im schriftlichen Bericht im Verfahren des Amtsgerichts Ludwigsburg (Az. 2 F 1565/22 SO) entstanden ist und künftig entstehen wird.
  3. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Begründung:

Zulässigkeit
Die Klage ist als allgemeine Feststellungsklage gemäß § 256 Abs. 1 ZPO zulässig.

  1. Örtliche Zuständigkeit: Die örtliche Zuständigkeit des Landgerichts Stuttgart ergibt sich aus dem Wohn-/Kanzleisitz der Beklagten sowie aus dem Deliktsort des § 32 ZPO.
  2. Sachliche Zuständigkeit: Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus §§ 23 Nr. 1, 71 Abs. 1 GVG. Der vorläufige Streitwert für diese Reichsbürger Unterlassungsklage wegen der schwerwiegenden Ehrverletzung eines völkerrechtlich legitimierten Menschenrechtsverteidigers (UN-Resolution 53/144) wird auf 10.000,00 EUR festgesetzt.
  3. Feststellungsinteresse: Das Feststellungsinteresse des Klägers ist gegeben. Die Beklagte hat im familiengerichtlichen Verfahren den Kläger aktenkundig als „sogenannten Reichsbürger“ betitelt. Diese ehrverletzende Behauptung zielt unmittelbar darauf ab, die Integrität des Klägers dauerhaft zu beschädigen.

Begründetheit
Die Klage ist auch begründet. Dem Kläger steht der geltend gemachte Anspruch aus § 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB i.V.m. § 185 ff. StGB, 1004 BGB analog sowie aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG zu.

Die Einstufung und Bezeichnung des Klägers als „Reichsbürger“ durch eine Rechtsanwältin stellt eine schwerwiegende Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar, die eine zivilrechtliche Reichsbürger Unterlassungsklage zwingend erforderlich macht. Als Organ der Rechtspflege ist die Beklagte zur Sachlichkeit verpflichtet (§ 43a Abs. 3 BRAO).

Der Kläger weist darauf hin, dass er bereits in der Vergangenheit (Sozialgericht Itzehoe, Gerichtsbescheid vom 28.04.2021, Az.: S 23 AS 263/20 gegen das Jobcenter Steinburg) ein identisches Verfahren bezüglich einer Reichsbürger Unterlassungsklage rechtskräftig gewonnen hat. Die vom dortigen Beklagten eingelegte Berufung wurde nach deutlichem richterlichen Hinweis auf die Aussichtslosigkeit zurückgezogen.

Zudem sind derzeit zwei weitere Zivilklagen in identischer Konstellation rechtshängig. Der Kläger hat somit gerichtlich bewiesen, dass er derartige Verletzungen seines Persönlichkeitsrechts nicht akzeptiert.

Es wird beantragt, antragsgemäß zu erkennen.
Alexander Emil Schröpfer (Kläger)


Anlagenverzeichnis:

  • Anlage K 1: Kopie der Seite 4 des Berichts vom 01.06.2026 (Amtsgericht Ludwigsburg, Az. 2 F 1565/22 SO).
  • Anlage K 2: Beglaubigte Abschrift des Gerichtsbescheids des Sozialgerichts Itzehoe vom 28.04.2021 (Az.: S 23 AS 263/20).
  • Anlage K 3: Kopie des Beschlusses des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 09.05.2025 (Az. 17 UF 252/24).


V. Die verfassungsrechtliche Klarstellung: Warum „Reichsbürger“ sein keine Straftat ist, sondern unter Schutz steht

Um die prozessuale Statik in euren Verfahren unangreifbar zu machen, müssen wir das herrschende Narrativ der Behörden auf drei Ebenen vollständig dekonstruieren. Wenn Amtswalter versuchen, mit diesem Etikett Grundrechte auszuhebeln, konfrontieren wir sie mit der nackten Rechtswirklichkeit:

  1. Keine Strafbarkeit durch bloße Gesinnung: Die bloße Einstufung oder das „Reichsbürger“-Sein ist in der Bundesrepublik Deutschland an sich überhaupt nicht strafbar. Das Strafrecht kennt kein Gesinnungsstrafrecht. Wer Menschen allein wegen einer vermeintlichen Haltung prozessual benachteiligt, begeht einen schweren Missbrauch staatlicher Macht.
  2. Unmittelbarer Schutz durch das Grundgesetz: Im Gegenteil – das Grundgesetz schützt gemäß Art. 1 Abs. 1 und Art. 3 GG jeden Menschen ohne Ausnahme. Es gibt keine verfassungsrechtliche Erlaubnis zur Entrechtung oder Aussortierung von bestimmten Menschengruppen. Auch für Kritiker des Systems gelten die Grundrechte als unmittelbar bindendes Recht (Art. 1 Abs. 3 GG). Jede gegenteilige Behauptung ist ein offener Verfassungsbruch.
  3. Wer sind hier die echten Verfassungsfeinde? Die Grenze verläuft spiegelbildlich: Die wahren System-Aussteiger sind nicht diejenigen, die als völkerrechtlich legitimierte Menschenrechtsverteidiger (UN-Resolution 53/144) die strikte Einhaltung der Verfassung und den freien Willen einfordern. Die echten Verfassungsfeinde sind die Amtswalter im JuristenStadl, die tagtäglich das Grundgesetz ignorieren, das Zitiergebot sabotieren und zitatloses Recht in verfassungswidriger Unerlaubnis vollstrecken!

🔗 Lese-Empfehlung zur Vertiefung der Statik:
Lest hierzu unbedingt auch unseren Hauptbeitrag und die vollständige Analyse im Portal: NEUES AUS DEM JURISTENSTADL: Wer Sind Hier Eigentlich Die Echten Reichsbürger?. Dort erfahrt ihr im Detail, wie die exekutive Reichsbürgerei in den Amtsstuben das Recht beugt und wie ihr euch mit einer gezielten Reichsbürger Unterlassungsklage wehrt.


IV. Die Stuttgarter Klinge: Warum eine Reichsbürger Unterlassungsklage zivilrechtliche Haftung auslöst

Dass dieses schmutzige Spiel der Entrechtung im JuristenStadl System hat, zeigt der Vorfall vom Juni 2026. Weil eine Rechtsanwältin meinte, das billige Etikett als exekutive Waffe zur sozialen Isolierung nutzen zu müssen, haben wir am Landgericht Stuttgart (Klage vom 21.06.2026) die unbiegsame Klinge der Allgemeinen Feststellungsklage angesetzt.

Der Kern der Klage: Wer als Organ der Rechtspflege Menschen politisch stigmatisiert, bricht das Allgemeine Persönlichkeitsrecht. Eine konsequente Reichsbürger Unterlassungsklage ist die prozessuale Antwort auf diesen Frontalangriff.

Der historische Sieg am Sozialgericht Itzehoe (Az. S 23 AS 263/20)

Bereits im Jahr 2021 versuchte das Jobcenter Steinburg, mich mit exakt denselben haltlosen Argumenten zu brandmarken. Das Ergebnis? Ein fulminanter, rechtskräftiger Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Itzehoe vom 28.04.2021, der die absolute Notwendigkeit für eine Reichsbürger Unterlassungsklage bei schweren, rechtswidrigen Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht final bestätigt hat!

Die verfassungsrechtliche Statik ist unumstößlich: Selbst nach der eigenen Definition der Sicherheitsbehörden schützt das Grundgesetz jeden Menschen ohne Ausnahme (Art. 3 GG). Wer ohne gesetzliche Eingriffsberechtigung (Ultra Vires) handelt, haftet vollumfänglich privat (§ 839 BGB).

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Euer Algoraksha

Reichsbürger Unterlassungsklage: 1 ultimativer Schutz vor Justiz-Willkür



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