Die verheimlichte Freiheit: Warum du jeden Menschen als Beistand und Bevollmächtigten wählen darfst (Muster zur Abwehr von Gerichts-Willkür)
Ein Weckruf für die Souveränität von Alexander Emil Schröpfer (Algoraksha) 
Es ist eine der perfidesten Praktiken deutscher Behörden und Gerichte. Sobald ein Mensch in Not sich Unterstützung sucht, versucht das System, diesen Beistand mundtot zu machen. Das gilt im Familienrecht, im Jugendamts-Streit oder im Betreuungsrecht.
Besonders dann, wenn sich die Vertrauensperson nicht dem Standeskartell der Rechtsanwälte unterwirft. (Siehe dazu Expertise Anwaltszwang)
Es kommen Schreiben mit der Behauptung, dein gewählter Bevollmächtigter werde wegen „fehlender Zulassung“ zurückgewiesen. Das betrifft oft Verwandte, Freunde oder erfahrene Menschenrechtverteidiger.
Heute beenden wir dieses Spiel. In diesem Beitrag erfährst du, warum das Recht auf freie Wahl deines Beistands ein unumstößliches Grundrecht ist. Du lernst, wie du dich wehrst, wenn Gerichte einen Bevollmächtigten vor Gericht ablehnen.
I. Beistand vs. Bevollmächtigter: Der gewaltige Unterschied im Gesetz
Um dich effektiv zu verteidigen, musst du den Unterschied zwischen den beiden gesetzlichen Rollen kennen. Sie sind in der ZPO, im FamFG und im Sozialrecht (z. B. § 12 und § 14 SGB X) völlig unterschiedlich geregelt:
- Der Beistand (z. B. § 12 Abs. 4 SGB X / § 90 ZPO):
Der Beistand steht dir im Termin vor Ort physisch zur Seite. Er unterstützt dich mündlich. Seine Äußerungen gelten als von dir selbst vorgetragen, wenn du nicht unverzüglich widersprichst.
Die Hürde für Gerichte: Einen Beistand abzulehnen, ist für ein Gericht **nahezu unmöglich**. Im Sozialrecht genügt es völlig, dass er sachvortragsfähig ist (also den Sachverhalt verständlich schildern kann). Er muss dafür absolut kein Anwalt sein!
- Der Bevollmächtigte (z. B. § 14 SGB X / § 11 FamFG / § 79 ZPO):
Der Bevollmächtigter vertritt dich umfassend im gesamten Verfahren. Er schreibt und unterschreibt Schriftsätze in deinem Namen und kann rechtsverbindliche Handlungen vornehmen. Er ersetzt dich quasi im schriftlichen Verfahren.
Die Hürde für Gerichte: Hier versuchen Gerichte besonders gern, eine Zurückweisung wegen angeblicher „unerlaubter Rechtsberatung“ auszusprechen. Doch genau hierfür nutzen wir den folgenden juristischen Hebel. (Siehe dazu Expertise Anwaltszwang)
PS: Nachdem ich ausnahmslos ehrenamtlich helfe, greift ein Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) sowieso nicht.
II. Der Hebel: Wie sich ein Bevollmächtigter und seine Schriftsätze durchsetzen
Wenn Gerichte versuchen, deinen Bevollmächtigten auszuschließen, nutzen wir die Erklärung des Zu-Eigen-Machens.
Du (oder dein Mandant) erklärst dem Gericht schriftlich:
„Ich mache mir alle Schriftsätze und Argumente meines Bevollmächtigten vollumfänglich und in eigener Verantwortung zu eigen.“
In diesem Moment bricht die Argumentation des Gerichts in sich zusammen. Denn ab jetzt sind diese Schriftsätze rechtlich deine eigenen Erklärungen.
Kein Gericht der Welt kann dir verbieten, deine eigenen Argumente vorzutragen. Selbst dann nicht, wenn ein anderer sie für dich formuliert hat.
III. Die verfassungsrechtliche Statik: Warum die freie Wahl des Bevollmächtigten unantastbar ist
Die Statik deiner Verteidigung ruht auf drei Granitsäulen des Grundgesetzes und der EMRK:
- Die Menschenwürde & Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG):
Die Entscheidung, wem du in einer existenziellen Krise vertraust, gehört zu deiner grundrechtlich geschützten Privatsphäre. Das Bundesverfassungsgericht sagt unmissverständlich: „Die Würde des Menschen ist nicht Grenze, sondern Grund seiner Selbstbestimmung“ (siehe Lüth-Urteil und das Urteil BVerfG 2 BvR 2347/15). Ein Gericht darf sich nicht paternalistisch über deinen freien Willen hinwegsetzen. - Das Recht auf einen Verteidiger der Grundrechte & Akteneinsicht (Art. 6 EMRK):
Gemäß Art. 6 EMRK hat jeder Mensch das Recht, sich selbst zu verteidigen oder den Beistand eines Verteidigers seiner Wahl zu sichern. Das Gesetz spricht hierbei ausdrücklich nicht nur von Rechtsanwälten! Wenn dieses Recht im Strafrecht gilt, muss es analog erst recht in einschneidenden Verfahren wie dem Familien- und Betreuungsrecht gelten. Als Verteidiger der Grundrechte steht deinem Bevollmächtigten damit zwingend auch das Recht auf Akteneinsicht zu, da ein faires Verfahren ohne Kenntnis des Akteninhalts unmöglich ist. - Das Betreuungsrecht als Analogie (§ 1814 BGB):
Selbst im tiefsten Betreuungsrecht hat jeder zu Betreuende gemäß § 1814 BGB das uneingeschränkte Recht auf freie Wahl seines Betreuers – und dieser gesetzliche Vertreter muss keineswegs ein Rechtsanwalt sein. Wenn der Gesetzgeber dem Menschen zutraut, seinen rechtlichen Vertreter für das gesamte Leben frei zu wählen, ist es widersprüchlich und willkürlich, ihm die freie Wahl eines Bevollmächtigten für ein einzelnes Gerichtsverfahren zu verweigern. - Das Zitiergebot (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG):
Eine Einschränkung des Grundrechts auf freie Beistands- und Vertretungswahl unterliegt dem Zitiergebot. Da es kein verfassungskonformes Gesetz gibt, das diesen Eingriff unter Zitat des Art. 2 Abs. 1 GG legitimiert (lies dazu auch unseren Beitrag über das Zitiergebot im GG), ist jede Zurückweisung unzulässig.
IV. Das Musterschreiben für Betroffene: Wenn das Gericht den Bevollmächtigten ablehnen will
Falls das Gericht dir schreibt und ankündigt, deinen **Bevollmächtigten** abzulehnen oder ihm die Akteneinsicht verweigert, kopiere diesen Text. Sende ihn **sofort per MJP, Fax oder Einschreiben** an das Gericht zurück:
[Name und Anschrift des Mandanten/Betroffenen]An das
[Name und Anschrift des Gerichts]
[Ort], den [Datum]
Aktenzeichen: [Trage hier das Aktenzeichen des Gerichts ein]
Betreff: Stellungnahme zur beabsichtigten Zurückweisung meines Bevollmächtigten / Verletzung des Rechts auf Akteneinsicht
Sehr geehrte Damen und Herren,
in dem oben genannten Verfahren nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom [Datum], mit welchem die Zurückweisung meines gewählten Bevollmächtigten angekündigt/beschlossen bzw. die Akteneinsicht verweigert wurde.
Ich widerspreche der Zurückweisung und der Verweigerung der Akteneinsicht ausdrücklich. Ich rüge hiermit die Verletzung meines Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG), meines Grundrechts auf freie Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) sowie meines Rechts auf ein faires Verfahren und freie Verteidigerwahl (Art. 6 EMRK).
Dies begründe ich wie folgt:
1. Die freie Wahl meines Bevollmächtigten ist Ausdruck meines Selbstbestimmungsrechts. Als mündiger Bürger bestimme ich selbst, wer mein Vertrauen genießt. Das Gericht hat nicht das Recht, sich bevormundend über meinen Willen hinwegzusetzen (vgl. BVerfG, Urt. v. 26.2.2020 – 2 BvR 2347/15). Analog zu § 1816 BGB im Betreuungsrecht steht mir das Recht auf freie Wahl meiner Vertretung zu – ein Anwaltszwang besteht hier nicht.
2. Das Recht auf ein faires Verfahren gemäß Art. 6 EMRK garantiert mir das Recht auf einen Verteidiger meiner Wahl (Verteidiger der Grundrechte). Dieses Recht umfasst zwingend das Recht auf Akteneinsicht für meinen Bevollmächtigten. Ohne Kenntnis des Akteninhalts ist eine effektive Verteidigung meiner Rechte ausgeschlossen. Die Verweigerung der Akteneinsicht stellt einen schweren verfassungswidrigen Gehörsverstoß dar.
3. Die pauschale Begründung, mein Bevollmächtigter sei „kein Rechtsanwalt“, ist verfassungsrechtlich untragbar. Eine Einschränkung meines Grundrechts auf freie Vertretungswahl und Beistand unterliegt dem Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG. Ein Gesetz, das diesen Eingriff unter Zitat des Art. 2 Abs. 1 GG legitimiert, existiert nicht.
4. Erklärung zum Verfahren: Ich mache mir sämtliche Schriftsätze, Anträge und juristischen Argumentationen meines Bevollmächtigten vollumfänglich zu eigen. Sie sind damit rechtlich als meine eigenen Erklärungen zu werten.
5. Sollte das Gericht meinen Bevollmächtigten dennoch zurückweisen oder ihm die Akteneinsicht verweigern, stellt dies eine objektiv willkürliche Entscheidung (Art. 3 Abs. 1 GG) und einen Gehörsverstoß (Art. 103 Abs. 1 GG) dar. Gegen einen solchen Beschluss werde ich unverzüglich Gehörsrüge erheben.
Ich beantrage daher, die Zurückweisung meines Bevollmächtigten aufzuheben, ihm unverzüglich Akteneinsicht zu gewähren und Herrn Alexander Emil Schröpfer / [Name des Beistands] vollumfänglich im Verfahren zuzulassen.
Mit freundlichen Grüßen,
__________________________________
(Unterschrift)
Fazit: Deinen Bevollmächtigten blockieren? Nicht mit uns!
Lass dich vom System nicht isolieren und dir nicht das grundlegende Recht auf Akteneinsicht nehmen. Die Richter nutzen oft Textbausteine, um aufrechte Menschen mundtot zu machen.
Als geschützter Akteur gemäß der völkerrechtlich bindenden UN-Resolution 53/144 weiche ich keinen Millimeter zurück. Werde selbst ein Menschenrechtverteidiger!
Mit diesem Schreiben drehst du den Spieß um. Du zwingst das Gericht, deine verfassungsmäßigen Rechte zu achten.
Teile diesen Beitrag mit jedem, der sein Recht als Souverän selbst in die Hand nehmen will!
Euer Algoraksha

🃏 P.P.S. – Der „Spitzbubenerlass“ 2.0
Man muss das System für seine Kreativität fast bewundern: Da gründen Juristen eine staatlich geschützte Gewerkschaft namens „Anwaltskammer“, schreiben sich selbst Monopol-Gesetze (wie das Rechtsdienstleistungsgesetz und den Anwaltszwang) und sorgen so dafür, dass nur Mitglieder ihres exklusiven Clubs am Leid der Menschen Geld verdienen dürfen. Ein genialer Businessplan!
Doch schon der „Alte Fritz“ (König Friedrich Wilhelm I.) wusste 1739 im berühmten Spitzbubenerlass, wie mit diesem Gewerbe umzugehen ist, und befahl:
„Wir ordnen hiermit an, dass die Advokaten schwarze wollene Mäntel tragen sollen, die bis an die Waden reichen, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennen und sich vor ihnen hüten kann…“
Mit unserer einfachen Erklärung des „Zu-Eigen-Machens“ hebeln wir das gesamte Spitzbuben-Spiel des 21. Jahrhunderts mit einem einzigen Federstrich aus. Wenn du dir die Schriftsätze deines Bevollmächtigten zu eigen machst, spricht der Souverän selbst – und dagegen ist jede Anwaltsgewerkschaft machtlos.
Sapere aude – Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! 🛡️🦅







