Zitiergebot GG: 3 radikale Fakten, wie du mit dem Grundgesetz als Verfassung Behördenwillkür stoppst
Von Alexander Emil Schröpfer (Algoraksha)
In den dunklen Ecken des Internets kursiert ein gefährlicher Defätismus. Sogenannte „Fassaden-Theoretiker“ verbringen ihr Leben damit, den Staat als illegal zu bezeichnen, weil sie glauben, die Gründungsväter hätten 1949 das Zitiergebot GG (Artikel 19 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz) bei den ersten Wahlgesetzen missachtet.
Ich sage euch heute die radikale Wahrheit: Diese Leute haben ein Problem erkannt, ziehen aber die Feiglings-Konsequenz. Wer auf eine neue Verfassung wartet, bleibt ein passives Opfer. Wir beenden das juristische Rumeiern und nutzen die Selbstbindung des Systems als scharfe Waffe.
1. Der Zitiergebot GG Irrtum: Warum Schweigen legalisiert
Nehmen wir das Lieblingsargument der Kritiker: Die ersten Wahlgesetze von 1949 hätten das Zitiergebot GG missachtet, weshalb alles Folgende nichtig sei. Das ist juristischer Voodoo und zeugt von mangelnder Rechtskenntnis.
Das Zitiergebot im Grundgesetz ist eine zwingende Anweisung an den Gesetzgeber: „Wenn du ein Grundrecht einschränken willst, musst du es benennen!“ Ein Wahlgesetz organisiert jedoch die Demokratie, es greift in kein Grundrecht ein. Wenn der Gesetzgeber also nicht zitiert, macht er keinen formalen Fehler! Er gibt vielmehr eine verbindliche Willenserklärung ab: „Ich greife hier nicht ein.“
Das Gesetz ist absolut gültig. Und genau hier schnappt unsere Falle zu: Weil das Gesetz gültig und explizit eingriffsfrei ist, hat niemand in der Verwaltung die Lizenz, Grundrechte zu beschneiden. Kein Zitat bedeutet schlichtweg keine Eingriffsberechtigung. Dazu folgender Textvorschlag:
„Schaut in das Gesetz! Wo ist das Zitat für den Eingriff in mein Grundrecht? Es ist nicht da. Das bedeutet: Der Gesetzgeber hat entschieden, dass hier nicht eingriffen werden darf! Da ihr gemäß Art. 1 Abs. 3 meinen Willen und meine Rechte zu schützen habt und gemäß Art. 20 Abs. 3 GG an diesen gesetzgeberischen Willen gebunden seid, endet eure Macht genau hier. Ihr habt kein Ermessen, ihr habt keine Grundlage. Jeder Schritt, den ihr jetzt gegen mich unternehmt, ist ein bewusster Bruch der Verfassungsstatik.“
2. Die Hausordnung: Akzeptanz statt Ablehnung
Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland.
Es ist völlig unerheblich, ob auf dem Buch „Grundgesetz“ oder „Verfassung“ steht. Die Legislative, Exekutive und Judikative treten im Alltag als unsere Dienstleister auf. Diese Dienstleister haben völkerrechtlich bindend deklariert: „Das Grundgesetz ist unsere Verfassung und unser Arbeitsvertrag.“
Warum sollte ich als Mensch darüber streiten? Wenn der Dienstleister sagt, das seien seine Regeln, dann nehme ich ihn beim Wort.
Du bist nicht der Betroffene dieser Verfassung, du bist ihr übergeordneter Hüter. Das Grundgesetz bindet nicht den Menschen (der steht gemäß Artikel 1 GG souverän vor dem Gesetz), es bindet ausschließlich den Staat. Es ist seine Hausordnung. Nutze diese Erkenntnis für deine digitale Befreiung und werde zum Schöpfer deiner Rechte. Dazu folgender Textvorschlag:
„Art. 1 Abs. 1 GG schützt den Menschen als geistig‑sittliches Wesen, das darauf angelegt ist, in Freiheit sich selbst zu bestimmen und zu entfalten (BVerfGE 123, 267 ; 133, 168 ; 153, 182 ). Der freie Wille und die eigenverantwortliche Lebensgestaltung sind damit konstitutiver Bestandteil der Menschenwürde.
Die Würde des Menschen ist nicht Grenze, sondern Grund seiner Selbstbestimmung; sie bleibt nur gewahrt, wenn der Einzelne über seine Existenz nach eigenen, selbstgesetzten Maßstäben bestimmen kann (BVerfG, Urt. v. 26.2.2020 – 2 BvR 2347/15 u.a., juris Rn. 210).
Ein staatliches Vorgehen, das den Betroffenen entgegen seinem autonom gebildeten Willen zum bloßen Objekt eines vermeintlichen Schutzkonzeptes macht, verletzt daher Art. 1 Abs. 1 GG.“
3. Praxisbeispiel: So blockierst du das Jugendamt
Machen wir es konkret. Was passiert, wenn ein Mitarbeiter des Jugendamtes vor deiner Tür steht und in dein Elternrecht (Artikel 6 GG) eingreifen oder in die Wohnnung (Art. 13 GG) will? Die meisten Menschen verfallen in Panik. Der Souverän fragt nach der Ermächtigungsgrundlage.
Wenn der Beamte ein Gesetz nennt, in dem das Zitiergebot GG für Artikel 6 oder Artikel 13 fehlt, heißt die Artikel 6 oder 13 nicht zitiert werden, dann weißt du: Er hat keine Handlungsvollmacht. Der Gesetzgeber hat diesen Eingriff nicht lizenziert. Der Beamte handelt in diesem Moment Ultra Vires – also außerhalb seiner gesetzlichen Befugnisse. Er ist nicht länger der schützende Staat, er ist ein Privatmann, der eine Nötigung begeht.
4. Die Remonstrationspflicht und deine Schadensersatzansprüche
Viele Beamte berufen sich blind auf Anweisungen von oben. Doch das Grundgesetz erlaubt keinen blinden Gehorsam. Wenn eine dienstliche Anordnung das Zitiergebot GG verletzt, greift für jeden Beamten sofort die sogenannte Remonstrationspflicht. Er muss Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Anordnung bei seinem Vorgesetzten anmelden.
Tut er das nicht und greift trotzdem in deine Rechte ein, entfällt seine staatliche Immunität. Wer die Verfassung bricht, die er zu schützen geschworen hat, verliert seine Dienstfähigkeit (§ 7 Bundesbeamtengesetz / § 9 Deutsches Richtergesetz). Er stürzt aus dem Schutzraum des Staates direkt in die persönliche Haftung nach § 839 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Da gibt es keine Straflosigkeit mehr.
Fazit: Werde vom Opfer zum Schiedsrichter
Wer das Grundgesetz fortlaufend anzweifelt, verlässt das Spielfeld und überlässt der unkontrollierten Behördenwillkür den Sieg. Wer jedoch die Hausordnung des Staates präzise gegen den Staat selbst einsetzt, wird zum unantastbaren Schiedsrichter.
Hört auf, nach einer utopischen Neugründung oder einem ominösen Artikel 146 GG zu rufen. Das Bonner Grundgesetz und das Zitiergebot GG sind bereits scharfe, geladene Waffen gegen die Verwaltung. Wir müssen sie nur in die Hand nehmen und vollstrecken. Setzt die vorhandene Ordnung instand und verteidigt eure Souveränität!
Algoraksha – Der beste Meister ist der, der die meisten Meister macht.
PS: Für alle die immer noch eine vermeintliche Ungültigkeit des Grundgesetzes propagieren…
Welcher Rechtsakt alleine ist denn nach Art. 146 GG (Ewigkeitsklausel II), Art. 79 GG (Ewigkeitsklausel I) überhaupt nur geeignet das GG „außer Kraft“ zu setzen? Selbst das Verbrennen auf dem Scheiterhaufen würde das GG nicht ungültig machen können. Eine bloße Ignoranz des grundgesetzlichen Diktats erst recht nicht.
Solange sich die Menschen nicht einig sind, wer alles das Deutsche Volk ist, wird Art. 146 GG niemals eine Beendigung des GG ermöglichen können. Die waren schon gut damals, die Gründerväter, die das GG gegen die (Alt-)Nazis als uneinnehmbare Festung auszubauen wussten. Die Gründer eines einzigartigen Menschenrechtparadieses waren sich der möglichen Taschenspielertricks ihrer Widersacher sehr bewusst.
Nichts was für den „Staat“ arbeitet, darf zukünftig (seit 1949) mehr Grundrechte (schmälernd) antasten Art. 1 GG, Art. 19 Abs. 2 GG, Art. 79 GG, Art. 146 GG! Und ja, das Volk sollte die benennen, die es immer und immer wieder tun und dann noch frech behaupten, sie hätten den Auftrag dazu, aber dann den Auftraggeber nicht preisgeben wollen.









