Aber: Es gibt eine Ausnahme. Das deutsche Grundgesetz. Und da wird’s spannend.

Denn Deutschland hat als einziges Land weltweit zentrale Menschenrechte in einklagbare Grundrechte verwandelt. Artikel 1 bis 19 des Grundgesetzes sind keine Wunschliste – sie sind verpflichtendes Recht. Kein „Wir hoffen, dass Menschenrechte gelten“, sondern ein Rechtsanspruch, der durchsetzbar ist. Gerichte sind gebunden. Der Staat ist verpflichtet.

Während der Rest der Welt mit Konventionen jongliert und Institutionen wie der Internationale Strafgerichtshof höflich auf andere Zuständigkeiten verweist (siehe beigefügtes Schreiben), gilt in Deutschland: Menschenrechte sind Grundrechte. Und wer sie verletzt, steht vor dem Richter.

🧩 Fazit: Mein Statement bleibt stehen – denn universelle Rechte existieren nicht faktisch auf globaler Ebene. Aber das Grundgesetz ist ein Leuchtturm im Nebel. Es zeigt, was möglich ist, wenn Worte zu bindendem Recht werden.

Ich lebe nicht nach Illusionen, ich handle nach Klarheit. Und wer diskutieren will, sollte erst mal verstehen, wo Recht beginnt – und wo es endet.

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Alexander Emil Schröpfer
Algoraksha – Beschützer aller Wesen

Ich agiere als Menschenrechtverteidiger gemäß UN-Resolution 53/144. Mein Fokus liegt auf der Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung und dem Schutz des Kindeswohls gegenüber staatlicher Willkür.

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