Freiheit: Die große Souveränitäts-Illusion: Warum das Grundgesetz, Europa und die UN nicht für den Menschen gelten
In den aktuellen Debatten um den Zustand unseres Staates, die Europäische Union und internationale Abkommen wie die der UN höre ich immer wieder denselben verzweifelten Grundton: „Wir verlieren unsere Souveränität! Der Staat, Brüssel oder die UN regieren uns immer mehr rein!“ Hinter dieser Angst steckt ein fundamentaler, ja fast tragischer Denkfehler. Die meisten Menschen haben völlig vergessen – oder nie gelernt –, wer in diesem System eigentlich der Auftraggeber und wer der Dienstleister ist. Es ist an der Zeit, die verfassungsrechtliche und philosophische Statik wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen.
Der bewusste Mensch braucht keine äußeren Fesseln
Beginnen wir auf der rein menschlichen, universellen Ebene. Ein Mensch, der sich seiner selbst voll bewusst ist und in ethischer Klarheit handelt, bedarf im Grunde keinerlei äußerer Begrenzung. Warum? Weil ein bewusstes Wesen aus einer inneren Haltung der Würde und der Nächstenliebe heraus agiert. Es schadet seinen Mitmenschen naturgemäß nicht. Für einen solchen Menschen sind Gesetze zur Verhinderung von Unrecht irrelevant, da sein eigener moralischer Kompass weitaus strenger und präziser kalibriert ist als jeder geschriebene Paragraph.
Wer sich als souveräner Mensch begreift, geht nicht gebückt unter der Last staatlicher Vorschriften durchs Leben, sondern steht aufrecht und frei. Doch warum haben wir dann dieses gewaltige juristische Gebäude aus nationalem Recht, Europarecht und Völkerrecht?
Die große Illusion: Für wen gelten die Gesetze wirklich?
Hier liegt der Kardinalfehler der öffentlichen Debatte: Die Menschen glauben, das Grundgesetz (GG), europarechtliche Vorgaben (wie Art. 23 GG) oder die UN-Charta und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte seien Regelwerke für den Bürger.
Das ist schlichtweg falsch.
Der freie Mensch steht komplett vor all diesen Texten. Diese Dokumente erschaffen keine Menschenrechte. Die Menschenrechte sind vorstaatlich, sie sind uns angeboren. Das Grundgesetz formuliert das in Artikel 1 Absatz 2 messerscharf: Das Deutsche Volk bekennt sich zu diesen unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten. Ein Bekenntnis ist keine Erschaffung. Es ist die demütige Anerkennung einer höheren, existierenden Wahrheit durch den Staat.
Was bedeutet das in der Konsequenz? All diese nationalen und internationalen Strukturen sind nichts anderes als strikte Arbeitsanweisungen und Fesseln für den Staatsapparat.
Das Grundgesetz als Diensthandbuch der Verwaltung
Wir müssen aufhören, den Staat als allmächtigen Herrscher zu betrachten. Der Staat ist ein Dienstleister, eine Organisationsform. Und das Grundgesetz ist sein Diensthandbuch.
Wenn in Art. 1 Abs. 3 GG steht: „Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht“, dann ist das ein Befehl. Es ist der Befehl des souveränen Volkes an seine Amtswalter: „Bis hierher und nicht weiter!“
Die Gesetze reglementieren niemals den souveränen Menschen in seinem Wesenskern, sondern sie begrenzen ausschließlich die Macht der Behörden. Gesetze und Verfahrensordnungen sind die notwendigen Leitplanken für all jene Akteure (oftmals unbewusste Menschen in staatlichen Ämtern), die diese innere ethische Klarheit und den Respekt vor der Würde des Anderen noch nicht besitzen.
Europa und die UN: Das Gehege für den Nationalstaat
Wenn wir diese Logik auf Europa und die Weltbühne übertragen, löst sich das Gespenst des „Souveränitätsverlustes“ in Luft auf.
Europäische Instanzen (wie der EuGH oder der EGMR auf Basis der Menschenrechtskonvention) oder UN-Resolutionen (wie die Deklaration zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern) sind keine außerirdischen Mächte, die den Bürger unterdrücken wollen. Sie sind das übergeordnete Sicherheitsnetz! Sie sind die zusätzliche Fessel, die dem Nationalstaat angelegt wird, für den Fall, dass dieser durchdreht und seine eigenen Bürger nicht mehr schützt, sondern bevormundet und zum bloßen Objekt degradiert.
Die gesamte juristische Struktur – von der örtlichen Behörde bis hinauf zur UN – hat am Ende nur einen einzigen, legitimen Daseinszweck: Sie ist das Gehege, das die Verwaltung in Schach hält, damit der bewusste Mensch davor geschützt wird und in absoluter Freiheit existieren und wirken kann.
Fazit: Erhebe dich in deine Rolle als Souverän
Solange wir jammern, dass „der Staat“ oder „die EU“ etwas mit uns macht, bleiben wir in der Opferrolle. Wir verhalten uns wie Insassen, die sich über die Wärter beschweren.
Die radikale Wahrheit ist: Wir sind nicht die Insassen. Wir sind die Architekten des Gefängnisses, in das wir die staatliche Willkür eingesperrt haben. Wenn die Verwaltung – sei es ein Familiengericht, ein Ministerium oder eine einfache Behörde – ihre Befugnisse überschreitet, zwingende Formvorschriften wie das Zitiergebot (Art. 19 GG) ignoriert oder in unsere Grundrechte eingreift, dann hat nicht das Grundgesetz versagt. Dann haben wir als Souverän versagt, weil wir unsere Angestellten nicht kontrollieren.
Es ist Zeit, diese Illusion zu beenden. Tritt aus der Rolle des Bittstellers heraus. Das Recht gilt nicht gegen dich, es gilt für dich und gegen die Übergriffigkeit der Verwaltung. Fordere die Einhaltung dieser Fesseln kompromisslos ein.

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Dipl.-Ing. (Univ.) Alexander Emil Schröpfer
Oberstleutnant d.R. | Verpflichteter Menschenrechtverteidiger









