Bundesrepublik Deutschland

Menschenrechtparadies

BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

Einzigartige Statik seit 1949

Beweisarchiv & Strategiezentrum – Alexander Schröpfer

Die Architektur der Freiheit verstehen

Willkommen im Kernbereich der verfassungsrechtlichen Aufklärung. Wenn du diese Seite betrittst, verlässt du das Feld der bloßen Meinung und betrittst die Welt der belegbaren Rechtsstatik. Seit 1949 existiert in der Bundesrepublik Deutschland eine Rechtsordnung, die in ihrer Theorie den Menschen als höchstes Gut schützt. Doch Theorie und Praxis sind durch Jahrzehnte der Fehlinterpretation und des „braunen Geistes“ in der Justiz weit auseinandergedriftet.

Diese Seite ist kein bloßes Lesewerk – sie ist ein Werkzeugkasten für Souveräne. Wir führen dich durch die logischen Abfolgen des Grundgesetzes, die zeigen, dass der Staat nicht dein Vormund, sondern dein weisungsgebundener Dienstleister ist. Die hier dokumentierte Statik dient als Fundament, um Willkür zu stoppen und den Vorrang des Menschenrechts vor verwaltungstechnischer Routine wiederherzustellen. Es ist Zeit, das Recht nicht mehr als Drohung, sondern als dein ureigenes Schutzinstrument zu begreifen.

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WILLE = WÜRDE
Der absolute Befehl an jede Staatsgewalt.

1. Die Dienstanweisung des Grundgesetzes

Das Grundgesetz wurde nicht geschaffen, um den Bürger zu bändigen, sondern um die Staatsmacht in Ketten zu legen. Gemäß Art. 1 Abs. 3 GG sind alle drei Gewalten – Legislative, Exekutive und Judikative – an die Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht gebunden.

Das bedeutet in der Konsequenz: Jede Handlung eines Amtsträgers, die den freien Willen des Menschen einschränkt, ohne dabei die strengen Vorgaben der Verfassung einzuhalten, ist nichtig. Ein Beamter ist ein Beauftragter des Volkes. Sobald er die Grenzen seiner Beauftragung verlässt, agiert er nicht mehr als Repräsentant des Staates, sondern als Privatperson im rechtsfreien Raum.

DIENSTANWEISUNG AN ALLE AMTSWALTER:

„Du hast kein Recht, die Sphäre des freien Willens zu berühren. Dein Auftrag ist ausschließlich der Schutz und die Sicherung der Grundrechte (Art. 1 GG). Jede Schmälerung der Freiheit ohne Einhaltung des Zitiergebots (Art. 19 GG) ist eine dokumentierte Dienstpflichtverletzung.“

2. Das Zitiergebot: Werkzeug gegen Die Willkür

Artikel 19 GG ist die wichtigste Sicherungseinrichtung unserer Rechtsstatik. Er besagt: Soweit ein Grundrecht durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, MUSS das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen. Fehlt dieses Zitat, ist das Gesetz ungültig.

Jahrzehntelang wurde dieses Gebot von einer ignoranten Rechtsprechung zur bloßen „Soll-Vorschrift“ degradiert. Dies war ein bewusster Angriff auf die FDGO, um staatliche Repression zu erleichtern. Erst im Jahr 2005 (BVerfG 1 BvR 668/04) wurde eingestanden, dass diese Praxis verfassungswidrig war. Doch die Konsequenz der Nichtigkeit wird bis heute aus politischer Bequemlichkeit gescheut. Wir stellen hier die reine Statik wieder her.

Zitiergebot Nichtigkeit plus Mangold Kommentar

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Wir wollen die Fesseln des Gesetzgebers!
Thomas Dehler (Parlamentarischer Rat, Architekt der Freiheit)

3. Die Befreiung: Art. 123 GG

Ein zentraler Baustein unserer Beweisführung ist das Erlöschen vorkonstitutionellen Unrechts. Gemäß Art. 123 GG gilt altes Recht nur fort, wenn es dem Grundgesetz nicht widerspricht.

Das StGB von 1871 widerspricht durch die fehlende namentliche Nennung der Grundrechte (Zitiergebot) dem Geist der Freiheit und bricht die Friedenspflicht aus der Präambel. Es ist daher am 24.05.1949 juristisch erloschen.

Wer heute auf dieser Basis Gewalt gegen Menschen ausübt, handelt im privaten Exzess. In solchen Fällen greifen die unmittelbaren Abwehr- und Klagegrundrechte.

Jede Amtshandlung auf Basis erloschenen Rechts ist ein rechtswidriger Eingriff, gegen den der Bürger den vollen Schutz der Gerichte und sein Recht auf verfassungsgemäße Ordnung einfordern kann. Wir rufen nicht zum Widerstand gegen den Staat auf, sondern zur Wiede

4. Die Besonderen Ermittlungspflichten

Als Menschenrechtverteidiger nutzen wir die höchstrichterliche Rechtsprechung als Schild. Das Bundesverfassungsgericht hat unter dem Aktenzeichen 2 BvR 2699/10 klargestellt, dass bei Straftaten von Amtsträgern eine besondere Ermittlungspflicht besteht. Ein Verzicht auf effektive Strafverfolgung erschüttert das Vertrauen in die staatliche Integrität.

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  1. c) Ein Anspruch auf eine effektive Strafverfolgung kann auch dort in Betracht kommen, wo der Vorwurf im Raum steht, dass Amtsträger bei Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben Straftaten begangen haben, weil ein Verzicht auf eine effektive Verfolgung solcher Taten zu einer Erschütterung des Vertrauens in die Integrität staatlichen Handelns führen kann. In diesen Fällen muss bereits der Anschein vermieden werden, dass gegen Amtswalter des Staates weniger effektiv ermittelt wird oder dass insoweit erhöhte Anforderungen an eine Anklageerhebung gestellt werden.

2 BvR 2699/10 – Beschluss vom 26. Juni 2014

Durch Strategien wie die „Blondinenstrategie“ (die Entlarvung durch scheinbare Unwissenheit) und den „Aufstand der Anständigen“ bringen wir Amtsträger dazu, sich selbst in ihren Schriftsätzen als verfassungsfeindlich zu entlarven. Dies führt zur dokumentierten Dienstunfähigkeit und zum Anspruch des Menschen auf Entfernung solcher Amtswalter aus dem Dienst.

Ihr Schreiben wird als „Faktisches Kündigungsschreiben“ und „Selbstdemontage“ gewertet.

Mit dem Schreiben erklärt der Richter/Beamte (§ 9 DRiG / Beamtenrecht) öffentlich, dass er entweder nicht gewillt, nicht im Stande oder nicht anderweitig in der Lage ist, (derzeit) das im obliegende besondere Schutzpflichten gewährende Richteramt/Amt fehlerfrei auszuüben. Zu ihrer weiteren Veranlassung stelle ich ihnen das Kündigungsschreiben zu.

Ich fordere: Sofortige Aufhebung der Maßnahme und Rückkehr zur Verfassungsmäßigkeit.

Die Umsetzung: Das TITAN-COCKPIT

Wissen ist Macht, doch nur angewandtes Wissen schafft Freiheit.

Diese Seite dokumentiert die unumstößliche Statik.

Doch wie bringst du diese Stahlträger des Rechts in deinen Fall ein?

 

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zitat man musz das wahre immer wiederholen weil auch der irrtum um uns her immer wieder gepredigt wird johann wolfgang von goethe 217990
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