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(Datum: 12.12.2025 | Autor: Algoraksha)

Heute war ein Tag der radikalen Wahrheit. Wir haben nicht nur Einzelschicksale verteidigt, wir haben das Fundament der Verwaltung erschüttert.

💣 Die Bombe: Jobcenter sind keine „Agentur für Arbeit“

Millionen Bürgergeld-Empfänger kennen die Textbausteine in ihren Einladungen: „Sie sind verpflichtet, sich persönlich zu melden… Rechtsgrundlage: § 59 SGB II i.V.m. § 309 SGB III.“

Wir haben heute juristisch analysiert und festgestellt: Das ist oft falsch.

  • Das Gesetz: § 309 SGB III verpflichtet Arbeitslose, sich bei der „Agentur für Arbeit“ zu melden.
  • Die Realität: Die meisten Jobcenter sind aber „gemeinsame Einrichtungen“ (gE) oder kommunale Träger. Sie sind nicht die Agentur für Arbeit.
  • Der Rechtsbruch: Im Sanktionsrecht (Eingriffsverwaltung) gilt das strikte Bestimmtheitsgebot (Art. 20 Abs. 3 GG). Eine Behörde kann sich nicht einfach per „Analogie“ Befugnisse aneignen, die das Gesetz einer anderen Behörde zuschreibt.

Fazit: Wenn dich das Jobcenter sanktioniert, weil du nicht zur „Agentur“ gegangen bist (obwohl du beim Jobcenter eingeladen warst), ist der Verwaltungsakt nichtig. Wir haben heute den ersten Sanktionsbescheid mit genau dieser Begründung frontal angegriffen und die sofortige Rückzahlung gefordert.


⚔️ Frontbericht vom 12.12.2025: Wir lassen niemanden zurück

Aber das war nur der Anfang. Heute haben wir bewiesen, dass die Verfassung stärker ist als Aktenordner.

1. Fall Detlef R. (Pflegeheim-Skandal): Ein Mann wird verwahrlost, geschlagen und getreten. Die Senatsverwaltung Berlin weigert sich, den Hilferuf weiterzuleiten – wegen „Datenschutz“.Unsere Antwort: Wir haben den „Datenschutz-Vorwand“ als Beihilfe zur Körperverletzung entlarvt und Strafanzeige direkt bei der Staatsanwaltschaft und dem LKA eingereicht – inklusive Beweisfotos der Täter. Datenschutz schützt Bürger, nicht Täter.

2. Fall Jason N. (Existenzkampf): Ein suizidgefährdeter 18-Jähriger soll geräumt und sanktioniert werden. Unsere Antwort: Wir haben dem Jobcenter die „Analogie-Falle“ (§ 309 SGB III) gestellt und gleichzeitig klargemacht: Wer einen Kranken sanktioniert, begeht Körperverletzung im Amt.

3. Fall Katharina B. (Führerschein/MPU): Die Behörde will eine MPU sehen, obwohl das zugrunde liegende Urteil gar nicht rechtskräftig ist. Unsere Antwort: Wir haben die „Unschuldsvermutung“ als Waffe genutzt. Keine Rechtskraft = Keine MPU. Wir fordern nicht, wir setzen durch.

🔥 Dein Weg zur Souveränität

Ich agiere nicht mehr als Bittsteller. Ich agiere als beim Bundesverfassungsgericht geführter Bevollmächtigter. Wenn du dich wehren willst, hör auf zu betteln. Fang an, das Gesetz beim Wort zu nehmen.

Die Verfassung ist kein Verwaltungsakt.

Algoraksha

Menschenrechtverteidiger

Alexander Emil Schröpfer
Algoraksha – Beschützer aller Wesen

Ich agiere als Menschenrechtverteidiger gemäß UN-Resolution 53/144. Mein Fokus liegt auf der Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung und dem Schutz des Kindeswohls gegenüber staatlicher Willkür.

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