Die Verfassung ist kein Verwaltungszauberglรผcksspiel
Zur Wiederbelebung des unbeschrรคnkten/barrierefreien Grundrechts auf Zugang zu funktionierender Justiz
๐ก๏ธ WER ICH BIN โ UND WARUM ICH HANDELE
Ein Positionsvorwort zum Manifest von Alexander Emil Schrรถpfer
Ich bin kein Funktionstrรคger, kein Angestellter eines Apparates. Ich bin ein Mensch, der erlebt hat, was es bedeutet, wenn Recht kein Zuhause mehr hat โ und der seither nicht mehr bereit ist, darรผber zu schweigen.
Gemeinsam mit einem kleinen Team aus Betroffenen und engagierten Mitstreiter:innen setze ich mich seit Jahren fรผr Verfassungsrecht, Menschenwรผrde und den Zugang zu funktionierender Justiz ein โ insbesondere in Bereichen, in denen das System schweigt:
- Existenzsicherung,
- familiengerichtlicher Kinderschutz,
- Rechtsschutz gegen Verwaltungswillkรผr.
Meine Arbeit ist ehrenamtlich, unabhรคngig, verfassungsbasiert โ getragen von Artikelโฏ1 des Grundgesetzes, den Grundrechten der EU, der EMRK und der UN-Erklรคrung รผber Menschenrechtsverteidiger (A/RES/53/144).
Ich nenne mich Menschenrechtverteidiger nicht, weil es auf einem Schild steht, sondern weil es das Letzte ist, was bleibt, wenn der Weg durch die Instanzen versagt. Dieses Manifest ist kein juristischer Text. Es ist eine Mahnung.
๐ MANIFEST
Die Verfassung ist kein Verwaltungszauberglรผcksspiel
Zur Wiederbelebung des unbeschrรคnkten/barrierefreien Grundrechts auf Zugang zu funktionierender Justiz
Verfasst von:
Alexander Emil Schrรถpfer
Dipl.-Ing. (Univ.),
Oberstleutnant d.R.
Sankt Margarethen ยท Juli 2025
โDas Recht darf nicht der Sprache der Macht gehorchen, sondern dem Ruf der Gerechtigkeit.โ
โ A. E. Schrรถpfer
1. Prรคambel โ In eigener Angelegenheit. Und in allgemeiner
Ich schreibe diesen Text nicht als Jurist, aber gerade nicht weniger als aus juristischer Notwendigkeit. Denn was nรผtzt ein Rechtsstaat, dessen Zugang denen versperrt bleibt, die keine Lobby, keine Kraft mehr und zudem kein Geld fรผr Anwรคlte haben โ aber dennoch ein verfassungsrechtlich verbrieftes Recht auf Gerechtigkeit?
Ich schreibe ihn als jemand, der das Grundgesetz nicht zitiert, um zu brillieren, sondern um daran zu erinnern, dass es existiert und weiterhin gilt.
2. Die Hรผrde aus Papier โ Anwaltszwang als Tรผrsteher zum/vorm Recht
Wenn Prozessrechte nur dann gelten bzw. wirksam werden kรถnnen, wenn sie ein Rechtsanwalt vortrรคgt, dann ist das Recht kein Allgemeingut mehr, sondern eine Lizenzpflicht โ ein formaler Zugriffsschutz auf ein universelles Recht.
ยงโฏ172 Abs.โฏ3 StPO schreibt einen Anwaltszwang (besser: eine Anwaltsbenutzung) vor. Das mag fรผr die Meisten ausreichend sein. Doch was ist, wenn kein Anwalt bereit ist, diesen Schritt zu gehen?
Wenn dafรผr die Prozesskostenhilfe verweigert wird? Was, wenn ein schwerbehinderter Mensch, entwurzelt durch strukturelle Gewalt, alleine dasteht โ und zu diesem dann auch noch sein Schriftsatz zurรผckkommt mit dem Vermerk: โnicht unterschrieben durch einen Rechtsanwaltโ?
Dann wird das Recht selbst zur Farce. Eine Reinschrift der Ohnmacht.
3. Der Grundsatz dieser Widersprรผchlichkeit
Wer fordert, dass Recht nur รผber den Rechtsanwalt geltend gemacht werden darf und gleichzeitig verweigert, dass dieser bzw. die Mittel dazu beigestellt werden, der betreibt juristisch โdoppelte Buchfรผhrungโ. Die Verfassung kennt das Wort โUnzulรคssigkeitโ nicht. Sie entlarvt dieses Verhalten als Richterentzug und Rechtsschutzvereitelung.
4. Kein Gesetz gegen die Menschenwรผrde
Art.โฏ1 Abs.โฏ1 GG โ die Menschenwรผrde โ ist kein schmรผckendes Erรถffnungsmotto. Sie ist das, was bleibt und รผbrig bleiben muss, wenn jedes Formular, jede Bezeichnung, jede Kammernummer, jeder Hinweis auf โUnanfechtbarkeitโ vorbei ist…
Sie verpflichtet jeden Akteur. Auch Richter. Auch Geschรคftsstellen. Auch Senate.
5. Der Staat als Kontrahent โ und das Gericht als (nur bestรคtigender?) Richter
Im Ideal agiert das Gericht als Aufpasser. Als hรผtende letzte Instanz der Gerechtigkeit. Doch in vielen Konstellationen ist es faktisch der verlรคngerte Arm der Verwaltung โ ein Prรผfer von politisch gewรผnschten Zulรคssigkeiten, Zustรคndigkeiten und rechtsverhindernden Formalien.
Doch die verfassungsrechtliche Wahrheit ist eine andere: Gerichte sind nicht Gatekeeper. Gerichte sind Wรคchter.
6. Die Robe ist kein Schutzschild vor Irrtum
Richterliche Unabhรคngigkeit schรผtzt vor gewaltsamer Einflussnahme โ nicht vor (รถffentlicher) Kritik. Art.โฏ97 GG ist keine Immunitรคtsklausel bei Rechtsumgehung, sondern ein Auftrag zu absoluter Gesetzestreue. Wer geltendes Verfassungsrecht ignoriert, verlรคsst nicht nur das Verfahren โ sondern den Boden der freiheitlichen Demokratie.
7. Menschenrechtverteidiger ist kein Titel โ es ist eine Verpflichtung
Ich nenne mich Menschenrechtverteidiger nicht, weil es schรถn auf einem Schild aussieht und den Anschein moralischer Integritรคt erweckt, sondern weil es der letzte Ausdruck dessen ist, was Mensch tut, wenn er zwischen Formalakten, Abweisungen und Nichtannahmen letztlich aufsteht und sagt: โSo nicht in meinem Namen. Und nicht in dem meines Mitmenschen.โ
Diese Rolle ergibt sich nicht aus Genehmigung, sondern aus Verantwortung. Sie lรคsst sich nicht zulassen โ aber besetzen: durch Wahrnehmen und Dasein in Beharrlichkeit.
8. Schlussformel โ Verfassung vor Verwaltungsinteressen
- Wir brauchen keine Reform des Rechts durch elitรคre neue Gesetze.
- Wir brauchen eine Reform der Anwendung zu den Verfassungswerten hin.
- Jeden Tag โ nicht mehr, aber auch keinen Tag weniger.
- Und vielleicht, ganz vielleicht, mรผssen wir dazu gerade nicht das Grundgesetz neu schreiben, sondern nur anfangen, es zu lesen โ und wieder anzuwenden.
9. Vermerk zur Weitergabe und Nutzung
Dieses Manifest wurde als freier publizistischer Beitrag im Sinne von Artikel 5 Abs.โฏ1 Satzโฏ1 des Grundgesetzes verfasst. Es darf und soll verbreitet, vervielfรคltigt, zitiert und diskutiert werden โ in Auszรผgen oder im Ganzen โ solange folgende Bedingung gewahrt bleibt:
Namensnennung des Autors:
Alexander Emil Schrรถpfer, Dipl.-Ing. (Univ.), Oberstleutnant d.R.
Datum: Juli 2025
Ort: Sankt Margarethen
Hinweis:
Der Text versteht sich als Teil eines bรผrgerrechtlichen Impulses zur Stรคrkung der verfassungsrechtlichen Diskussionskultur.
Jede nichtkommerzielle Verwendung โ auch in pรคdagogischen, wissenschaftlichen oder zivilgesellschaftlichen Kontexten โ ist ausdrรผcklich erwรผnscht.
โDieses Manifest gilt nicht fรผr mich allein.
Es gilt fรผr alle, die auf eine der Gerechtigkeit und Menschenwรผrde dienenden Justiz hoffen โ statt auf individuelle Privilegien.โ

โIch schreibe nicht, um zu gefallen. Ich schreibe, weil Schweigen keine Option mehr ist.โ
โRecht, das schweigt, ist Unrecht. Ich erinnere es an seine Stimme.โ
โDas letzte Wort gehรถrt nicht dem Gesetz. Es gehรถrt der Gerechtigkeit.โ
โIch bin nicht parteiisch. Ich bin grundgesetzlich.โ
โWenn Wรผrde verletzt wird, darf Zurรผckhaltung keine Tugend sein.โ
โWรผrde ist keine Idee โ sie ist der Ursprung von allem.โ
โIch, Alexander Emil Schrรถpfer, spreche nicht im Namen der Macht โ
sondern im Namen der Menschen, die sie schรผtzt.โ







