Richterin Ulrike Sachenbacher: Warum wir das Bayerische Justizministerium via FragDenStaat #382474 zur Offenlegung zwingen. Alle Fakten lesen
OFFIZIELLES IFG-VERFAHREN GEGEN DAS BAYERISCHE JUSTIZMINISTERIUM GESTARTET
Richterin Ulrike Sachenbacher steht im Zentrum eines beispiellosen verfassungsrechtlichen Transparenzverfahrens. Am 18. Oktober 2026 haben wir unter der Anfrage-ID #382474 ein formelles Auskunftsverfahren gegen das Bayerische Staatsministerium der Justiz eingeleitet. Gegenstand sind schwerwiegende Vorwürfe der Aktenverfälschung, die Unterdrückung aktenkundiger Gewaltnachweise und die Kriterien zur Ernennung der Richterin Ulrike Sachenbacher zur „Kompetenzpartnerin Kinderschutz“ im OLG-Bezirk München.
Wenn Betroffene in Kindschafts- und Familiengerichtsverfahren die Verletzung elementarer Verfahrensrechte rügen, stoßen sie bei den Gerichtsleitungen und Aufsichtsbehörden häufig auf eine Mauer des Schweigens. Dienstaufsichtsbeschwerden werden als angebliche „Eingriffe in die richterliche Unabhängigkeit“ abgebügelt, während aktenkundige Rechtsbrüche intern verschleppt werden. Die Causa um Richterin Ulrike Sachenbacher am Amtsgericht München belegt, dass hierbei kein Einzelfall vorliegt, sondern ein systemisches Versagen der Justizverwaltung.
Bereits bei der Aufdeckung von Gerichtsaktenfälschung durch KI-Verfassungsforensik haben wir detailliert nachgewiesen, wie Behördenakten und Gerichtsakten gezielt manipuliert werden, um Rechtsmittel auszuhebeln. Wer sich gegen diese Praxis wehren will, muss verstehen: Wie du Richter trotzdem zur Rechenschaft zwingst, entscheidet sich nicht an zahnlosen Dienstaufsichtsbeschwerden, sondern an der zwingenden Bindung der Gerichte an das Grundgesetz.
Die 3 Kernforderungen unseres Transparenzverfahrens (#382474):
- 1. Kriterien der „Kompetenzpartnerin Kinderschutz“: Herausgabe sämtlicher Anforderungsprofile und Eignungsnachweise (§ 9 DRiG), auf deren Basis Richterin Ulrike Sachenbacher (Leiterin der Familienabteilung 5a am AG München) 2022 durch den damaligen Justizminister Georg Eisenreich ernannt wurde.
- 2. Statistik & Aufklärung von Beschwerden: Lückenlose Offenlegung aller seit 2018 eingegangenen Dienstaufsichtsbeschwerden und Befangenheitsanträge gegen Richterin Ulrike Sachenbacher sowie der ministeriellen Prüfkriterien beim Vorwurf der Rechtsbeugung (§ 339 StGB).
- 3. Richtlinien gegen Gefälligkeitsgutachten: Vorlage der ministeriellen Dienstanweisungen zur Auswahl und Überprüfung familienpsychologischer Gutachter zur Einhaltung der BGH-Mindeststandards.
Verfassungsstatik: Die unantastbare Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG)
Die richterliche Unabhängigkeit (Art. 97 GG) ist kein Freibrief zur Willkür. Richter sind gemäß Art. 20 Abs. 3 GG und Art. 1 Abs. 3 GG unmittelbar an die Grundrechte und das Gesetz gebunden. Wenn Gerichte aktenkundige Berichte – wie den Bericht des Ergänzungspflegers vom 07.03.2019 im Fall Sinner – im späteren Sorgerechtsbeschluss wahrheitswidrig als „haltlos“ darstellen, wird der Mensch zum bloßen Objekt staatlicher Willkür degradiert.
Dies verletzt frontal das Objektformel-Verbot des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 1 Abs. 1 GG (BVerfGE 2 BvR 2347/15). Werden Beweise unterdrückt oder Aktenbestände manipuliert, erfolgt jeder Grundrechtseingriff ultra vires. Er scheitert an der zwingenden verfassungsrechtlichen Eingriffsvoraussetzung nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG und ist absolut nichtig. Ähnlich wie im Fall Reiner Fuellmich und den 5 Brüchen der Verfassungsstatik zeigt sich auch hier, dass der Rechtsstaat dort endet, wo Entlastungsbeweise vorsätzlich ignoriert werden.
Spiegelbild-Statik: Mangelnde Eignung & Persönliche Amtshaftung
Offensichtliche Rechtsbrüche von Amtswaltern sind keine tolerierbaren Versehen. Sie stellen ein faktisches Kündigungsschreiben dar: Der handelnde Amtsträger beweist damit, dass er die persönliche Eignung für das Richteramt nach § 9 Deutsches Richtergesetz (DRiG) verloren hat. Bei vorsätzlicher Ignoranz der Verfassung entfällt das staatliche Haftungsprivileg – es greift die persönliche Haftung nach § 839 BGB. Wie Betroffene dies in der Praxis durchsetzen, erläutert unsere Mustervorlage zur souveränen Rechtsdurchsetzung gegen staatliche Willkür.
Hilfe für betroffene Familien & Inobhutnahme-Abwehr
Familiengerichtliche Willkür und rechtswidrige Jugendamtsmaßnahmen gehen Hand in Hand. Wer vor der Frage steht: Gibt es kostenlose Hilfe gegen Jugendamt Entscheidungen?, findet bei uns die 3 wirksamsten Hebel, um unberechtigte Trennungen sofort zu stoppen. Das Handeln von Richterin Ulrike Sachenbacher unterstreicht die Notwendigkeit, familienpsychologische Gutachten und behördliche Beschlüsse lückenlos forensisch zu dekonstruieren.
Live-Verfolgung der Anfrage auf FragDenStaat
Das Bayerische Staatsministerium der Justiz hat nun bis zum 21. November 2026 Zeit, auf die formelle Anfrage zu antworten. Die gesamte Korrespondenz und alle freigeschalteten Dokumente können von jedem Menschen, Journalisten und Betroffenen live mitverfolgt werden.
Alexander Emil Schröpfer (Algoraksha)
Unabhängiger Menschenrechtsverteidiger (UN-Resolution 53/144)
Fachstelle Kinderschutz & Verfassungsforensik
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2 Kommentare zu „Fallkomplex Richterin Sachenbacher & Justizfilz München: Warum wir das Justizministerium jetzt über FragDenStaat zur Offenlegung zwingen (2026)“
Ich bin auch seit 2022 von der Willkür und Rechtsbeugung sowie den Amtsmissbrauch durch Frau Sachenbacher und dem Richter Walter Siede beim OLG München betroffen. Mit deren Hilfe wird mir mein Sohn seit 5 Jahren völlig unbegründet und gegen seinen Willen entzogen und entfremdet. Mein kleiner Sohn will aber noch immer bei mir bleiben bei jedem Kontakt zu mir. Ich bekomme entweder nur Umgangsausschluss oder höchstens 5 h BU mit einer Frau Theiler, die nur deren Interessen vertritt.
Hallo André,
vielen Dank für deinen mutigen Kommentar. Dein Fall belegt exakt das, was unsere forensischen Analysen zum Münchner Justizkomplex seit Monaten aufdecken: Das Vorgehen von Richterin Sachenbacher und die anschließende Zementierung durch OLG-Richter Walter Siede ist kein tragisches Versehen, sondern ein dokumentiertes, strukturelles System zur systematischen Eltern-Kind-Entfremdung unter Verletzung von Art. 6 Abs. 2 und 3 GG sowie Art. 8 EMRK.
Dass Kindern über Jahre der leibliche Elternteil entzogen wird, während willfährige Umgangsbegleiter und Verfahrensbeistände diesen Zustand künstlich verlängern und monetarisieren, stellt eine massive Verletzung der Menschenrechte und der verfassungsrechtlichen Bindung aller Gewalten (Art. 1 Abs. 3 GG) dar.
Nimm bitte direkt vertraulich per E-Mail Kontakt mit mir auf: Algoraksha@menschenrechtverteidiger.com.
Wir vernetzen und bündeln die Betroffenen dieses Münchner Netzwerks, um die Verantwortlichen über das Völkerrecht (UN-Resolution 53/144) und die persönliche Amtsträgerhaftung (§ 839 BGB) in die juristische Verantwortung zu zwingen. Du bist mit diesem Schicksal nicht mehr allein.
Herzliche Grüße,
Alexander Emil Schröpfer (Algoraksha)
Menschenrechtsverteidiger