Carlo Schmid & Grundgesetz: Die Wahrheit über die Rede 1948 oder
Die Carlo-Schmid-Wahrheit: Warum das Grundgesetz kein „Nicht-Staat“ ist und wie Carlo Schmid & Grundgesetz wirklich zu verstehen ist
vidoe
Carlo Schmid Grundgesetz ist ein zentrales Thema der deutschen Verfassungsgeschichte, das auch heute noch viele Diskussionen anregt.
Carlo Schmid (* 3. Dezember 1896 in Perpignan, Frankreich, als Karl Johann Martin Heinrich Schmid; † 11. Dezember 1979 in Bonn) war ein deutscher Politiker (SPD) und renommierter Staatsrechtler. Schmid gehört zu den Vätern des Grundgesetzes und des Godesberger Programms der SPD; er setzte sich stark für die europäische Integration und die deutsch-französische Aussöhnung ein. Er war Kandidat zum Bundespräsidentenamt 1959 und von 1966 bis 1969 Bundesratsminister.
Immer wieder wird ein isolierter Satz aus der berühmten Rede von Dr. Carlo Schmid (SPD) vom 8. September 1948 vor dem Parlamentarischen Rat zitiert, um zu „beweisen“, dass die Bundesrepublik Deutschland kein Staat sei und das Grundgesetz keine Gültigkeit habe.
Diese Missverständnisse rund um Carlo Schmid Grundgesetz betreffen die Interpretation der historischen Rede und ihre Bedeutung für heute.
Der Satz lautet:
„Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten!“
Wer diesen Satz aus dem Zusammenhang reißt, verfälscht die historische Wahrheit und beraubt sich seiner eigenen verfassungsrechtlichen Abwehrrechte. Wenn man die Protokolle des Parlamentarischen Rates im Zusammenhang liest, wird glasklar: Carlo Schmid hat den deutschen Staat nicht geleugnet – er hat ihn im Gegenteil als unabdingbare, bereits existierende Tatsache verteidigt!
Carlo Schmid Grundgesetz zeigt uns, wie wichtig ein klarer rechtlicher Rahmen für die Identität des deutschen Staates ist.
Wer sich tiefer mit den manipulierten Zitaten und pseudorechtlichen Mythen der Reichsideologen auseinandersetzen möchte, dem sei das hervorragende (und kostenlos verfügbare) Buch „Vorwärts in die Vergangenheit“ von Gerhard Schumacher empfohlen. Es entlarvt detailliert, dass die Argumente dieser Szene fast ausnahmslos auf sinnentstellten Verkürzungen oder schlichten Erfindungen beruhen.

Ein Staat ist schließlich nichts Mystisches: Er ist im Kern die Gemeinschaft der Menschen in einem Land, die sich Basisregeln schaffen, um ihr Zusammenleben zu ordnen. Für Deutschland sind diese Grundregeln seit 1949 im Grundgesetz verankert.

Hier sind die neun schlagenden Argumente aus der Originalrede und den Ausschussprotokollen, die jede „Staatsleugnung“ staatsrechtlich und historisch vollständig demontieren:
1. Warum „kein Staat errichtet“ werden musste
Der Satz „Wir haben keinen Staat zu errichten!“ bedeutet keineswegs, dass es keinen deutschen Staat gibt. Er bedeutet juristisch exakt das Gegenteil: Man kann keinen Staat errichten, der bereits existiert!
Carlo Schmid & Grundgesetz: Die Verfassungsväter standen auf dem unumstößlichen völkerrechtlichen Standpunkt, dass das Deutsche Reich (als Staat) 1945 nicht untergegangen, sondern lediglich handlungsunfähig und desorganisiert war. Schmid erklärte unmissverständlich, warum sie hier handelten:
Die Perspektive von Carlo Schmid Grundgesetz ist entscheidend, um die Entstehung unserer heutigen Verfassung nachvollziehen zu können.
„Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen.“
Sie bauten also keinen neuen Staat auf, sondern schufen ein „Notdach“ (eine Organisation) für die westlichen Teile des bestehenden deutschen Staates, die zu diesem Zeitpunkt von der Fremdherrschaft freigegeben wurden. Schmid nannte dies die Organisation eines „Staatsfragments“.
2. Der Beweis für die deutsche „Staatswirklichkeit“
Den absoluten Beweis dafür, dass Schmid den Staat keineswegs leugnete, liefert er in derselben Rede selbst. Als es um die Frage ging, ob das Grundgesetz auch dann für alle westdeutschen Länder gilt, wenn nur zwei Drittel (und nicht alle) zustimmen, zog er ein klares juristisches Fazit:
„Wie sollte es die Möglichkeit geben, daß zwei Drittel ein Drittel majorisieren, wenn man nicht von vornherein davon ausgeht, daß ein deutsches Staatsvolk, eine deutsche Staatswirklichkeit schon besteht und nicht erst entsteht…“
Dies bekräftigt die Relevanz von Carlo Schmid Grundgesetz in der Diskussion über die deutsche Staatsidentität.
Schmid macht hier unmissverständlich klar: „Eine deutsche Staatswirklichkeit schon besteht und nicht erst entsteht!“. Die Autorität des Parlamentarischen Rates leitet sich nicht von den Besatzungsmächten ab, sondern von der Tatsache, dass das deutsche Volk und der deutsche Staat in ihrer Substanz permanent weiter existieren.
3. Warum „Grundgesetz“ und nicht „Verfassung“?
Systemgegner reiben sich oft an dem Begriff „Grundgesetz“ und leiten daraus ab, es besäße keine echte Geltung. Auch hier liefert Carlo Schmid & Grundgesetz die Aufklärung: Eine echte, endgültige Verfassung ist „die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz.“.
1948 war das deutsche Volk aber nicht frei. Der Osten war besetzt, der Westen stand unter dem Vorbehalt der Alliierten. Hätte man das Werk „Verfassung“ genannt, hätte man die Teilung Deutschlands zementiert.
Genau das wollte Schmid verhindern! Das Grundgesetz war ein bewusst gewählter Begriff, um die Tür für die spätere Wiedervereinigung offenzuhalten. Es war eine provisorische Organisation, die so lange gelten sollte, bis das gesamte deutsche Volk in Freiheit entscheiden kann.
Carlo Schmid Grundgesetz steht symbolisch für den Wunsch nach Einheit und Rechtssicherheit in Deutschland.
4. Die Brücke zu Artikel 146 GG
Schmid erklärte die zeitliche Begrenzung dieses „Notdaches“ glasklar:
„Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muß originär entstehen können.“
Deshalb verankerte der Parlamentarische Rat die Bestimmung des Artikel 146 GG: Das Grundgesetz verliert seine Gültigkeit „an dem Tage, an dem eine vom deutschen Volke in freier Selbstbestimmung beschlossene Verfassung in Kraft tritt.“. Dies war kein Eingeständnis von Rechtlosigkeit, sondern die souveräne Festschreibung des Rechts, dass das deutsche Volk das absolute, naturrechtliche letzte Wort behält.
5. Die Geltungsbereich-Lüge und die absolute Rechtskraft der Präambel
Die Debatten um Carlo Schmid Grundgesetz helfen uns, die Grundlagen unserer Demokratie zu verstehen.
Ein beliebter Vorwurf lautet, das Grundgesetz habe seit dem Geltungsbereichswechsel (Wegfall des alten Art. 23 GG) keine Geltung mehr, da dies nun in der Präambel stehe, die angeblich „nur ein unverbindliches Vorwort“ sei.
Diese Behauptung ist eine historische und juristische Falschaussage. Dr. Carlo Schmid und der Parlamentarische Rat haben der Präambel ganz bewusst die höchste verfassungsrechtliche Verbindlichkeit verliehen!
Schmid zementierte in seiner Grundsatzrede am 8. September 1948 die unumstößliche Rechtskraft der Präambel:
„Wir werden uns überlegen müssen, ob wir dieses Grundgesetz mit einer Präambel einleiten sollen. Ich für meinen Teil halte es für notwendig; denn die Präambel charakterisiert das Wesen des Grundgesetzes. Sie sagt aus, was sein soll, und sie wird insbesondere aussagen müssen, was das Grundgesetz nicht sein soll. Die Präambel wird gewissermaßen die Tonart des Stückes angeben und sie wird darum alle konstitutiven Merkmale kennzeichnen und in sich enthalten müssen.“
In der 9. Sitzung des Ausschusses für Grundsatzfragen am 12. Oktober 1948 stellte Schmid klar:
„Wir gingen hierbei einmütig davon aus, daß die Präambel nicht etwa nur ein rhetorischer Vorspruch sein soll, sondern alle Elemente zu enthalten habe, die für den Charakter des Grundgesetzes bestimmend sind.“
Die Überlegungen zu Carlo Schmid Grundgesetz zeigen die Verantwortlichkeit der Politik gegenüber den Bürgern.
Der Geltungsbereich bedarf keines gesonderten Artikels im hinteren Teil des Gesetzes. Er steht im Titel („Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“) und wird durch die Präambel, welche die „konstitutiven Merkmale“ und das handelnde Subjekt festlegt, rechtsverbindlich definiert.
6. Warum das Grundgesetz kein bloßer Vertrag der Länder ist (Der wahre Souverän)
Gelegentlich wird argumentiert, das Grundgesetz sei lediglich ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den einzelnen Bundesländern.
Carlo Schmid hat diesen Irrtum bereits 1948 widerlegt. Hätten die Länder das Grundgesetz nur als Vertrag untereinander geschlossen, so läge die höchste Macht bei den Landesregierungen. Schmid legte den Souveränitätsanspruch aber radikal in das deutsche Volk selbst! Er erklärte am 8. September 1948 unmissverständlich:
„Das deutsche Volk ist aber keine amorphe Masse; es ist in Länder gegliedert, und es ist in seiner Geschichte bisher noch immer in dieser Gliederung in Länder politisch aufgetreten. Das deutsche Volk handelt auch, wenn es als das deutsche Volk in den Ländern Baden, Bayern, Hessen usw. auftritt, als deutsches Gesamtvolk.“
Carlo Schmid Grundgesetz ist nicht nur ein historisches Dokument, sondern auch ein lebendiger Teil unserer Rechtskultur.
Daraus zog er das wegweisende verfassungsrechtliche Fazit:
„Darum ist es sicher, daß das Grundgesetz unseres Staatsfragments nicht auf Grund einer Vereinbarung der deutschen Länder zu entstehen braucht, weil die Quelle der Hoheitsgewalt nicht bei den Ländern liegt, sondern beim deutschen Volk.“
Das Grundgesetz ist somit kein kündbarer Staatenbund-Vertrag, sondern der originäre Akt der Hoheitsgewalt des gesamten deutschen Volkes. Wo dieses Volk in seinen Ländern existiert, dort gilt das Grundgesetz. Es ist aus sich selbst heraus legitimiert.
7. Die „Hausordnung“ des souveränen Menschen (Substanz über Begrifflichkeiten)
Der formalistische Streit um Bezeichnungen lenkt vom Wesentlichen ab: Die unschlagbare Substanz des Gesetzes. Es ist völlig unerheblich, wie das Blatt Papier heißt, solange es die Verwaltung effektiv fesselt.
Die Prinzipien von Carlo Schmid Grundgesetz müssen in der heutigen Zeit neu gedacht werden.
Dr. Theodor Heuss (FDP) nannte den Begriff im Rat ganz offen einen „Verlegenheitsausdruck“, stellte jedoch klar, dass das Wesentliche einer Verfassung enthalten sein müsse:
„Wenn wir 46 Millionen Leute auf eine staatliche Form bringen sollen, muß ein sehr festes Gerippe von ganz zuverlässigen Dingen gemacht werden. […] das Wesentliche einer Verfassung muß enthalten sein.“
Die Berechtigung, diese „Hausordnung“ aufzustellen, leitet sich aus dem unveräußerlichen Naturrecht des Menschen ab. Frau Dr. Helene Wessel (Zentrum) formulierte dies unmissverständlich:
„Diese Rechte sind, wie die Persönlichkeit des Staatsbürgers, nicht von irgendeiner Staatsmacht abgeleitet, sie können deshalb auch nicht vom Staat verliehen werden. Sie wurzeln vielmehr im Naturrecht und in der sittlichen Weltordnung selbst. Sie bilden deshalb auch die natürliche Schranke für die Betätigung der Staatsgewalt.“
Während Grundrechte in früheren Verfassungen (wie in der Weimarer Republik) nur ein zahnloses Anhängsel am Ende des Textes waren, forderte Carlo Schmid eine radikale Kehrtwende: die Grundrechte müssen das Grundgesetz regieren, sie müssen unmittelbar geltendes Recht sein, auf das sich jeder berufen kann. Heinrich von Brentano (CDU) unterstrich dies:
Die Vision von Carlo Schmid Grundgesetz prägt den Umgang mit Grundrechten bis heute.
„Diese Grundrechte wurden im Gegensatz zur Weimarer Verfassung an den Anfang des Ganzen gestellt, weil klar zum Ausdruck kommen sollte, daß die Rechte, deren der Einzelmensch bedarf, wenn anders er in Würde und Selbstachtung soll leben können, die Verfassungswirklichkeit bestimmen müssen.“
8. Eine neue Verfassung – nicht besser als das Bonner Grundgesetz?
Viele Menschen fordern heute leichtfertig eine „neue Verfassung“, in der Hoffnung, damit alle Probleme auf einmal zu lösen. Doch diese Hoffnung blendet die juristische Realität aus. Die Struktur des Bonner Grundgesetzes garantiert – gerade durch die an den Anfang gestellten Menschenrechte und die Ewigkeitsgarantie des Artikel 79 Abs. 3 GG – einen unübertroffenen Schutz des Einzelnen vor staatlicher Willkür.
Eine neue Verfassung ist nicht automatisch besser. Im Gegenteil: In Zeiten politischer Instabilität besteht die Gefahr, dass wichtige Schutzrechte verwässert werden. Das Bonner Grundgesetz schützt uns jedoch nur dann vor Willkür, wenn wir – die Träger dieser Grundrechte – es selbst mit Leben füllen.
Das bedeutet: Wir müssen diese Systematik und unsere Rechte von Kindesbeinen an lernen und verinnerlichen. Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch einfordern. Es ist die Pflicht des Souveräns, die öffentliche Gewalt jeden Tag mit diesem verfassungsrechtlichen Wissen durch konsequente Anwendung zu konfrontieren. Die Fesseln des Staates funktionieren nur, wenn der Mensch sie auch anlegt.
Wir sollten Carlo Schmid Grundgesetz als Leitfaden für die zukünftige Entwicklung unserer Gesellschaft nutzen.
9. Die Gewalten als Dienstleister – Staat ohne Grundrechte und die Grenzen der Strafgewalt
Ein weiterer fundamentaler Aspekt betrifft das Verhältnis zwischen der Staatsgewalt und dem Souverän. Die drei Gewalten (Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung) agieren verfassungsrechtlich ausschließlich als Dienstleister für den Menschen. Da der Staat die Quelle der Pflichten und nicht der Rechte ist, besitzt die Staatsgewalt selbst keine Grundrechte.
Hieraus ergibt sich eine wesentliche Konsequenz für die Praxis: Wo keine Grundrechte existieren, kann auch keine Behörde oder Körperschaft des öffentlichen Rechts im eigentlichen Sinne „beleidigt“ werden – auch wenn in der Praxis immer wieder Strafverfahren wegen angeblicher Beamtenbeleidigung angestrengt werden.
Gleichzeitig gilt: Wenn ein Amtswalter oder Mitarbeiter der drei Gewalten eine Straftat im Dienst begeht, unterliegt er vollumfänglich der Strafbarkeit des Strafgesetzbuches (StGB). Für den souveränen Menschen hingegen stößt die staatliche Strafgewalt an eine absolute verfassungsrechtliche Schranke: Das Zitiergebot des Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG. Da das Strafgesetzbuch (StGB) an entscheidenden Stellen keine explizite Grundrechtseinschränkung unter namentlicher Nennung des betroffenen Grundrechts zitiert, fehlt der Justiz bei freien Menschen die verfassungsrechtliche Eingriffserlaubnis. Der historische Gesetzgeber hat im Sinne der Friedensverpflichtung der Präambel bewusst darauf verzichtet, den Staat zur Kriminalisierung des freien Souveräns zu ermächtigen, solange dieser sich im Rahmen des Naturrechts bewegt.
Carlo Schmid & Grundgesetz: Die Wahrheit über die Rede 1948: ZUSAMMENFASSUNG: Die Waffe nicht aus der Hand geben!
Die Grundsatzüberlegungen zu Carlo Schmid Grundgesetz sind auch für zukünftige Generationen von Bedeutung.
„Wer das Grundgesetz ablehnt, weil angeblich ‚Verfassung‘ auf dem Deckblatt fehlt, verhält sich wie ein Hausbesitzer, der seine eigene, kugelsichere Sicherheitstür ausbaut, nur weil der Hersteller sie ‚Tür‘ und nicht ‚Portal‘ genannt hat.
Das Grundgesetz ist die unumstößliche ‚Hausordnung‘ des freien Menschen. Die Verfassungsväter von 1948 wussten, dass sie das Dokument aus taktischen Gründen nicht ‚Verfassung‘ nennen durften. Doch Theodor Heuss und Carlo Schmid machten klar: Die Substanz ist eine vollverbindliche verfassungsmäßige Ordnung, und diese Substanz ist unschlagbar. Im Gegensatz zu früheren deutschen Verfassungen stehen die Grundrechte als unmittelbarer Befehl über dem gesamten Staat.
Diese Hausordnung ist kein alliiertes Diktat. Sie formuliert die vorstaatlichen, ewigen Rechte des Menschen, die keine Staatsgewalt verleihen kann und die keine Behörde ohne Verfassungsbruch antasten darf. Wer die Hebel des Art. 1 Abs. 3 GG und des Art. 19 GG (Zitiergebot) in Bewegung setzt, zwingt die Verwaltung auf den Boden eines weltweit einmaligen Menschenrechtsparadieses. Wer diese Hausordnung leugnet, leugnet seine eigene Freiheit.
Die Prinzipien von Carlo Schmid Grundgesetz sind ein Erbe, das wir bewahren und weiterentwickeln müssen.
Zur Originalrede im Bundestagsarchiv
🏛️ Carlo Schmid & Grundgesetz : Das Ur-Fundament der Verfassungsstatik: Die historische Grundsatzrede von 1948 als Video

Die Herausforderungen von heute erfordern eine Rückbesinnung auf Carlo Schmid Grundgesetz und seine Lehren.
Wer die heutige, fehlerhafte Praxis der Gerichte bei der Gewährung von Prozesskostenhilfe PKH verstehen und prozessual zerschmettern will, muss zurück an die rasiermesserscharfen Wurzeln des Grundgesetzes gehen. Bereits am 8. September 1948 stellte Dr. Carlo Schmid vor dem Parlamentarischen Rat unmissverständlich klar, was eine echte Konstitution von einem bloßen bürokratischen Organisationsstatut unterscheidet.
Carlo Schmid & Grundgesetz (1948): „Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz. […] Nichts steht über ihr, niemand kann sie außer kraft setzen, niemand kann sie ignorieren. Eine Verfassung ist nichts anderes als die in Rechtsform gebrachte Selbstverwirklichung der Freiheit eines Volkes.“
Schmid wies damals brillant nach, dass dem Parlamentarischen Rat mangels voller Souveränität die Kompetenz fehlte, eine endgültige Verfassung zu erlassen – stattdessen wurde ein provisorisches Grundgesetz für ein Staatsfragment geschmiedet, um akute Notstände abzuwehren. Er hielt fest, dass dieses provisorische Gebilde die schrankenlosen Grundrechte und die Menschenwürde als vorstaatliche Schutzrechte unberührbar zu garantieren hat, um den allgegenwärtigen Untertanengeist und obrigkeitsstaatliche Allüren für immer zu überwinden.

Wenn heutige Instanzgerichte im Rahmen der Prozesskostenhilfe PKH den Justizzugang aus rein fiskalischen Gründen blockieren, degradieren sie das Individuum wieder zum bloßen Verwaltungsobjekt eines nackten Herrschaftsapparates – ein fundamentaler Verfassungsbruch, der den klaren Vorgaben der Gründerväter wie Carlo Schmid & Grundgesetz diametral widerspricht!
Carlo Schmid Grundgesetz bleibt ein Schlüsselbegriff in der Auseinandersetzung um deutsche Identität und Souveränität.

In der heutigen Zeit ist Carlo Schmid Grundgesetz wichtiger denn je für unsere Diskussion über die Rechtsstaatlichkeit.

Lasst uns die Ideen von Carlo Schmid & Grundgesetz lebendig halten und für die Freiheit der Bürger kämpfen.
Euer Algoraksha









