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Warum unterlassene Hilfeleistung im Gerichtssaal kein Fehler, sondern ein Staatsverbrechen ist.

Es gibt in Deutschland einen gefährlichen Irrglauben: „Der Bürger haftet für jeden Fehler, der Richter haftet für nichts.“ Heute brechen wir dieses Schweigen.

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c) Ein Anspruch auf eine effektive Strafverfolgung kann auch dort in Betracht kommen, wo der Vorwurf im Raum steht, dass Amtsträger bei Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben Straftaten begangen haben, weil ein Verzicht auf eine effektive Verfolgung solcher Taten zu einer Erschütterung des Vertrauens in die Integrität staatlichen Handelns führen kann. In diesen Fällen muss bereits der Anschein vermieden werden, dass gegen Amtswalter des Staates weniger effektiv ermittelt wird oder dass insoweit erhöhte Anforderungen an eine Anklageerhebung gestellt werden. 

 2 BvR 2699/10 – Beschluss vom 26. Juni 2014

Der Richter ist kein Zuschauer – er ist Garant

Wer ein Richteramt übernimmt, leistet einen Eid auf das Grundgesetz (§ 38 DRiG). Er wird damit zum Garanten für das Leben und die Würde der Menschen, über die er urteilt. Das Strafrecht ist hier eindeutig: Wer eine Gefahr für ein Menschenleben erkennt (z.B. durch vorliegende Atteste über Suizidgefahr) und nicht handelt, begeht eine Straftat. Das ist keine „richterliche Unabhängigkeit“. Das ist Körperverletzung im Amt durch Unterlassen (§ 340 i.V.m. § 13 StGB).

Der Beweis: Die „Karlsruher Schelle“ für Schleswig-Holstein

Wir sehen derzeit in Schleswig-Holstein eine Justizpraxis, die Menschen systematisch in die Existenzvernichtung treibt. Dass dies kein subjektives Empfinden ist, bestätigt nun sogar die Rechtsprechung anderer Bundesländer. Das Sozialgericht Karlsruhe hat in einer bemerkenswerten Entscheidung (Az. S 12 AS 2046/22) die Praxis des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein als verfassungsrechtlich unhaltbar und faktisch „zynisch“ entlarvt. Wenn ein deutsches Gericht einem anderen Gericht attestiert, dass es die Grundrechte der Bürger mit Füßen tritt, dann haben wir kein „lokales Problem“. Wir haben einen Systemabsturz.

Der Beweis aus Karlsruhe: Warum die Rechtsprechung im Norden verfassungswidrig ist

Wir behaupten nicht nur, dass das System in Schleswig-Holstein versagt – wir haben es jetzt schwarz auf weiß von der Justiz selbst.

Das Sozialgericht Karlsruhe hat in einer wegweisenden Entscheidung (Urteil vom 09.05.2023, Az. S 12 AS 2046/22) die restriktive Praxis des Landessozialgerichts (LSG) Schleswig-Holstein offen angegriffen und als verfassungsrechtlich unhaltbar entlarvt.

Was Karlsruhe sagt: Das Gericht stellt fest, dass die Praxis, existenzsichernde Leistungen allein aufgrund von „Zweifeln“ oder fehlender Mitwirkung komplett zu streichen (wie es das LSG Schleswig oft billigt), „sachfremd“ ist und dem Zweck des Gesetzes widerspricht.

Der Hammer steckt im Detail: Das Gericht in Karlsruhe deutet an, dass solche Entscheidungen, wie sie hier im Norden gefällt werden, entweder auf einer Verkennung der Grundrechte beruhen oder – und das ist der Vorwurf der Willkür – lediglich dazu dienen, „der schnellstmöglichen Herbeiführung einer Richterstatistik“ Genüge zu tun. Auf Deutsch: Menschenrechte werden geopfert, damit die Akten schneller vom Tisch sind.

Die Konsequenz für die Strafbarkeit (§ 13 StGB): Wenn nun ein Richter in Schleswig-Holstein (wie im aktuellen Fall Dr. Claus) diese verfassungswidrige Praxis weiterführt und dabei sogar konkrete Warnsignale wie Suizidgefahr ignoriert, kann er sich nicht mehr auf „Rechtsirrtum“ berufen. Er handelt wider besseres Wissen. Er handelt vorsätzlich. Wer das Existenzminimum streicht und den Tod eines Menschen in Kauf nimmt, obwohl andere Gerichte längst warnen, dass dies verfassungswidrig ist, erfüllt die Voraussetzungen der Körperverletzung im Amt durch Unterlassen (§ 340 i.V.m. § 13 StGB). Die „Karlsruher Schelle“ zerstört jede Ausrede.

Die Wurzel des Übels: Ein entkerntes System

Das Problem ist bundesweit. Es begann damit, dass die Sozialgerichtsbarkeit vielerorts aus der klassischen Justizverwaltung ausgegliedert wurde. Sie untersteht oft nicht mehr der strengen Kontrolle der Justizministerien, sondern agiert in einer Grauzone, in der Sparzwänge der Exekutive (Jobcenter) oft mehr wiegen als das Grundgesetz. Die Gewaltenteilung wurde hier faktisch aufgehoben.

Unser Fazit

Ein Richter, der Akteninhalte leugnet, um eine Räumung durchzuwinken, obwohl er weiß, dass der Betroffene dabei sterben könnte, ist kein „Diener des Rechts“. Er ist ein Täter. Und wir werden diese Taten ab sofort beim Namen nennen – und zur Anzeige bringen.

Wir fordern die Anwendung des § 13 StGB auf Amtsträger.

Wer nicht schützt, muss gehen.

Alexander Emil Schröpfer (Algoraksha)

Menschenrechtverteidiger

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📚⚖️  Liebe Richter: Eine freundliche Erinnerung ans Grundgesetz! 😊

An alle geschätzten Kolleg*innen in schwarzen Roben: 👨‍⚖️👩‍⚖️

Ja, ja, ich weiß – Art. 97 GG gibt euch richterliche Unabhängigkeit! 🎉

Ihr seid „nur dem Gesetz unterworfen“ – wie schön!

ABER (und das ist ein großes Aber! 🍑):

Das „Gesetz“ hat eine Hierarchie, liebe Freunde! 📊

🥇 PLATZ 1: Das Grundgesetz (surprise, surprise!)
🥈 PLATZ 2: Alle anderen Gesetze
🥉 PLATZ 3: Eure kreativen Interpretationen 😜

🎓 Kleine Nachhilfestunde gefällig?

§ 9 Abs. 2 DRiG sagt euch was? Nein?

„Der Richter hat sich innerhalb und außerhalb seines Amtes […] so zu verhalten, dass das Vertrauen in seine Unabhängigkeit nicht gefährdet wird.“

Übersetzung: Wenn ihr das Grundgesetz ignoriert, ist das nicht „unabhängig“ – das ist einfach nur… nun ja… verfassungswidrig🤷‍♂️

💡 Fun Fact des Tages:

Menschenrechte sind keine „nice-to-have“ Extras wie die Klimaanlage im Gerichtssaal! ❄️

Sie sind UNMITTELBAR GELTENDES RECHT (Art. 1 Abs. 3 GG)!

Wer hätte das gedacht? 🤯

🎭 Theater oder Rechtsstaat?

Szenario A: „Ich bin unabhängig und mache was ich will!“

Ergebnis: Verfassungsbeschwerde, EGMR, internationale Blamage 📰

Szenario B: „Ich halte mich ans Grundgesetz!“

Ergebnis: Respekt, Anerkennung, funktionierende Demokratie ✨

Tough choice, right? 😏

🚨 Kleine Warnung am Rande:

Art. 98 Abs. 2 GG und §§ 21 ff. DRiG sind nicht nur Dekoration!

Bei „Verstoß gegen die Grundsätze des Grundgesetzes“ kann das Richteramt auch mal… weg sein👋

Neue Karrieremöglichkeiten dann vielleicht:

  • Parkplatzwächter 🚗
  • Kaffeekocher ☕
  • Influencer für Verfassungsrecht 📱

💪 Menschenrechtsverteidiger sind nicht euer Feind!

Wir sind wie Superhelden des Grundgesetzes! 🦸‍♂️🦸‍♀️

  • Wir erinnern euch freundlich an eure Pflichten
  • Wir sorgen für faire Verfahren
  • Wir machen euren Job eigentlich einfacher!

Win-Win-Situation! 🤝

🎯 Bottom Line:

Richterliche Unabhängigkeit ≠ Verfassungsimmunität

Art. 97 GG gibt euch Freiheit INNERHALB der Verfassung, nicht AUSSERHALB!

Das Grundgesetz ist wie die Spielregeln beim Monopoly – ihr könnt kreativ sein, aber die Bank gehört niemandem! 🎲💰

🙏 Abschließender Appell:

Liebe Richter*innen, ihr habt einen wunderbaren Beruf!

Nutzt eure Macht weise, haltet euch ans Grundgesetz, und lasst uns gemeinsam für Gerechtigkeit sorgen! ⚖️❤️

PS: Falls ihr Fragen zum Grundgesetz habt – ich helfe gerne!

Menschenrechtsverteidiger-Service 24/7! 😉📞

#Grundgesetz #Menschenrechte #RichterlicheUnabhängigkeit #Rechtsstaat #Verfassung #Justice #Demokratie #Art97GG #MenschenrechtsverteidiFür

Geteilt wird gerne gesehen – das Grundgesetz freut sich über jeden Like! 👍

Algoraksha aka Alexander Schröpfer

Menschenrechtsverteidiger mit Humor und Verfassungstreue 😊⚖️

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Grundrechtsschulung erforderlich

Sie betreten diesen Raum als Gast. Um das TITAN-System und die Aktionsbasis nutzen zu können, müssen Sie Ihre Souveränität durch die Grundrechtsschulung bestätigen.

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Ein Kommentar zu „ANKLAGE: Wenn Schweigen tötet – Der Richter als Täter im Amt (§ 13 StGB)“

  1. […] ANKLAGE: Wenn Schweigen tötet – Der Richter als Täter im Amt (§ 13 StGB) […]

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