Während das halbe Internet das Wochenende damit verbracht hat, über „die da oben“ zu jammern, nach härteren Strafen („Kopf ab“) zu rufen oder sich in Verschwörungstheorien über Milliardäre zu verlieren, habe ich meine Hausaufgaben gemacht.
Wir haben viel diskutiert: Über Gewalt, die keine bessere Gesellschaft schafft. Über die UN-Charta und den Status der „Verwaltung“. Und darüber, dass wir erst souverän werden, wenn wir aufhören, uns wie ungezogene Kinder zu benehmen, und anfangen, unsere Rechte als Souverän wahrzunehmen.
Heute gab es den Realitäts-Check im Briefkasten.
Viele verstehen nicht einmal den Unterschied zwischen Land und Bund. Sie pöbeln gegen die falschen Stellen. Aber wer das Spielbrett kennt, der trifft auch.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat mir heute schriftlich bestätigt: Mein Antrag war korrekt. Das Gericht hat das sogenannte Rubrum von Amts wegen berichtigt. Es ist nun amtlich und formell bestätigt: Mein Verfahren richtet sich nicht gegen irgendeine Landesbehörde, sondern direkt gegen die Bundesrepublik Deutschland. Damit ist juristisch klargestellt: Die Bundespolizei ist Bundesangelegenheit.
Und die Gegenseite? Die Bundespolizeidirektion Berlin rudert. Sie bitten „höflich um Fristverlängerung“ , weil sie aufgrund der Arbeitslast die Klageerwiderung nicht fertig bekommen. Das Gericht hat dem stattgegeben.
Das Fazit zum Wochenstart: Ihr könnt weiter auf Facebook „Denen zeig ich’s!“ brüllen und euch über Ungerechtigkeit aufregen. Oder ihr fangt an, das Grundgesetz und das Verwaltungsrecht zu lesen. Das System „verwaltet“ euch nur so lange, wie ihr euch verwalten lasst. Wer die Spielregeln kennt, der wird vom Objekt zum Akteur.
Die Akte VG 1 K 718/25 ist der Beweis.
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