Wie das Bundesjustizministerium das Grundgesetz aushöhlt, um sich die Arbeit zu erleichtern.
Der Skandal Wir haben einen Rechtsstaat. Das dachte ich zumindest. Doch wenn es um die Einschränkung unserer Grundrechte geht, nimmt es das Bundesministerium der Justiz (BMJ) mit dem Grundgesetz nicht so genau.
Ich habe das Ministerium über FragDenStaat gefragt, warum in so vielen Gesetzen (z.B. ZPO, FamGKG) das zwingende Zitiergebot (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG) missachtet wird. Das Grundgesetz sagt unmissverständlich:
„Außerdem MUSS das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.“
Das ist keine Bitte. Das ist eine Gültigkeitsvoraussetzung.
Die Antwort des Ministeriums Das Ministerium antwortete mir sinngemäß: Sie haben keine Liste solcher Gesetze, weil sie das Zitiergebot einfach weginterpretieren. Sie nennen Grundrechtseingriffe lieber harmlos „Inhaltsbestimmungen“, um das Grundgesetz nicht zitieren zu müssen.
Die dunkle Tradition dahinter Ich habe dem Ministerium heute die Wahrheit vor Augen gehalten. Diese „Interpretation“ ist nicht neu. Sie folgt einer gefährlichen historischen Linie:
- Der verfassungstreue Weg (Kurt Georg Wernicke, Bonner Kommentar): Wernicke stellte klar: Das „MUSS“ ist zwingend. „Der Gesetzgeber darf es sich nicht bequem machen.“ Eingriffe ohne Zitat sind ungültig. Das ist der Schutzschild für uns Bürger.
- Der verfassungsfeindliche Weg (Hermann v. Mangoldt): Der Jurist mit NS-Vergangenheit deutete das „MUSS“ in ein weiches „SOLL“ um. Warum? Damit der Staat leichter in Rechte eingreifen kann, ohne dass die Gesetze nichtig werden.
Das Fazit: Verfassungsfeindlichkeit im Amt Das Bundesjustizministerium hat heute zugegeben, dass es lieber der Logik eines ehemaligen NS-Juristen folgt als dem Wortlaut des Grundgesetzes. Sie demontieren den Schutz des Artikels 19 GG, um freie Hand zu haben. Wer die Mechanismen der Verfassung aushebelt, handelt verfassungsfeindlich.
Ich habe heute die Beweise (den Vergleich Wernicke vs. Mangoldt) und meine juristische Expertise an das Ministerium gesendet und sie aufgefordert, zum Boden des Grundgesetzes zurückzukehren.
Wir sind der Souverän. Wir lassen uns das nicht gefallen.
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