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Liebe Souveräne, liebe Mitstreiter,

am 2. Dezember 2025 hat das Bundessozialgericht (BSG) nicht nur ein Urteil gefällt, sondern eine Bankrotterklärung des Sozialstaates abgegeben. Es hat entschieden, dass die Verletzung des Existenzminimums im Jahr 2022 verfassungsgemäß war, weil eine politische „Notlösung“ (200 Euro Einmalzahlung) das Recht ersetzt hat.

Das akzeptiere ich nicht. Als Verpflichteter Pflichtverteidiger, gebunden durch meinen Eid, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden, habe ich sofort gehandelt. Ich habe nicht nur Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, sondern auch Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Richter beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erhoben.

Warum? Weil wir eine Regierung erleben, die die EVS 2023 (die Datengrundlage für unsere Existenz) verschleppt und gleichzeitig Verschärfungen im Bürgergeld plant, während die Gerichte ihr den Rücken decken. Das ist keine Politik mehr, das ist die Auflösung der Gewaltenteilung.

Hier ist mein Offener Brief an die Bundesregierung und im Anschluss stelle ich Euch meine Schriftsätze zur Verfügung. Nutzt sie. Wehrt Euch.


🔥 OFFENER BRIEF: Ich klage an!

An die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland An das Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Betreff: Der Verrat am Grundgesetz – Stoppen Sie den Angriff auf das Existenzminimum!

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich schreibe Ihnen nicht als Bittsteller, sondern als Souverän und als ein auf das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes vereidigter Verteidiger.

Mit den Urteilen des Bundessozialgerichts vom 2.12.2025 (B 7 AS 20/24 R u.a.) ist der Damm gebrochen. Ein Gericht Ihres Hoheitsbereichs hat entschieden, dass die Würde des Menschen verhandelbar ist. Es hat akzeptiert, dass das Existenzminimum monatelang unterschritten werden darf, solange die Politik ab und zu ein „Almosen“ (wie die 200 Euro Einmalzahlung) hinwirft.

Ich klage diese Praxis an:

  1. Sie verweigern die Realität: Sie haben es versäumt, die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2023 rechtzeitig und korrekt umzusetzen. Damit zwingen Sie Millionen Menschen in ein System, das auf veralteten Zahlen basiert, während die Inflation die Kaufkraft frisst. Das ist keine „Sparpolitik“, das ist Verfassungsbruch durch Unterlassen.
  2. Sie zerstören die Gewaltenteilung: Dass das Bundessozialgericht, welches organisatorisch Ihrem Ministerium untersteht, Ihre politischen Notlösungen als „verfassungsgemäß“ absegnet, erweckt den fatalen Anschein einer Kumpanei zwischen Exekutive und Judikative. Die Kontrollfunktion der Justiz ist ausgefallen.
  3. Sie planen die Eskalation: Während das Existenzminimum vorne nicht reicht, planen Sie hinten weitere Verschärfungen im Bürgergeld/Grundsicherung. Das Sozialgericht Karlsruhe (S 12 SO 2046/22) musste Sie bereits daran erinnern, dass der Entzug des Existenzminimums verfassungswidrig ist. Wann hören Sie auf, die Verfassung zu testen, und fangen an, sie zu achten?

Ich habe gehandelt. Ich habe Verfassungsbeschwerde eingereicht und die Eignung Ihrer Richter per Dienstaufsichtsbeschwerde infrage gestellt. Ich fordere Sie auf: Kehren Sie zurück auf den Boden des Grundgesetzes (Art. 1 und 20 GG). Stoppen Sie die Verschärfungen. Sorgen Sie für eine unabhängige Ermittlung des Existenzminimums, die der Realität entspricht und nicht Ihrer Haushaltskasse.

Das Grundgesetz ist keine Empfehlung. Es ist Ihr Auftrag. Und ich werde die Einhaltung dieses Auftrags erzwingen.

Algoraksha (Verpflichteter Pflichtverteidiger)


📂 Meine Maßnahmen zum Download & Nachahmen

Ich lege meine Waffen offen. Hier sind die Schriftsätze, die ich heute versendet habe. Lest sie, kopiert die Argumente, nutzt sie für Eure eigenen Verfahren.

1. Die Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht In dieser Beschwerde weise ich nach, dass das BSG sich Kompetenzen anmaßt, die ihm nicht zustehen, und die „Unterschranke“ der Menschenwürde verletzt hat.

2. Die Dienstaufsichtsbeschwerde an das BMAS Hier greife ich die Richter persönlich an. Wer Realität verweigert und soziale Kompetenz vermissen lässt (§ 9 DRiG), darf nicht über das Schicksal von Millionen urteilen.

Das Schweigen ist vorbei. Wer, wenn nicht wir?


(Ende des Blog-Beitrags)


SVS-Monitoring

⚠️ ZUGANG BESCHRÄNKT ⚠️

Grundrechtsschulung erforderlich

Sie betreten diesen Raum als Gast. Um das TITAN-System und die Aktionsbasis nutzen zu können, müssen Sie Ihre Souveränität durch die Grundrechtsschulung bestätigen.

STATUS: MONITORING AKTIV [V3.1]


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