a dramatic, symbolic
[svs_banner]

Am 23. September 2025 hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluss zu § 5c IfSG ein deutliches Zeichen gesetzt: Der Staat darf ethische Grenzentscheidungen in der Medizin nicht durch gesetzliche Raster ersetzen, wenn dabei die Grundrechte der Ärzt:innen und die föderale Kompetenzordnung verletzt werden.

🧭 Was war § 5c IfSG?

Ein Versuch, die Zuteilung überlebenswichtiger intensivmedizinischer Ressourcen in Knappheitssituationen gesetzlich zu regeln – mit:

  • Ausschluss diskriminierender Kriterien (Alter, Behinderung, Lebensqualität),
  • Fokus auf „kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit“,
  • Verbot der Ex-post-Triage,
  • Pflicht zur Mehrfachbegutachtung und Dokumentation.

⚖️ Was hat das BVerfG entschieden?

  • Keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes: Triage ist kein Infektionsschutz, sondern Berufsausübungsrecht – Ländersache.
  • Verletzung der Berufsfreiheit (Art. 12 GG): Die Regelung greift tief in die ärztliche Entscheidungsfreiheit ein.
  • Unverhältnismäßigkeit: Starre Kriterien und Verfahrenszwänge missachten die Realität klinischer Verantwortung.
  • Gewissensfreiheit (Art. 4 GG): Ärzt:innen dürfen nicht zu normierten Entscheidungsautomaten gemacht werden.

🧩 Systemische Implikationen

  • Der Bund darf keine „Pandemiefolgenkompetenz“ konstruieren.
  • Die ärztliche Letztverantwortung wird gestärkt.
  • Föderale Grenzen gelten auch in der Krise.

🛠️ Für die Praxis

Dieser Beschluss ist ein Lehrstück für alle, die mit normativer Übergriffigkeit in der Medizin, Ethik oder Verwaltung konfrontiert sind. Er zeigt: Auch in der Krise gilt das Grundgesetz. Und: Berufsfreiheit ist mehr als ein formaler Anspruch – sie schützt die ethische Integrität derjenigen, die an der Front entscheiden müssen.

a symbolic image of
SVS-Monitoring

⚠️ ZUGANG BESCHRÄNKT ⚠️

Grundrechtsschulung erforderlich

Sie betreten diesen Raum als Gast. Um das TITAN-System und die Aktionsbasis nutzen zu können, müssen Sie Ihre Souveränität durch die Grundrechtsschulung bestätigen.

STATUS: MONITORING AKTIV [V3.1]


Moin und danke für deinen Besuch. Ich freue mich auf deinen Kommentar 😉

Entdecke mehr von Menschenrechtverteidiger

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen