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Totalversagung existenzieller Leistungen ist keine Verwaltungspraxis – sie ist strukturelle Gewalt.
Wer Menschen durch Sanktionen oder § 66 SGB I die Lebensgrundlage entzieht, greift in die körperliche und psychische Unversehrtheit ein. Das ist nicht nur verfassungswidrig – es kann strafbar sein.

Als Menschenrechtverteidiger gemäß Art. 1 der UN-Deklaration habe ich zwei Schreiben verfasst und versendet:

  • ⚖️ An den Generalbundesanwalt: mit der Forderung nach strafrechtlicher Prüfung der bundesweiten Praxis unter dem Gesichtspunkt der Körperverletzung durch Unterlassen (§ 223 i. V. m. § 13 StGB)
  • ⚖️ An die Bundesrechtsanwaltskammer: mit dem Appell, die ICESCR-Verpflichtungen in der Berufsethik zu verankern und die juristische Verantwortung ernst zu nehmen

Beide Schreiben enthalten die Entscheidungspassage des Bundesverfassungsgerichts (2 BvR 2699/10):

„Ein Anspruch auf eine effektive Strafverfolgung kann auch dort in Betracht kommen, wo der Vorwurf im Raum steht, dass Amtsträger bei Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben Straftaten begangen haben, weil ein Verzicht auf eine effektive Verfolgung solcher Taten zu einer Erschütterung des Vertrauens in die Integrität staatlichen Handelns führen kann.“

📥 Downloads siehe unten

  • Strafrechtliche Eingabe an den Generalbundesanwalt (PDF)
  • Berufsethischer Appell an die Bundesrechtsanwaltskammer (PDF)
  • Expertise zur ICESCR-Verpflichtung (PDF)
  • Expertise zur Existenzsicherung und weißer Folter (PDF)

🧠 Hintergrund

Die Bundesrepublik hat den UN-Sozialpakt (ICESCR) ratifiziert. Die Rechte auf einen angemessenen Lebensstandard, Gesundheit und Teilhabe sind geltendes Bundesrecht. Dennoch wird das Zusatzprotokoll zur EMRK gegen Folter bis heute nicht ratifiziert – während Sanktionen und Totalversagung weiter praktiziert werden.

Die Behörden handeln mit Garantenstellung. Die Androhung oder Durchführung existenzgefährdender Maßnahmen ist nicht nur ein Verwaltungsakt – sie kann eine Form von weißer Folter sein.

📣 Was jetzt?

Diese Schreiben sind öffentlich. Sie dürfen geteilt, zitiert und weitergeleitet werden. Wer sich für Menschenrechte, Sozialrecht und juristische Verantwortung einsetzt, ist eingeladen, mitzuwirken.

Wir klagen nicht – wir weisen an.
Der Souverän wirkt.

SVS-Monitoring

⚠️ ZUGANG BESCHRÄNKT ⚠️

Grundrechtsschulung erforderlich

Sie betreten diesen Raum als Gast. Um das TITAN-System und die Aktionsbasis nutzen zu können, müssen Sie Ihre Souveränität durch die Grundrechtsschulung bestätigen.

STATUS: MONITORING AKTIV [V3.1]


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