Die Justiz ist bereits vollständig durch Steuermittel finanziert. Warum also sollen Kläger:innen zusätzlich zahlen?
Unsere neue verfassungsrechtliche Expertise zeigt:
➡️ Kostenforderungen gegenüber natürlichen Personen sind verfassungswidrig, wenn sie eine doppelte Belastung darstellen.
➡️ Prozesskostenhilfe ist keine Lösung, sondern ein Notbehelf – und selbst sie kann zum Grundrechtseingriff werden, wenn sie nur als „Kann-Entscheidung“ gewährt wird.
📄 Die vollständige Expertise steht jetzt zum Download bereit – inklusive Fallbeispiel, Reformvorschlägen und klarer Argumentation für eure eigenen Verfahren.
Wer Grundrechte verteidigt, braucht Klarheit.
Wer Klarheit hat, braucht keine Angst.
Wer keine Angst hat, handelt.
Wir klagen nicht – wir weisen an.
Der Souverän wirkt.







