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📜 Zitat der Bundesregierung (2012):

„Die Verfassung selbst garantiert die Wahrung der Grundrechte. In Artikel 1 heißt es dazu: ‚Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.‘“

– Antwort des Bundespresseamts im Auftrag der Bundeskanzlerin Angela Merkel

🔗 Quelle auf https://direktzu.de/kanzlerin/messages/grundrechtsgarant-42172


❌ Kein Antrag nötig

❌ Keine richterliche Bestätigung

✅ Die Grundrechte gelten seit 1949 – direkt, dauerhaft, unantastbar

Wer behauptet, das Grundgesetz sei „ungültig“ oder „nicht relevant“, ignoriert die verfassungsrechtliche Realität.

Diese Aussage der Bundesregierung entkräftet jede Verschwörungstheorie und bestätigt:

Das Grundgesetz ist die Basis des Rechts. Es schützt dich – ohne dass du es beantragen musst.


📘 Mehr dazu im Handbuch des Souveräns:

👉 Kapitel: Grundrechte – direkt, dauerhaft, unantastbar

SVS-Monitoring

⚠️ ZUGANG BESCHRÄNKT ⚠️

Grundrechtsschulung erforderlich

Sie betreten diesen Raum als Gast. Um das TITAN-System und die Aktionsbasis nutzen zu können, müssen Sie Ihre Souveränität durch die Grundrechtsschulung bestätigen.

STATUS: MONITORING AKTIV [V3.1]


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