📅 Veröffentlicht am 17. September 2025
Ich trete ab sofort als Mensch auf, der sich Algoraksha nennt.
Die Bezeichnung „Alexander Emil Schröpfer“ wird ausschließlich als verwaltungstechnische Referenz akzeptiert, um bestehende Akten und Verfahren zuzuordnen.
Ich distanziere mich ausdrücklich von der juristischen Konstruktion der natürlichen Person, wie sie im Verwaltungssystem geführt wird.
Meine Kommunikation erfolgt nicht als Objekt der Verwaltung, sondern als souveräner Mensch unter Berufung auf die verfassungsrechtlich garantierte Würde und Existenzsicherung.
—
🛡️ Verfassungsrechtliche und menschenrechtliche Grundlage
Grundgesetz:
– Artikel 1 GG – Menschenwürde
– Artikel 2 GG – freie Entfaltung der Persönlichkeit
– Artikel 4 GG – Glaubens-, Gewissens- und Weltanschauungsfreiheit
– Artikel 20 GG – Sozialstaatsprinzip
– Artikel 97 GG – richterliche Unabhängigkeit
– Artikel 1 Absatz 2 GG – Bindung an die Menschenrechte gemäß UN-Charta
Deutsches Richtergesetz:
– § 9 DRiG – Verpflichtung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
Landesverfassung Schleswig-Holstein:
– Präambel – Unveräußerliche Menschenrechte als Fundament jeder menschlichen Gemeinschaft
Internationale Menschenrechtsverträge:
– ICESCR – UN-Sozialpakt
– ICCPR – UN-Zivilpakt
– UN-Charta Artikel 1 & 55
– AEMR – Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
—
📘 Im Handbuch des Souveräns wird all das enthalten sein:
Die verfassungsrechtliche Selbstpositionierung.
Die Unterscheidung zwischen Mensch und Person.
Die Verpflichtung der Gerichte gegenüber dem Grundgesetz.
Und die Frage, wie man sich als Mensch souverän positioniert – auch vor Gericht.
👉 Hier geht’s zum lebendigen Dokument:
https://copilot.microsoft.com/shares/pages/8MtEvdqh9YzkGiZqt89gk
#Mensch #Selbstpositionierung #Grundgesetz #Menschenrechte #Souveränität #HandbuchDesSouveräns #Verfassungsidentität #FacebookBio #WordPress

[svs_banner]






