Handbuch des Souveräns | Artikel 3 GG
Gleichheit vor dem Gesetz
„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Niemand darf … benachteiligt werden.“ ![]()
Das ist kein Schönwort, sondern der unverhandelbare Wille des Parlamentarischen Rates – protokolliert in den Sitzungen vom 18. Januar 1949:
• Elisabeth Selbert & Co. zwangen den klaren Satz gegen jede Widerstands-Debatte hinein
• Ü̈bergangsbestimmung Art. 117 Abs. 1: Alte Ungleichheitsgesetze mussten bis 31. März 1953 angepasst werden – kein „veraltetes Recht“ darf bestehen bleiben
Deine Souverän-Aufgabe:
1. Gesetze & Verordnungen prüfen: Fehlt in Regelungen ein eindeutiges Zitat von Art. 3 GG – z. B. im Antidiskriminierungsgesetz, beim Familien- oder Arbeitsrecht – sind sie formell verfassungswidrig!
2. Behörde & Gericht »wachrütteln«: Bestehende Ausnahmen oder Schlupflöcher anprangern – Art. 3 GG lässt keine Lücken!
3. Diskussion anheizen: Wer definiert heute noch, wer „gleich“ ist? Teile diesen Post & hol dir deine Munition für juristische Debatten.
Denn Gleichheit ist keine Option, sondern unser unveräußerliches Fundament – wortwörtlich so im GG verankert.
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