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 Handbuch des Souveräns | Artikel 3 GG 

Gleichheit vor dem Gesetz

🔴 „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Niemand darf … benachteiligt werden.“ 🔴

Das ist kein Schönwort, sondern der unverhandelbare Wille des Parlamentarischen Rates – protokolliert in den Sitzungen vom 18. Januar 1949:

• Elisabeth Selbert & Co. zwangen den klaren Satz gegen jede Widerstands-Debatte hinein

• Ü̈bergangsbestimmung Art. 117 Abs. 1: Alte Ungleichheitsgesetze mussten bis 31. März 1953 angepasst werden – kein „veraltetes Recht“ darf bestehen bleiben

👉 Deine Souverän-Aufgabe:

1. Gesetze & Verordnungen prüfen: Fehlt in Regelungen ein eindeutiges Zitat von Art. 3 GG – z. B. im Antidiskriminierungsgesetz, beim Familien- oder Arbeitsrecht – sind sie formell verfassungswidrig!

2. Behörde & Gericht »wachrütteln«: Bestehende Ausnahmen oder Schlupflöcher anprangern – Art. 3 GG lässt keine Lücken!

3. Diskussion anheizen: Wer definiert heute noch, wer „gleich“ ist? Teile diesen Post & hol dir deine Munition für juristische Debatten.

Denn Gleichheit ist keine Option, sondern unser unveräußerliches Fundament – wortwörtlich so im GG verankert.

#HandbuchDesSouveräns #Artikel3GG #Gleichheit #ParlamentarischerRat #NieWiederUngleichheit

SVS-Monitoring

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Grundrechtsschulung erforderlich

Sie betreten diesen Raum als Gast. Um das TITAN-System und die Aktionsbasis nutzen zu können, müssen Sie Ihre Souveränität durch die Grundrechtsschulung bestätigen.

STATUS: MONITORING AKTIV [V3.1]


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