⚡ TL;DR / KURZFASSUNG: Unsere Verpflichtung: Schutz durch UN-Resolution 53/144
Dieser Leitfaden des Bündnisses Menschenrechtsschutz (Sankt Margarethen | Itzehoe | Kiel | Hamburg | Bundesweit) vermittelt die unanfechtbare Verfassungsstatik zur Abwehr behördlicher Willkür. Auf Basis der BVerfG-Objektformel (Art. 1 GG) und des Zitiergebot (Art. 19 GG) erhalten Sie verfassungssichere Handlungsgrundlagen gegen rechtswidrige Verwaltungsakte von Behörden und Gerichten.
Wir berufen uns in unserer Arbeit ausdrücklich auf die
UN-Resolution 53/144: Erklärung der Vereinten Nationen zu Menschenrechtsverteidigern (A/RES/53/144).
Jeder Mensch, der gewaltfrei für die Einhaltung von Grundrechten (wie dem Existenzminimum) eintritt, fällt unter diesen Schutz. Wir fordern von allen deutschen Behörden die strikte Einhaltung von Artikel 12 dieser Resolution: Den Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen.
Hol dir deinen Schutzstatus:
Wir stellen allen Menschen, die sich gegen Behördenwillkür wehren müssen, folgenden rechtlich geprüften Textbaustein zur Verfügung. Nutze ihn in deinem Schriftverkehr:
TEXTBAUSTEIN FÜR WIDERSPRÜCHE & ANTRÄGE:
„Der Unterzeichner engagiert sich aktiv für den Schutz von Menschenrechten. Damit fällt er unter die Definition eines Menschenrechtsverteidigers gemäß der UN-Resolution 53/144. Gemäß Art. 12 Abs. 2 dieser Resolution ist der Staat verpflichtet, den Unterzeichner vor Gewalt, Drohung, Vergeltung oder behördlicher Willkür zu schützen.“
Unterstützer unserer Arbeit erhalten ab sofort eine eigene E-Mail-Adresse unserer Domain (@menschenrechtverteidiger.com), um ihren Status im Schriftverkehr mit Ämtern unmissverständlich zu machen.
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