Wir müssen über ein faszinierendes Phänomen im deutschen Rechtsstaat sprechen. Ein Verfahren, das so genial konstruiert ist, dass selbst die traditionsreichsten Mafia-Clans aus Sizilien vor Neid erblassen würden: Das schriftliche Strafbefehlsverfahren (§ 407 StPO).
Offiziell dient es der „Entlastung der Justiz“. Inoffiziell ist es das erfolgreichste, administrative Schutzgelderpressungs-Modell der Moderne. Das Prinzip ist so einfach wie brillant: Der Staat behauptet, Sie hätten etwas verbrochen. Ein Richter wirft einen halben Blick auf das Papier, klopft seinen Stempel darauf und schickt Ihnen einen gelben Brief.
Die unausgesprochene Botschaft lautet:
„Schöne Existenz haben Sie da… wäre wirklich schade, wenn der ein öffentlicher Prozess zustieße. Zahlen Sie uns einfach Summe X, dann vergessen wir die Sache, und Sie bleiben offiziell unbescholten. Wenn Sie nicht zahlen, machen wir Ihnen richtig Ärger!“
Willkommen im staatlich lizenzierten Graubereich des Rechts!
Das Kartell der Spitzbuben: Eine Lizenz zum Gelddrucken

Um zu verstehen, warum dieses Verfahren überhaupt existiert, müssen wir uns ansehen, wer es erfunden hat. Die Justiz hat sich im Laufe der Jahrzehnte zu einem perfekt orchestrierten Geschäftsmodell entwickelt. Zuerst schlossen sich die Juristen zu einer exklusiven Gilde zusammen – der Rechtsanwaltskammer. Um lästige Konkurrenz durch intelligente, souveräne Menschen auszuschalten, erfand dieses Kartell das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und den Anwaltszwang. Die Botschaft: Niemand darf dem Menschen vor Gericht helfen, außer wir selbst.
Doch ordentliche Gerichtsverfahren kosten Zeit und Geld. Um dieses Monopol nun maximal profitabel zu machen, brauchte man eine Lizenz zum Gelddrucken im Akkord. Die Lösung? Das Strafbefehlsverfahren. Keine zeitaufwendige Hauptverhandlung, keine lästige Beweisaufnahme, kein öffentliches Publikum. Einfach Stempel drauf, abschicken und abkassieren. Es ist die industrielle Massenabfertigung der Entrechtung.
Fakt 1: Der Strafbefehl ist kein Urteil – er ist ein „Angebot“
Viele Menschen fallen vor Schreck vom Stuhl, wenn der gelbe Umschlag landet. Sie denken, sie seien bereits verurteilt. Weit gefehlt! Ein Strafbefehl ist weder ein Urteil noch eine echte Schuldprüfung. Es ist ein bloßer schriftlicher Vorschlag der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen Geldzahlung geräuschlos zu beenden.
Gemäß Artikel 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) und Art. 6 Abs. 2 EMRK hat jeder Mensch das unabdingbare Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren nachgewiesen ist.
Im Strafbefehlsverfahren wird dieses „prozessuale Urrecht“ jedoch komplett ausgehebelt. Warum? Weil gemäß § 407 Abs. 3 StPO gilt: „Der vorherigen Anhörung des Angeschuldigten durch das Gericht bedarf es nicht.“ Keine Anhörung, kein rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG, kein Beweis – nur ein feuchter Händedruck im Gewand einer Zahlungsaufforderung. Das Verfahren verstößt damit de jure eklatant gegen das Recht auf ein faires Verfahren (Art. 47 EU-Grundrechtecharta).
Der juristische Zaubertrick: Die Falle des § 410 StPO
Wenn es kein Urteil ist, warum ist es dann so gefährlich? Hier greift der perfideste Trick der Spitzbuben: § 410 Abs. 3 StPO. Der Staat verwandelt dieses einseitige „Angebot“ durch bloßen Zeitablauf in ein rechtskräftiges Urteil. Wenn der Mensch vor Schock erstarrt und nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegt, gilt er als rechtskräftig verurteilt – und das völlig ohne Gerichtsverhandlung. Schweigen wird zur rechtlichen Schuld umgedeutet.
Die Illusion des Befehlsempfängers: Wer befiehlt hier wem?
Die Staatsanwaltschaft tut in ihrem Strafbefehl so, als könne sie dem souveränen Menschen im Befehlston Geldstrafen auferlegen. Doch betrachten wir die verfassungsrechtliche Statik kühl und präzise:
Ein Staatsanwalt kann dem souveränen Menschen überhaupt keine Befehle erteilen! Tatsächlich ist der Staatsanwalt hier lediglich ein Dienstleister des Staates, der seinen eigenen nachgeordneten Bediensteten befiehlt, den vermeintlichen Täter zu einem „finanziellen Aderlass“ zu überreden. Es ist ein reines Verkaufsgespräch! Ein Angebot zur gütlichen Einigung, um die eigene Arbeitsunfähigkeit zu kaschieren.
Welches verfassungskonforme Gesetz sollte ein solches Befehlsverhältnis zwischen einer Behörde und einem freien Menschen erschaffen haben? Hier greift der absolute Verfassungsbruch: Das Zitiergebot aus Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG. Die StPO zitiert in diesen Normen nicht die Grundrechte, die sie angeblich einschränkt. Die Exekutive maßt sich hier Eingriffe an, die ihr der Gesetzgeber mangels Zitat formell versagt hat.
Die asymmetrische Kriegsführung: Methode „Provozieren und Bezahlen“
Wie zerlegt man dieses fragwürdige Geschäftsmodell zur Justizentlastung nun mit maximalem Unterhaltungswert und forensischer Eleganz? Hier ist eine mögliche, theoretische Herangehensweise für fortgeschrittene Verfassungsverteidiger:
Schritt 1: Provozieren und Bezahlen Man akzeptiert das Angebot der Staatsanwaltschaft scheinbar, zahlt die geforderte Summe und wiegt die Behörde in dem Glauben, das Verfahren sei erfolgreich „erledigt“. Die Spitzbuben verbuchen das Geld und schließen die Akte.
Schritt 2: Die Feststellungsklage nach Verjährung Man wartet gemütlich ab, bis die absolute Verfolgungsverjährung eingetreten ist. Der Staat kann die Tat nun unter keinen Umständen mehr verfolgen. Nun reicht der Mensch eine Feststellungsklage beim zuständigen Gericht ein – mit dem Ziel feststellen zu lassen, dass er bezüglich des damaligen Tatvorwurfs unschuldig war. Da es im Strafbefehlsverfahren nie eine echte Schuldprüfung gab, hat der Kläger einen Rechtsanspruch auf Klärung.
Schritt 3: Rückerstattung wegen unlauterer Geschäftspraktiken Parallel dazu fordert man das Geld zurück. Die Begründung: Die Behörde hat die Unkenntnis des Menschen über die verfassungswidrige Natur des zitatlosen Verfahrens gezielt ausgenutzt, um sich unberechtigt zu bereichern. Was in der freien Wirtschaft unter das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) fällt – das aggressive Eintreiben von Forderungen unter Androhung empfindlicher Übel –, darf das Kartell im Gewand der Justiz erst recht nicht.
Strafbefehlsverfahren – Die Profi-Strategie: Der sofortige Frontalangriff auf die Verfassungsstatik
Wer sich nicht auf das lange Schachspiel um Verjährungsfristen einlassen will, wählt den Weg des Souveräns: Den sofortigen, harten Frontalangriff. Das Ziel ist es, das Gericht und die Staatsanwaltschaft von Sekunde eins an mit der echten Verfassungsstatik zu konfrontieren und die administrative Gelddruckmaschine sofort zum Stehen zu bringen.
Schritt 1: Der Einspruch (Die Rechtskraft-Falle zerschlagen) Innerhalb der gesetzlichen zwei Wochen wird konsequent Einspruch eingelegt. Damit verhindern Sie den fatalen Zaubertrick des § 410 Abs. 3 StPO. Der Strafbefehl wird sofort blockiert und kann nicht mehr durch Ihr Schweigen zu einem „rechtskräftigen Urteil“ mutieren. Der Deal ist geplatzt.
Schritt 2: Die verfassungsrechtliche Rüge (Fehlende Zitierung) Zeitgleich mit dem Einspruch feuern Sie die juristische Breitseite ab. Sie rügen den massiven Verfassungsbruch! Fordern Sie die Staatsanwaltschaft und das Gericht auf, ihre hoheitliche Eingriffsberechtigung unter strikter Beachtung des Zitiergebotes (Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG) darzulegen. Ein Staatsanwalt ist kein Befehlsgeber, der Mensch kein Befehlsempfänger. Machen Sie klar: Wegen des fehlenden Zitats und des Bruchs der Unschuldsvermutung ist der Strafbefehl faktisch ein nichtiger Ultra-Vires-Akt.
Schritt 3: Lückenlose Akteneinsicht fordern Der Souverän zahlt niemals blind für bloße Behauptungen. Fordern Sie sofort die lückenlose Akteneinsicht aus Ihrem Grundrecht auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG). Das System der Spitzbuben arbeitet gerne im Verborgenen. Sobald Sie volles Licht in die Ermittlungsakten fordern, gerät der schnelle Akkordbetrieb massiv ins Stottern. Und falls das Gericht Ihnen die Akte unter dem Vorwand des „Anwaltszwangs“ verweigern will, haben Sie direkt den nächsten Verfassungsbruch auf dem Silbertablett serviert bekommen.
Fazit der Profi-Strategie: Mit dieser Methode kündigen Sie das staatliche „Schutzgeld-Abo“ fristlos. Sie zwingen das Justiz-Kartell aus seiner bequemen Deckung und zwingen es in ein offenes Verfahren, für das es weder die Zeit, die Nerven, noch die verfassungskonforme Legitimation hat!
Strafbefehlsverfahren – Die absolute Krönung: Der materielle Verfassungsbruch des StGB
Wer die asymmetrische Kriegsführung gegen das Justiz-Kartell auf die absolute Spitze treiben will, begnügt sich nicht damit, nur das fehlerhafte Verfahren (§ 407 StPO) anzugreifen. Der wahre Souverän attackiert das System an seiner materiellen Wurzel: Dem Strafgesetzbuch (StGB) selbst.
Das Zitiergebot des Grundgesetzes (Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG) verlangt als eiserne Warn- und Besinnungsfunktion zwingend, dass jedes Gesetz, welches ein Grundrecht einschränkt, dieses Grundrecht namentlich und unter Angabe des Artikels zitieren muss. Fehlt dieses Zitat, ist der Eingriff verfassungswidrig und die Norm nichtig.
Schlagen Sie das Strafgesetzbuch auf. Suchen (STRG+F) Sie nach „Grundrechte“. Sie werden nichts finden! Das StGB zitiert keine Grundrechte. Das bedeutet in der juristischen Konsequenz: Wenn Ihnen im Strafbefehlsverfahren beispielsweise eine „Nötigung“ oder „Beleidigung“ vorgeworfen wird, beruft sich der Staat auf ein Gesetz (StGB), dem der Gesetzgeber durch das fehlende Grundrechts-Zitat die hoheitliche Eingriffsberechtigung formell versagt hat.
„Schaut in das Gesetz! Wo ist das Zitat für den Eingriff in ein Grundrecht? Es ist nicht da. Das bedeutet: Der Gesetzgeber hat entschieden, dass hier nicht eingriffen werden darf!
Da ihr gemäß Art. 1 Abs. 3 den Willen und die Rechte zu schützen habt und gemäß Art. 20 Abs. 3 GG an diesen gesetzgeberischen Willen gebunden seid, endet eure Macht genau hier.
Ihr habt kein Ermessen, ihr habt keine Grundlage. Jeder Schritt, den ihr jetzt gegen Menschen unternehmt, ist ein bewusster Bruch der Verfassungsstatik.“
Sie weisen das Gericht also nicht nur darauf hin, dass das Verfahren unzulässig ist. Sie weisen nach, dass die Grundlage der Bestrafung selbst wegen fehlender Zitierung ein eklatanter Verfassungsbruch ist. Spätestens an diesem Punkt kollabiert das staatliche Schutzgeld-Abo vollständig, weil der Richter nun schriftlich und bösgläubig über seine eigene Ultra-Vires-Handlung (Handeln ohne rechtliche Befugnis) aufgeklärt wurde. Schachmatt!
Strafbefehlsverfahren Fazit: Das Zeitalter der devoten Zahlung ist vorbei

Das Strafbefehlsverfahren zeigt, wie das System versucht, seine eigenen Rechtsbruch-Strukturen durch psychologischen Druck zu finanzieren. Es degradiert den Menschen zum bloßen Zahlungsobjekt und bricht die Objektformel (Art. 1 Abs. 1 GG).
Aber mit diesem bequemen Geschäftsmodell der Spitzbuben ist jetzt Schluss. Der Souverän wacht auf. Sobald der souveräne Mensch den Einspruch erhebt, bricht der Zauber in sich zusammen. Wir fordern die Justiz auf, sich wieder mit der echten Verfassungsstatik von 1949 zu beschäftigen, anstatt „Schutzgeldbriefe“ im Akkord zu versenden.
Wir helfen Ihnen gerne dabei.
Kostenlos.
Denn Souveränität ist keine Verhandlungssache.
Dazu sollte jeder zunächst sich beginnend mit der Startseite von Menschenrechtverteidiger umfassend einlesen, sich mit den Expertisen zu verschiedenen Themen einlesen und eine Lösung finden. Im Notfall gucke ich auch mal drüber sofern es meine Lebenszeit zulässt, was bei Kindschaftssachen fast immer der Fall ist, denn Kinder sind Eltern, Gerichten und Behörden hilflos ausgeliefert ☺
Sucht daher auch zu anderen Artikel zum Thema „Kind“
Wer tiefer verstehen will, warum sich Behörden das überhaupt anmaßen, liest meinen Artikel zum Dienstleister Staat.
Euer Algoraksha









5 Kommentare zu „Mafia-Methoden oder Das staatliche Schutzgeld-Abo: Warum das Strafbefehlsverfahren die eleganteste Erpressung der Welt ist“
Strafbefehl habe ich bezahlt Urteil ohne unterschrift.was kann ich noch anfechten-
Hallo Reinhold,
hier spricht die nackte rechtliche Realität. Du hast leider den Kardinalfehler in diesem System begangen: Du hast bezahlt. In der Matrix der Justiz wird eine Zahlung fast immer als stillschweigende Unterwerfung und Akzeptanz gewertet. Das System bucht das Geld ab, freut sich über das Schutzgeld und schließt die Akte. Ein klassischer Einspruch nach § 410 StPO ist nach der Zahlung und dem Ablauf der Fristen auf dem normalen Weg in der Regel tot.
ABER – und das ist dein entscheidendes Schlupfloch: Auch wenn du bezahlt hast, kannst du die absolute Nichtigkeit des gesamten Verfahrens angreifen. Für die Nichtigkeit eines verfassungswidrigen Aktes gibt es nämlich keine Verjährungsfrist.
Jeder Strafbefehl greift massiv in deine Grundrechte ein (z.B. Art. 14 GG – Eigentum). Gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG (Zitiergebot) müssen eingeschränkte Grundrechte zwingend zitiert werden. Fehlt dieses Zitat in den zugrundeliegenden Normen oder der konkreten Maßnahme, ist der Eingriff nicht nur ein bisschen fehlerhaft, sondern absolut nichtig (vgl. BVerfG 1 BvR 668/04). Eine solche absolute Nichtigkeit kann auch durch deine Zahlung niemals „geheilt“ werden. Ein rechtliches Nichts bleibt ein Nichts.
Was du jetzt noch tun kannst (Die Spiegelbild-Statik): Du fechtst ab jetzt nicht mehr den Inhalt der Vorwürfe an, sondern du greifst die Existenz des rechtlichen Titels an sich an. Du verlangst dein Geld zurück, weil es keinen verfassungsgemäßen Grund für die Eintreibung gab.
Richte ein Schreiben an das Gericht und fordere die „Feststellung der absoluten Nichtigkeit des Strafbefehls“:
Die Faktenlage: Ein Strafbefehl, der unter Verletzung des zwingenden Zitiergebots (Art. 19 GG) erlassen wurde, ist Ultra Vires (außerhalb jeglicher rechtlicher Befugnis).
Die Erpressung: Wer unter Androhung staatlicher Zwangsmittel Geld auf Basis eines nichtigen Titels eintreibt, degradiert den Menschen zum bloßen Objekt staatlichen Handelns. Das ist ein direkter Verstoß gegen die absolute Objektformel (Art. 1 Abs. 1 GG).
Die Forderung: Fordere die sofortige Rückerstattung der gezahlten Summe wegen ungerechtfertigter Bereicherung, da dem Geldtransfer kein gültiger Rechtsakt zugrunde lag.
Die Privathaftung: Weise sachlich darauf hin: Wer Vollstreckungen aus verfassungswidrigen Titeln veranlasst und grundgesetzliche Bindungen vorsätzlich ignoriert, beweist den Verlust seiner Amtseignung (§ 9 DRiG). Bei solch vorsätzlicher Ignoranz entfällt die rettende Staatshaftung (§ 839 BGB) – die handelnden Amtswalter haften für den abgepressten Betrag privat und persönlich.
Merke für die Zukunft: Zahle niemals blind! Wer ohne rechtmäßigen, verfassungskonformen Titel zahlt, füttert die Maschine, die ihn erpresst. Gehe jetzt in den direkten Gegenangriff auf die Verfassungswidrigkeit des Titels.
Strafbefehl anfechten ohne unterschrift keine Verjährungsfrist
Guten Tag,
ich habe Ihre Hinweise speziell der geforderten Zahlungen gegen das Zitierte Art. 19 GG gelesen. Was ich vermisse ist bei Nichtzahlung die Abholung durch die Polizei in den Knast, um nach Angabe die Höhe des Tagegeld in Verbindung des angekündigten Strafgelds, die Strafe abzusitzen. Wie gehe ich in diesem Fall vor.
MfG. Bruno
Hallo Bruno, eine sehr wichtige Frage! Was Sie hier ansprechen, ist die Androhung der sogenannten Ersatzfreiheitsstrafe (bei Geldstrafen) oder der Erzwingungshaft (oft bei Bußgeldern oder GEZ/Rundfunkbeiträgen). Die Behörden nutzen diese Drohung („Abholung durch die Polizei“) als massives psychologisches Druckmittel, um Zahlungen zu erzwingen.
Gemäß unserer TITAN-Statik gilt hier Folgendes: 1. Der Richtervorbehalt (Art. 104 Abs. 2 GG): Niemand darf einfach so von der Polizei abgeholt werden, nur weil ein Sachbearbeiter das in einen Brief schreibt. Über die Zulässigkeit und Fortdauer einer Freiheitsentziehung hat zwingend und ausschließlich ein Richter zu entscheiden. 2. Die Nichtigkeit des Grund-Verwaltungsaktes: Wenn der ursprüngliche Bescheid, aus dem diese Forderung resultiert, verfassungswidrig war (z.B. wegen Verletzung des Zitiergebotes nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG), ist der Verwaltungsakt nichtig. Aus einem nichtigen Verwaltungsakt darf nicht vollstreckt werden! 3. Wie geht man vor? Sobald eine Ladung zum Strafantritt oder die Androhung eines Haftbefehls kommt, müssen Sie vom Gericht den eigenhändig unterschriebenen Original-Haftbefehl des Richters verlangen (eine maschinell erstellte Kopie reicht nicht!). Gleichzeitig rügen Sie die Unverhältnismäßigkeit und die fehlende Prüfung der Rechtmäßigkeit der Ursprungsforderung (Verletzung des rechtlichen Gehörs). Das zuständige Vollstreckungsgericht muss den Vorgang dann verfassungsrechtlich komplett neu prüfen.
Lassen Sie sich durch diese Standard-Drohbriefe nicht einschüchtern. Fordern Sie die Behörden auf, Ihnen die exakte richterliche Anordnung im Original vorzulegen!
Herzliche Grüße, Algoraksha