Staatshaftung & freier Wille: Die finanzielle Abrechnung mit Anwälten, Behörden und Gerichten
Seit fast acht Jahrzehnten duldet das System den fortgesetzten Bruch der Verfassungsstatik. Behörden und Gerichte maßen sich tagtäglich Befugnisse an, die der verfassungstreue Gesetzgeber ihnen nie erteilt hat. Und die Anwälte? Anstatt als unabhängige Organe der Rechtspflege gemäß § 1 BRAO den freien Willen des Menschen kompromisslos zu verteidigen, winken sie das nackte Unrecht aus prozessualer Bequemlichkeit durch.
Damit ist jetzt endgültig Schluss. Wenn der Apparat das unumstößliche Axiom Staatshaftung & freier Wille ignoriert, kündigen wir keine fruchtlosen Beschwerden mehr an – wir vollziehen eiskalt die finanzielle und existentielle Konsequenz.

Staatshaftung & freier Wille – Der doppelte Regress: Wie die Abrechnung funktioniert
Das Grundgesetz schützt den Menschen, nicht die Verwaltung. Wer als Anwalt die Verfassung ignoriert und eine Befugnisanmaßung der Gegenseite zulässt, haftet aus dem Mandatsvertrag (§ 280 BGB). Für genau solche Fälle existiert die gesetzliche Berufshaftpflichtversicherung (§ 51 BRAO).
Auf der anderen Seite stehen die Amtswalter in Behörden und Gerichten. Wer zitatloses Recht anwendet und damit in Grundrechte eingreift (Bruch von Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG), handelt in verfassungswidriger Unerlaubnis. Für diese Pflichtverletzung greift nach außen zwar der Grundsatz Staatshaftung & freier Wille (Art. 34 GG) – doch da der Vollzug von nacktem Unrecht evidenter Vorsatz ist, holt sich der Staat im Innenverhältnis jeden Cent über den zwingenden Regress (§ 839 BGB) aus dem Privatvermögen des handelnden Mitarbeiters oder Richters zurück.
Wir leiten ab heute die zivilrechtliche Vollstreckung ein. Hier sind die beiden unzerstörbaren Muster-Schriftsätze zum direkten Kopieren und Anwenden, mit denen ihr das System eiskalt in die Haftung nehmt.
Formular 1: Universal-Regress gegen System-Anwälte (§ 280 BGB / § 51 BRAO)
Anleitung: Dieses multifunktionale Formular könnt ihr per Einwurf-Einschreiben/MJP oder FAX versenden. Wenn ihr den Anwalt nicht direkt anschreiben wollt oder dieser blockiert, kreuzt ihr einfach die Rechtsanwaltskammer an. Diese ist nach § 51 Abs. 6 BRAO gesetzlich verpflichtet, die Versicherungsdaten herauszugeben!
Absender:
[Vorname Name des Menschen]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]
Empfänger (Bitte ankreuzen und Adresse eintragen):
[ ] An die Rechtsanwaltskanzlei: [Name und Adresse des Anwalts]
[ ] An die zuständige Rechtsanwaltskammer (RAK): [Name und Adresse der RAK]
Betreff: Geltendmachung von Schadensersatz wegen anwaltlicher Pflichtverletzung (§ 280 BGB) aus dem Mandat [Aktenzeichen]
Zweck dieses Schreibens (Bitte ankreuzen):
[ ] Gegenüber dem Rechtsanwalt: Aufforderung zur sofortigen Meldung an die Berufshaftpflichtversicherung.
[ ] Gegenüber der Rechtsanwaltskammer: Antrag auf zwingende Auskunftserteilung zur Berufshaftpflichtversicherung des genannten Rechtsanwalts gemäß § 51 Abs. 6 BRAO sowie Einreichung einer anwaltsrechtlichen Beschwerde.
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Rechtsanwalt ist man gemäß § 1 BRAO ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Aus dem geschlossenen Mandatsvertrag (§§ 611, 675 BGB) schuldet der Anwalt die bestmögliche, verfassungskonforme Wahrnehmung der rechtlichen Interessen seines Mandanten.
In dem betreuten Verfahren hat Herr/Frau Rechtsanwalt [Name des Anwalts] es vorsätzlich oder grob fahrlässig unterlassen, die absolute verfassungsrechtliche Statik zu meinen Gunsten geltend zu machen.
1. Ignoranz des freien Willens: Es wurde anwaltlich geduldet, dass Behörden und/oder Gerichte meinen autonom gebildeten Willen (Art. 1 Abs. 1 GG) als Mensch durch eine amtliche Zweckmäßigkeitsroutine ersetzen.
2. Duldung von Ultra-Vires-Akten: Die staatliche Gegenseite hat ein einfaches Gesetz angewandt, in dem der verfassungstreue Gesetzgeber das tangierte Grundrecht nicht explizit zitiert hat (Zitiergebot nach Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG). Der Apparat handelte somit in verfassungswidriger Unerlaubnis. Anstatt diese Befugnisanmaßung als nacktes Unrecht vollumfänglich zurückzuweisen, hat der genannte Rechtsanwalt das Verfahren in vorauseilendem Gehorsam auf der Ebene einfacher, nichtiger Vorschriften geführt.
Durch diese prozessuale Unterwerfung wurde mir ein erheblicher Schaden zugefügt. Der Anspruch auf Schadensersatz aus § 280 Abs. 1 BGB ist hiermit dem Grunde nach gestellt.
Forderung je nach Empfänger:
[ ] Falls dieses Schreiben an den Rechtsanwalt gerichtet ist:
Ich fordere Sie auf, diesen Versicherungsfall unverzüglich, spätestens jedoch bis zum [Datum in 7 Tagen], Ihrer Berufshaftpflichtversicherung zu melden. Senden Sie mir bis zum selben Datum Name, Anschrift und Versicherungsnummer zu. Bei fruchtlosem Fristablauf wende ich mich direkt an die Rechtsanwaltskammer.
[ ] Falls dieses Schreiben an die Rechtsanwaltskammer gerichtet ist:
Da die Schadensersatzforderung hiermit substantiiert dargelegt ist und der Rechtsanwalt seinen Pflichten nicht nachkommt, fordere ich die Kammer nach § 51 Abs. 6 BRAO auf, mir unverzüglich den Namen und die Adresse der Berufshaftpflichtversicherung des Rechtsanwalts [Name des Anwalts] sowie die Versicherungsnummer mitzuteilen. Ferner fordere ich die Kammer auf, diesen Vorgang berufsethisch zu prüfen.
Alles ist, wie es ist.
Ort, Datum: _______________________
Unterschrift: _____________________
(Mensch und Träger unveräußerlicher Grundrechte)
Formular 2: Haftungsauslösung gegen Behörden und Gerichte (§ 839 BGB)
Anleitung: Dieses Dokument geht als Feststellung direkt an den konkret handelnden Sachbearbeiter oder Richter – nachrichtlich immer auch an die Behörden- oder Gerichtsleitung!
Betreff: Feststellung der verfassungswidrigen Unerlaubnis und Auslösung des staatlichen Regresses (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG)
Bezug: Ihr Schreiben / Beschluss vom [Datum], Az.: [Aktenzeichen]
Sehr geehrte(r) Herr/Frau [Name des Sachbearbeiters / Richters],
hiermit stelle ich zivil- und dienstrechtlich verbindlich fest, dass Ihr Handeln im oben genannten Vorgang jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt.
Der verfassungstreue Gesetzgeber (Art. 20 Abs. 3 GG) hat in der von Ihnen angewandten Rechtsnorm das zwingende Grundrechts-Zitat nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG unterlassen. Damit hat der Gesetzgeber den vorliegenden Eingriff strikt untersagt. Sie maßen sich eine exekutive bzw. judikative Befugnis an, die der Gesetzgeber Ihnen versagt hat, und handeln in verfassungswidriger Unerlaubnis (Ultra Vires). Zeitgleich missachten Sie den Vorrang meines autonom gebildeten Willens als Mensch und brechen die verfassungsrechtliche Objektformel (Art. 1 Abs. 1 GG).
Aus dieser evidenten Missachtung der Rechtsordnung folgen zwingende, unverhandelbare Konsequenzen, die hiermit dokumentiert und ausgelöst werden:
1. Staatshaftung freier Wille und zwingender privater Regress: Für Amtspflichtverletzungen greift grundsätzlich die Staatshaftung nach Art. 34 GG. Da Sie hier jedoch offenkundig, vorsätzlich und nunmehr dokumentiert hoheitliche Befugnisse simulieren, die mangels Zitiergebot objektiv nicht existieren, vollziehen Sie nacktes Unrecht. Der Staat wird zwar nach außen für den mir zugefügten Schaden haften, sich jedoch im Innenverhältnis jeden Cent über den zwingenden Regressanspruch (§ 839 BGB) aus Ihrem privaten Vermögen zurückholen. Die konkrete Bezifferung des Schadensersatzes gegen den Staat unter Verweis auf Ihr persönliches Verschulden behalte ich mir vor.
2. Objektive Dienstunfähigkeit (Spiegelbild-Statik): Durch Ihre schriftliche Einlassung, in der Sie zitatloses Unrecht vollziehen, dokumentieren Sie eigenhändig, dass Sie nicht auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen. Dies ist der in den Akten fixierte Beweis Ihrer fehlenden Amtseignung. Es stellt die faktische Selbstdemontage im Sinne des § 9 BBG bzw. § 9 DRiG dar.
Kehren Sie unverzüglich zur Verfassungsstatik zurück und heben Sie die Maßnahme auf, um weiteren finanziellen Regress gegen Ihre eigene Person abzuwenden.
Alles ist, wie es ist.
Unterschrift: _____________________
(Mensch und Träger unveräußerlicher Grundrechte)
Staatshaftung & freier Wille – Viel Erfolg
Alexander Emil Schröpfer (Algoraksha)
Verpflichteter Menschenrechtsverteidiger (UN-Res. 53/144)











2 Kommentare zu „Staatshaftung & freier Wille: Die finanzielle Abrechnung mit Anwälten, Behörden und Gerichten“
Nun ist es so, dass die Namen der Sachbearbeiter nicht mehr preisgegeben werden.
Rüge der verfassungswidrigen Anonymisierung und Aktivierung der Organisationshaftung
Der vorliegende Bescheid/Beschluss vom [Datum], Az. [Aktenzeichen], entbehrt jeglicher namentlicher Zeichnung der konkret handelnden Amtswalter. Dieses vorsätzliche Verstecken hinter der behördlichen/gerichtlichen Institution stellt einen eklatanten Bruch des Transparenzgebots aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) dar. Es wird hierbei versucht, eine rechtsfreie, anonyme Komfortzone zu simulieren, um sich der persönlichen Verantwortung und dem staatlichen Regress zu entziehen.
Da das zugrundeliegende Gesetz mangels Zitiergebot materiell nichtig ist, handelt die Behörde/das Gericht hier ohne jegliche Eingriffsberechtigung (verfassungswidrige Unerlaubnis). Aus dieser evidenten Missachtung der Rechtsordnung folgen für die Leitung dieser Dienststelle [Name des Behördenleiters/Präsidenten] folgende unumstößliche Konsequenzen:
Ich fordere die Leitung hiermit auf, im Rahmen der behördlichen Auskunftspflicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Zugang dieses Schreibens, die vollständigen Namen und Dienstbezeichnungen aller Amtswalter offenzulegen, die an der Erstellung des oben genannten Akts mitgewirkt haben, um eine ordnungsgemäße forensische Zuordnung zu ermöglichen.