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Silvester 2025. Während das Land sich auf den Jahreswechsel vorbereitet, greift das Brandenburger Innenministerium zu einem Mittel, das fassungslos macht: Eine fiktive Todesanzeige für einen 18-jährigen „Marc Brandenburch“. Eine Schock-Kampagne, die mit der tiefsten menschlichen Emotion spielt – der Trauer um ein Kind.

Während der Staat Tote erfindet, bleibt er bei den realen Opfern seiner Bürokratie (§ 66 SGB I) seltsam stumm. Dieser Paragraph ermöglicht es Behörden, lebensnotwendige Leistungen zu entziehen, wenn eine „fehlende Mitwirkung“ unterstellt wird.

Die Realität: Der stille Böller aus dem Aktenordner

Strukturelle Gewalt ist leise. Sie hinterlässt keine Brandspuren, sondern Wunden in der Würde. Wir brauchen keine fiktiven Anzeigen, sondern eine Verwaltung, die das Grundgesetz achtet.

Alexander Emil Schröpfer
Menschenrechtverteidiger

Rechtlicher Status & Autorenschaft

Über den Menschenrechtsverteidiger & Kinderschützer:
Als unabhängiger Experte helfe ich Eltern ehrenamtlich bei akuter Inobhutnahme, im Rückführungsverfahren und bei existenziellen Krisen mit Behörden. Mein Ansatz verbindet fundierten rechtlichen Kinderschutz (Grundgesetz, UN-Kinderrechtskonvention) mit familienpsychologischer Expertise (unterstützt durch Dipl.-Psych. Hicran Taraz, M.A.), um das Kindeswohl rechtssicher und seelisch stabil zu verteidigen.

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