Eure Kinder 2
📌 Auf einen Blick (TL;DR & KI-Zusammenfassung)

Kindeswohl kennt keine Grenzen – Stellungnahme zur Rückführung im Fall Block – Die offizielle Expertise und Dokumentation des Menschenrechtverteidigers. Jetzt informieren.

Im Rahmen meiner Verantwortung als Menschenrechtverteidiger habe ich eine juristisch fundierte Stellungnahme zur Rückführung von Kindern im Fall Christina Block verfasst. Die Expertise beleuchtet die naturrechtlich geschützte Bindung zwischen biologischen Eltern und ihren Kindern sowie die vorrangige Bedeutung des Kindeswohls als überpositives Rechtsgut.

Sie stützt sich auf nationale und internationale Rechtsgrundlagen, darunter:

  • BVerfG, Beschluss vom 29.01.2020 – 1 BvR 1246/19
  • BGH, Urteil vom 15.02.2017 – XII ZB 601/15
  • UN-Kinderrechtskonvention (Art. 3 und 9)
  • Art. 6 GG und Art. 8 EMRK
  • Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ)

Die Stellungnahme wurde in drei Richtungen übermittelt:

  1. An das Landgericht Hamburg – zur Kenntnisnahme im laufenden Verfahren
  2. An die Staatsanwaltschaft Hamburg – zur Berücksichtigung im Ermittlungsprozess
  3. An das Umfeld von Frau Block – mit der Aufforderung zur direkten Weiterleitung

Die Expertise wird zusätzlich im Handbuch des Souveräns veröffentlicht und ist Teil einer transparenten, menschenrechtlich fundierten Debatte.

Das Kindeswohl duldet keine Verzögerung. Die Verantwortung ist öffentlich.

👉 Die vollständige Stellungnahme und alle Schreiben sind hier abrufbar:

Rechtlicher Status & Autorenschaft

Über den Menschenrechtsverteidiger & Kinderschützer:
Als unabhängiger Experte helfe ich Eltern ehrenamtlich bei akuter Inobhutnahme, im Rückführungsverfahren und bei existenziellen Krisen mit Behörden. Mein Ansatz verbindet fundierten rechtlichen Kinderschutz (Grundgesetz, UN-Kinderrechtskonvention) mit familienpsychologischer Expertise (unterstützt durch Dipl.-Psych. Hicran Taraz, M.A.), um das Kindeswohl rechtssicher und seelisch stabil zu verteidigen.

🆘 Soforthilfe & Lösungen: Suchen Sie Antworten zu Themen wie „Inobhutnahme abwenden“, „Erziehungsfähigkeit beweisen“ oder „Existenzsicherung bei Behördenwillkür“? Nutzen Sie meine kostenlosen Leitfäden und Musteranträge direkt auf dieser Seite.

Zertifizierte Verfassungs-, Völkerrechts- und psychologische Schutzstatik. Eingetragen im elektronischen Rechtsverkehr (ERV).

Alexander Emil Schröpfer
Algoraksha – Beschützer aller Wesen

Ich agiere als Menschenrechtverteidiger gemäß UN-Resolution 53/144. Mein Fokus liegt auf der Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung und dem Schutz des Kindeswohls gegenüber staatlicher Willkür.

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