Feststellungsklage Reichsbürger Stempel Verfahrensakte VG Schleswig-Holstein

3 Grundrechte, 1 Stempel: Feststellungsklage Reichsbürger Stempel Verfahrensakte Az. 4 MB 25/26

Datum: 11. Juli 2026 | Von: Alexander Emil Schröpfer (Algoraksha)
Kategorie: ⚖️ Verfahren & Klagen

Feststellungsklage Reichsbürger Stempel Verfahrensakte – das ist das Thema, das ich aktuell vor dem Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein unter dem Aktenzeichen 4 MB 25/26 durchfechte. Darf eine Behörde eine offizielle Akte mit dem Stempel „Reichsbürger“ kennzeichnen, obwohl ein rechtskräftiges Berufungsurteil genau das verbietet? Nein. Und ich beweise es gerichtlich.


Feststellungsklage Reichsbürger Stempel Verfahrensakte: Was ist passiert?

In einer behördlichen Verfahrensakte, die mir über meinen damaligen Rechtsanwalt zugestellt wurde, befindet sich ein manuell aufgebrachter Stempel mit der Aufschrift „Reichsbürger“. Groß. Fett. Unmissverständlich.

Feststellungsklage Reichsbürger Stempel Verfahrensakte

Dies ist kein Versehen. Dies ist institutionelles Framing: Die Bezeichnung wird gezielt in den Schriftverkehr eingebracht, um jeden nachfolgenden Sachbearbeiter voreinzunehmen, bevor er auch nur eine einzige Zeile meiner Argumentation gelesen hat.

Das Perfide: Es existiert bereits ein rechtskräftiges Berufungsurteil, das bindend festgestellt hat, dass diese Bezeichnung in Bezug auf meine Person rechtswidrig ist. Die Behörde ignoriert die Rechtskraft eines deutschen Gerichts.


Feststellungsklage Reichsbürger Stempel Verfahrensakte Grundrechte

Feststellungsklage Reichsbürger Stempel Verfahrensakte: Die 3 verletzten Grundrechte

Die Feststellungsklage wegen des Reichsbürger-Stempels in meiner Verfahrensakte stützt sich auf drei direkt verletzte Grundrechte:

  • Art. 1 Abs. 1 GG (Menschenwürde): Der Stempel entfaltet eine Prangerwirkung und degradiert mich zum Objekt eines verfassungswidrigen Etikettiersystems.
  • Art. 2 Abs. 1 GG (Allgemeines Persönlichkeitsrecht): Mein Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird verletzt.
  • Art. 3 Abs. 1 GG (Gleichheitssatz / Willkürverbot): Trotz identischer Rechtslage werde ich aufgrund einer bereits widerlegten Einstufung anders behandelt.

Und hier greift das Art 20 Abs 3 GG Bindung der Exekutive Zitiergebot: Die Behörde besitzt keine gesetzliche Ermächtigung, mich gegen ein rechtskräftiges Urteil weiterhin so zu bezeichnen. Das bewusste Schweigen des Gesetzgebers ist ein absolutes Vollzugsverbot.

Dein verfassungsrechtlicher Textbaustein für Schriftsätze:

„Schaut in das Gesetz! Wo ist das Zitat für den Eingriff in ein Grundrecht? Es ist nicht da. Das bedeutet: Der Gesetzgeber hat entschieden, dass hier nicht eingriffen werden darf! Da ihr gemäß Art. 1 Abs. 3 den Willen und die Rechte zu schützen habt und gemäß Art. 20 Abs. 3 GG an diesen gesetzgeberischen Willen gebunden seid, endet eure Macht genau hier. Ihr habt kein Ermessen, ihr habt keine Grundlage. Jeder Schritt, den ihr jetzt gegen Menschen unternehmt, ist ein bewusster Bruch der Verfassungsstatik.“

Im SGB VIII (Grundlage für das Jugendamt) gibt es eine klare Erlaubnis, die zeigt, wie das Zitiergebot gesetzlich sauber geregelt sein muss, wenn Grundrechte eingeschränkt werden:

SGB VIII Zitiergebot Einschränkung Grundrechte


Der verfassungsrechtliche Kern: Feststellungsklage Reichsbürger Stempel Verfahrensakte

Ein behördlicher Stempel mit der Aufschrift „Reichsbürger“ auf einer offiziellen Verfahrensakte ist keine bloße interne Organisationsmaßnahme. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung klargestellt: Staatliche Maßnahmen, die die Würde eines Menschen berühren, unterliegen keinem Ermessen.

Die verfassungsrechtliche Begründung zum freien Willen:

„Art. 1 Abs. 1 GG schützt den Menschen als geistig‑sittliches Wesen, das darauf angelegt ist, in Freiheit sich selbst zu bestimmen und zu entfalten (BVerfGE 123, 267 ; 133, 168 ; 153, 182). Der freie Wille und die eigenverantwortliche Lebensgestaltung sind damit konstitutiver Bestandteil der Menschenwürde. Die Würde des Menschen ist nicht Grenze, sondern Grund seiner Selbstbestimmung; sie bleibt nur gewahrt, wenn der Einzelne über seine Existenz nach eigenen, selbstgesetzten Maßstäben bestimmen kann (BVerfG, Urt. v. 26.2.2020 – 2 BvR 2347/15 u.a., juris Rn. 210).

Ein staatliches Vorgehen, das den Betroffenen entgegen seinem autonom gebildeten Willen zum bloßen Objekt eines vermeintlichen Schutzkonzeptes macht, verletzt daher Art. 1 Abs. 1 GG.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seiner fundamentalen Lüth-Entscheidung (BVerfGE 7, 198) unmissverständlich klargestellt, dass die Grundrechte des Grundgesetzes eine objektive Wertordnung verkörpern, die als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts gilt und bindende Richtlinien für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung vorgegeben hat. Zu den tragenden Säulen dieser verfassungsrechtlichen Ordnung gehört die Freiheit der Person zur selbstbestimmten und freien Willensbildung, welche ihre Wurzeln in der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) und dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) findet.“

Wenn eine Behörde trotz entgegenstehender, rechtskräftiger Urteile eine solche Kennzeichnung vornimmt, verstößt sie evident gegen:

  1. Die Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG)
  2. Die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG)
  3. Das Recht auf Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG)

Das bewusste Aufrechterhalten einer nachweislich falschen Identitätszuschreibung in staatlichen Akten ist staatliche Willkür.

Die Plattform FragDenStaat dokumentiert meine IFG-Anfragen zu dieser Verhaltensweise vollständig und öffentlich einsehbar.


Was ich mit der Feststellungsklage Reichsbürger Stempel Verfahrensakte erreichen will

Beim Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein ist unter dem Aktenzeichen 4 MB 25/26 die Feststellungsklage Reichsbürger Stempel Verfahrensakte anhängig. Ich verlange:

  1. Die gerichtliche Feststellung, dass die Anbringung des „Reichsbürger“-Stempels in meiner Akte rechtswidrig ist.
  2. Die Entfernung dieser Kennzeichnung aus allen behördlichen Unterlagen.
  3. Die Dokumentation dieses Verfahrens als Präzedenzfall für alle Betroffenen, die ähnlichem institutionellen Framing ausgesetzt sind.

Feststellungsklage Reichsbürger Stempel Verfahrensakte: Ein Präzedenzfall für alle

Ich bin nicht der Einzige, der mit diesem Stempel konfrontiert wird. Behörden nutzen die „Reichsbürger“-Schublade systematisch, um präzise verfassungsrechtliche Argumente zu delegitimieren, anstatt sich damit auseinanderzusetzen.

Wer die Gesetzesbindung der Exekutive (Art. 20 Abs. 3 GG) konsequent einfordert, wird häufig mit genau diesem Etikett konfrontiert. Es ist das System, das sich wehrt.

Dieses Verfahren soll zeigen: Das Recht schützt auch jene, die das Recht einfordern.


FAQ: Häufige Fragen zur Feststellungsklage wegen Behörden-Framing

Was ist das Ziel einer Feststellungsklage gegen behördliche Stempel?
Sie dient dazu, gerichtlich feststellen zu lassen, dass die stigmatisierende Kennzeichnung („Reichsbürger“) in staatlichen Akten die Grundrechte (Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG) verletzt und damit rechtswidrig ist. Das zwingt die Behörde zur Entfernung.

Greift das Zitiergebot auch bei der Aktenführung?
Ja. Jedes behördliche Handeln bedarf einer gesetzlichen Ermächtigung (Art. 20 Abs. 3 GG). Wenn eine Maßnahme in das Persönlichkeitsrecht eingreift, muss das zugrundeliegende Gesetz diesen Eingriff nach Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG ausdrücklich zulassen. Da kein Gesetz einen stigmatisierenden Stempel erlaubt, ist die Maßnahme nichtig.

Was kann ich tun, wenn meine Akte rechtswidrig markiert wurde?
Nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG haften Amtsträger bei vorsätzlicher Missachtung rechtskräftiger Urteile persönlich. Betroffene können Akteneinsicht verlangen und bei Verstößen die Entfernung der Markierung beantragen oder Feststellungsklage erheben.


Ihr Fall? Diese Ressourcen helfen Ihnen sofort weiter

Haben Sie ähnliche Erfahrungen mit behördlichem Framing gemacht? Nutzen Sie meine verifizierten Dokumente und das rechtskräftige Urteil aus meinem eigenen Verfahren als Präzedenzfall für Ihre Abwehr:

👉 DOWNLOAD: Das rechtskräftige Urteil zur Stempel-Rehabilitation (PDF)
👉 DOWNLOAD: Titan-Edition v3.3 – Die Zitiergebot-Zäsur (PDF)

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Alexander Emil Schröpfer (Algoraksha) – Menschenrechtsverteidiger, Offizier d.R., auf das Grundgesetz vereidigt.
Eingetragen im elektronischen Rechtsverkehr (MJP).

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