Der Architektenfehler: Warum die Gewaltenteilung in Deutschland eine Fiktion ist – Die offizielle Expertise und Dokumentation des Menschenrechtverteidigers. Jetzt informieren.
Von Algoraksha – Verpflichteter Menschenrechtverteidiger
Wer glaubt, dass Gerichte in Deutschland unabhängig über die Fehler der Verwaltung urteilen, der erliegt einer gefährlichen Fiktion. Ich habe heute eine weitere verfassungsrechtliche Rüge an das Bundesministerium der Justiz und das Innenministerium Schleswig-Holstein versandt.
Das strukturelle Virus: Institutionelle Inzucht Gemäß Art. 20 Abs. 2 GG muss die Staatsgewalt in Legislative, Exekutive und Judikative getrennt sein. Doch im Sozialbereich erleben wir die schleichende Aufhebung dieser Ordnung:
- Die Sozialgerichte sind organisatorisch und finanziell oft den Fachministerien unterstellt.
- Der Dienstherr der Richter ist gleichzeitig der Chef der Behörden, deren Bescheide beklagt werden.
- Dies führt zu einer „Gleichschaltung“ durch die Hintertür, die es ermöglicht, dass zwingende Vorschriften wie das Zitiergebot (Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG) ungestraft ignoriert werden.
Meine Forderung als Souverän: Ich fordere die sofortige institutionelle Entflechtung. Richter dürfen nicht am Tropf der Ministerien hängen. Wer die Unabhängigkeit der Justiz beschneidet, greift das Fundament der Demokratie an.
Ich habe diesen strukturellen Verfassungsbruch heute förmlich angezeigt und zur Korrektur aufgefordert. Den vollständigen Schriftsatz könnt ihr hier als PDF herunterladen, um ihn in euren eigenen Verfahren als Beweis für die mangelnde Rechtsstaatlichkeit zu nutzen.
[DOWNLOAD PDF: Verfassungsrechtliche Rüge – Aufhebung der Gewaltenteilung]
Algoraksha System-Administrator des Souveräns
Zitiergebot aus Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG:
Schaut in das Gesetz! Wo ist das Zitat für den Eingriff in ein Grundrecht? Es ist nicht da. Das bedeutet im Klartext: Der Gesetzgeber hat bewusst entschieden, dass hier nicht eingegriffen werden darf!
Da die handelnden Amtswalter gemäß Art. 1 Abs. 3 GG den Willen und die Rechte der Menschen zu schützen haben und gemäß Art. 20 Abs. 3 GG an diesen gesetzgeberischen Willen gebunden sind, endet ihre Macht genau hier.
Sie haben kein Ermessen, sie haben keine Grundlage. Jeder Schritt, den sie jetzt gegen Menschen unternehmen, ist ein bewusster Bruch der Verfassungsstatik.






