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Die Verfassung ist kein Verwaltungsakt. Sie ist das Fundament, auf dem wir stehen. Doch dieses Fundament wird täglich ignoriert – oft aus Gewohnheit, oft aus Unwissenheit, oft aus Bequemlichkeit der Ämter.

Damit ist heute Schluss.

Als verpflichteter Menschenrechtsverteidiger lege ich hiermit eine umfassende verfassungsrechtliche Expertise vor, die nicht weniger beweist als dies:

Ein Großteil der staatlichen Eingriffe in unsere Freiheit (durch StGB, SGB, IfSG u.a.) erfolgt ohne gültige Rechtsgrundlage.

Der Kern: Das Zitiergebot (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG)

Das Grundgesetz ist eindeutig. Wenn der Staat in Grundrechte eingreifen will, muss das Gesetz das eingeschränkte Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen. Das ist keine Bitte. Das ist eine Gültigkeitsvoraussetzung. Ein Gesetz, das schweigt, erlaubt keinen Eingriff.

Die Zäsur des Jahres 2005

Lange Zeit drückte die Justiz beide Augen zu. Doch mit dem Beschluss vom 27. Juli 2005 (1 BvR 668/04) zog das Bundesverfassungsgericht eine historische Rote Linie. Es stellte klar: Zukünftige Verstöße gegen das Zitiergebot führen zur Nichtigkeit.

Die Realität? Der Gesetzgeber hat diese Warnung ignoriert. Hunderte Änderungsgesetze (Verschärfungen im Strafrecht, im Sozialrecht, im Infektionsschutz) wurden nach 2005 verabschiedet, ohne die Grundrechte zu zitieren.

Das bedeutet: Diese Verschärfungen sind nichtig. Sie existieren rechtlich nicht. Eine Behörde, die sich darauf stützt, handelt ultra vires (außerhalb ihrer Befugnisse) und verletzt Ihren Allgemeinen Achtungsanspruch als Souverän.

Die Expertise: Ein Schild für den Bürger

Ich stelle diese Expertise (Stand Version 10.0) ab sofort jedem zur Verfügung, der sich gegen staatliche Willkür wehren muss. Sie ist universell einsetzbar – vom Jobcenter-Bescheid bis zum Strafverfahren. Sie beweist:

  1. Das Schweigen des Gesetzgebers ist ein Eingriffsverbot.
  2. Die „Modifikations-Ausrede“ der Justiz zieht nicht mehr.
  3. Jeder Richter, der dies ignoriert, verletzt das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 GG).

Wir treten nicht als Bittsteller auf. Wir fordern die Einhaltung des Eides auf das Grundgesetz ein.

Mit souveränen Grüßen

Dipl.-Ing. (Univ.) Alexander Emil Schröpfer

Oberstleutnant d.R. | (Algoraksha) Verpflichteter Menschenrechtsverteidiger



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Alexander Emil Schröpfer
Algoraksha – Beschützer aller Wesen

Ich agiere als Menschenrechtverteidiger gemäß UN-Resolution 53/144. Mein Fokus liegt auf der Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung und dem Schutz des Kindeswohls gegenüber staatlicher Willkür.

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