🏛️ STAATSSTRUKTUR-SCHUTZ: Die völkerrechtliche Zäsur vor dem VG Berlin – Den Amoklauf des Staates stoppen!
TERMIN: 19. Februar 2026 | 10:00 Uhr | Verwaltungsgericht Berlin, 6. Kammer | Az. VG 6 K 419/25
Am kommenden Donnerstag verhandeln wir vor dem VG Berlin die ultimative Machtfrage: Darf sich das Parlament (das Geschöpf) über das Grundgesetz 1949 (den Schöpfer) erheben? Wir fordern in diesem Verfahren die gerichtliche Feststellung der Grenze, an der die Kompetenzüberschreitung (Ultra Vires) der verfassten Gewalt beginnt.
I. DER URSPRUNG: Die Anmaßung des Geschöpfs über den Schöpfer
Das Grundgesetz unterscheidet strikt zwischen dem Pouvoir Constituant (Verfassungsgebende Gewalt) und dem Pouvoir Constitué (verfasste Gewalt). Der heutige Gesetzgeber handelt jedoch, als wäre er der Souverän. Durch tiefgreifende Änderungen an der Verfassungsidentität – insbesondere bei der BVerfG-Richterwahl und der Einführung der Schuldenbremse – verletzt er die Legitimationskette.
Wir fordern das Gericht auf, festzustellen:
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Wo verläuft die verfassungsrechtliche Grenze der Abänderungsbefugnis (Wesensgehaltssperre nach Art. 79 Abs. 3 GG)?
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Wurde diese Grenze durch die Deformation der Finanz- und Justizstruktur überschritten?
II. Die materielle Verletzung am MENSCHEN
Dieser verfassungsrechtliche Amoklauf ist kein abstraktes Problem. Er trifft jeden Menschen direkt. Durch die Deformation der Finanzverfassung entzieht sich der Staat seinen existenziellen Zahlpflichten. Gleichzeitig erleben wir eine systematische politische Ausgrenzung unter dem Deckmantel des „Schutzes“. Wenn der Staat beginnt, Menschen wegen ihrer Weltanschauung pauschal zu „bekämpfen“ und zum Feind zu erklären (Objektformel), verlässt er den Boden des Rechtsstaats.
III. Anatomie der Ausgrenzung & Historische Verantwortung
Diese Praxis der Delegitimierung und Stigmatisierung (Art. 4 GG) erinnert in fataler Weise an die Mechanismen der Ausgrenzung jüdischer Menschen in der Vergangenheit. Die Grenze zum autoritären Unrechtsregime ist überschritten, wenn der Mensch zum bloßen Objekt staatlichen Handelns degradiert wird. Das Grundgesetz von 1949 ist unser „Nie wieder“!
IV. Wahl-Chaos: Der Bruch der Legitimationskette
Zusätzlich fehlt der aktuellen Politik jede demokratische Basis. Die beim Bundesverfassungsgericht anhängige Prüfung der BVerfG Berlin Wahlen. sowie die dokumentierten Mängel bei der Stimmzählkontrolle der Bundestagswahl beweisen: Die Legitimationskette ist unterbrochen. Wer die öffentliche Kontrolle der Stimmauszählung behindert und den Wählerwillen unterdrückt, handelt ohne Mandat.
Wir laden jeden Menschen und die Presse ein, diesen Termin als Menschenrechtsverteidiger zu begleiten. Es geht um die Wiederherstellung des verfassungsmäßigen Zustands.
STAATSSTRUKTUR-SCHUTZ: Hintergrund und rechtliche Einordnung zum Verfahren VG 6 K 419/25
Dieses richtungsweisende Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin markiert eine juristische Zäsur in der Aufarbeitung der staatlichen Änderungspraxis seit 1949. Im Zentrum steht die lückenlose Legitimationskette gemäß Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Besonders vor dem Hintergrund der beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anhängigen Verfahren zur Berliner Wahlprüfung gewinnt die Frage an Bedeutung, ob eine Legislative ohne zweifelsfrei gesicherte demokratische Basis zur Deformation der Verfassungssubstanz befugt ist.
Die Diskussion um den STAATSSTRUKTUR-SCHUTZ ist für die Zukunft der Rechtsstaatlichkeit von größter Bedeutung.
Als völkerrechtlich geschützter Menschenrechtverteidiger nach UN-Resolution 53/144 rügt Alexander Emil Schröpfer zudem die fortgesetzte Praxis der politischen Stigmatisierung durch Behörden wie die Staatsanwaltschaft Frankenthal. Diese agiert im evidenten Widerspruch zur gefestigten Rechtsprechung, insbesondere zum Urteil des Sozialgerichts Itzehoe (Az. S 23 AS 263/20), welches die diffamierende Bezeichnung als „Reichsbürger“ untersagt. Die Verteidigung der Wesensgehaltssperre nach Artikel 19 Absatz 2 GG sowie der Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit nach Artikel 4 Abs. 1 GG stellt hierbei keine bloße Privatklage dar, sondern ist als notwendiger Schutz der staatlichen Identität gegen eine übergriffige Verwaltung zu verstehen. Wer die verfassungsrechtliche Integrität von 1949 bewahrt, handelt in Erfüllung seiner staatsbürgerlichen Treuepflicht.
Um den STAATSSTRUKTUR-SCHUTZ aufrechtzuerhalten, müssen wir gemeinsam für unsere Rechte eintreten.
Wissen ist Macht, Expertisen und Werkzeuge sind dabei sehr hilfreich.
Ein effektiver STAATSSTRUKTUR-SCHUTZ ist unerlässlich für die Verwirklichung von Gerechtigkeit.
Der Schutz des Menschen im Fokus der Rechtsprechung
Die gerichtliche Klärung der Zahlpflichten und der finanziellen Handlungsfähigkeit des Staates ist in Zeiten der Schuldenbremse unumgänglich für den sozialen Frieden. Wenn die verfasste Gewalt (Legislative) die Spielregeln des Schöpfers (Grundgesetz 1949) eigenmächtig umschreibt, ohne den Menschen als Souverän einzubeziehen, verlässt sie den Pfad der Tugend.
Das Verwaltungsgericht Berlin steht nun in der Pflicht, diesen Ultra-Vires-Akt zu stoppen und die völkerrechtliche Integrität der Rechtsordnung wiederherzustellen. Nur durch eine lückenlose Legitimationskette und die Achtung der Objektformel kann verhindert werden, dass der Staat zum Instrument der Ausgrenzung wird, statt seine Aufgabe als Diener des Menschen zu erfüllen.







