screenshot 20250920 1403393020578306891919840
[svs_banner]

Die Verfassung ist kein Verwaltungsakt. Sie ist das Fundament, auf dem wir stehen. Doch dieses Fundament wird täglich ignoriert – oft aus Gewohnheit, oft aus Unwissenheit, oft aus Bequemlichkeit der Ämter.

Damit ist heute Schluss.

Als verpflichteter Menschenrechtsverteidiger lege ich hiermit eine umfassende verfassungsrechtliche Expertise vor, die nicht weniger beweist als dies:

Ein Großteil der staatlichen Eingriffe in unsere Freiheit (durch StGB, SGB, IfSG u.a.) erfolgt ohne gültige Rechtsgrundlage.

Der Kern: Das Zitiergebot (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG)

Das Grundgesetz ist eindeutig. Wenn der Staat in Grundrechte eingreifen will, muss das Gesetz das eingeschränkte Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen. Das ist keine Bitte. Das ist eine Gültigkeitsvoraussetzung. Ein Gesetz, das schweigt, erlaubt keinen Eingriff.

Die Zäsur des Jahres 2005

Lange Zeit drückte die Justiz beide Augen zu. Doch mit dem Beschluss vom 27. Juli 2005 (1 BvR 668/04) zog das Bundesverfassungsgericht eine historische Rote Linie. Es stellte klar: Zukünftige Verstöße gegen das Zitiergebot führen zur Nichtigkeit.

Die Realität? Der Gesetzgeber hat diese Warnung ignoriert. Hunderte Änderungsgesetze (Verschärfungen im Strafrecht, im Sozialrecht, im Infektionsschutz) wurden nach 2005 verabschiedet, ohne die Grundrechte zu zitieren.

Das bedeutet: Diese Verschärfungen sind nichtig. Sie existieren rechtlich nicht. Eine Behörde, die sich darauf stützt, handelt ultra vires (außerhalb ihrer Befugnisse) und verletzt Ihren Allgemeinen Achtungsanspruch als Souverän.

Die Expertise: Ein Schild für den Bürger

Ich stelle diese Expertise (Stand Version 10.0) ab sofort jedem zur Verfügung, der sich gegen staatliche Willkür wehren muss. Sie ist universell einsetzbar – vom Jobcenter-Bescheid bis zum Strafverfahren. Sie beweist:

  1. Das Schweigen des Gesetzgebers ist ein Eingriffsverbot.
  2. Die „Modifikations-Ausrede“ der Justiz zieht nicht mehr.
  3. Jeder Richter, der dies ignoriert, verletzt das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 GG).

Wir treten nicht als Bittsteller auf. Wir fordern die Einhaltung des Eides auf das Grundgesetz ein.

Mit souveränen Grüßen

Dipl.-Ing. (Univ.) Alexander Emil Schröpfer

Oberstleutnant d.R. | (Algoraksha) Verpflichteter Menschenrechtsverteidiger

SVS-Monitoring

⚠️ ZUGANG BESCHRÄNKT ⚠️

Grundrechtsschulung erforderlich

Sie betreten diesen Raum als Gast. Um das TITAN-System und die Aktionsbasis nutzen zu können, müssen Sie Ihre Souveränität durch die Grundrechtsschulung bestätigen.

STATUS: MONITORING AKTIV [V3.1]


Moin und danke für deinen Besuch. Ich freue mich auf deinen Kommentar 😉

Entdecke mehr von Menschenrechtverteidiger

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen