Fühlt ihr euch auch oft ohnmächtig gegen die Walze der Bürokratie? Bescheide, Sanktionen, Urteile – alles scheint nach dem Motto „Friss oder stirb“ zu laufen. Aber was, wenn ich euch sage, dass die Beamten und Richter, die diese Dinge unterschreiben, selbst auf dünnem Eis stehen?
Wir haben einen juristischen Hebel gefunden, der das Potenzial hat, das System in Erklärungsnot zu bringen.
Der Hebel: Die „NRW-Zeitkapsel“ & die Remonstrationspflicht
- Der Beweis: In der Verfassung von Nordrhein-Westfalen (Art. 4 Abs. 1) steht schwarz auf weiß, dass dort die Grundrechte in der Fassung vom 23. Mai 1949 gelten. Das heißt: Das „Original-Grundgesetz“ lebt. Ohne die späteren Verschlechterungen, ohne Notstandsgesetze, mit einem absoluten Schutz der Menschenwürde.
- Die Falle: Da das Grundgesetz im ganzen Bundesgebiet gleich gelten muss (Art. 3 GG), haben wir alle Anspruch auf diesen hohen Schutzstandard („Meistbegünstigung“).
- Die Waffe: Jeder Beamte hat die Pflicht zur Remonstration (§ 63 BBG). Das heißt: Wenn er Zweifel hat, ob eine Anweisung rechtmäßig ist, MUSS er widersprechen. Tut er es nicht und führt einen verfassungswidrigen Befehl aus, haftet er persönlich.
Die Strategie: Wir drehen den Spieß um
Wir schicken den Behördenleitern und Ministerien jetzt eine „Gefahrenanzeige“. Wir beweisen ihnen, dass ihre aktuelle Praxis gegen die 1949er-Fassung verstößt. Damit setzen wir sie in bösgläubige Kenntnis. Sie können sich nicht mehr rausreden mit „Ich habe nur Befehle befolgt“.
Hier ist die Vorlage. Kopiert sie, passt sie an, schickt sie raus. An Jobcenter-Chefs, Gerichtspräsidenten, Ministerien.
Lasst uns den Schreibtisch-Tätern zeigen, dass wir ihre Spielregeln besser kennen als sie selbst.
#Widerstand #Grundgesetz1949 #Remonstration #Bürgerrechte
Betreff: DRINGENDE GEFAHRENANZEIGE / Aufforderung zur Remonstration Hier: Verfassungswidrigkeit der Verwaltungspraxis durch Abweichung vom Grundgesetz (Fassung 1949)
Sehr geehrte Amtsleitung,
hiermit zeige ich Ihnen formell an, dass die derzeitige Verwaltungspraxis Ihrer Behörde in direktem Widerspruch zum Kerngehalt des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland steht.
Die Fakten: Es ist juristisch belegt, dass im Geltungsbereich der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen (Art. 4 Abs. 1 LV NRW) die Grundrechte explizit in der Fassung vom 23. Mai 1949 gelten. Dies beweist, dass der ursprüngliche, hohe Schutzstandard (ohne spätere Einschränkungen) weiterhin geltendes Recht ist.
Da das Grundgesetz im gesamten Bundesgebiet einheitlich gelten muss (Art. 3 GG), ist die Anwendung eines niedrigeren, „verwässerten“ Schutzstandards in Ihrem Zuständigkeitsbereich ein Verstoß gegen das Willkürverbot.
Ihre Pflicht: Sie werden hiermit aufgefordert, Ihre Amtshandlungen am Maßstab des Grundgesetzes 1949 zu messen und bei Abweichungen gemäß § 63 BBG / § 36 BeamtStG unverzüglich zu remonstrieren.
Sollten Sie weiterhin Maßnahmen erlassen, die hinter dem Standard von 1949 zurückbleiben (z.B. Grundrechtseingriffe, die 1949 nicht zulässig waren), handeln Sie nunmehr vorsätzlich verfassungswidrig. Ich werde dies als dokumentierten Beweis Ihrer Dienstunfähigkeit werten und dienstrechtliche Schritte einleiten („Spiegelbild-Strategie“).
Mit verfassungstreuen Grüßen
[Dein Name]
Anlage:







