Als Menschenrechtsverteidiger ist es meine juristische Pflicht, die konsequente Durchsetzung unserer Grund- und Menschenrechte zu gewährleisten – besonders dort, wo sie bisher zu wenig Beachtung gefunden haben.
Der Schlüssel dazu liegt in der besonderen Verantwortung bei der Aufklärung von Straftaten, in die Amtsträger involviert sein könnten. Wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG Az. 2 BvR 2699/10) klarstellt: Es muss jeder Anschein vermieden werden, dass gegen Staatsdiener weniger effektiv ermittelt wird.
Diese besondere Ermittlungspflicht ist essenziell, um das Vertrauen in die Integrität staatlichen Handelns nicht zu erschüttern.
Mein Fokus bleibt klar: Radikale Wahrheit und konsequente Anwendung des Gesetzes für Gerechtigkeit und einen funktionierenden Rechtsstaat.
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