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Liebe Leserinnen und Leser,

ich habe heute eine Klageschrift beim Landgericht Itzehoe eingereicht, die weit über einen gewöhnlichen Verwaltungsstreit hinausgeht. Es ist eine Klage, die das Verhalten einer öffentlichen Behörde – den Fachbereich Sozialwesen des Kreises Steinburg – schonungslos anprangert und als systematische Zerstörung der menschlichen Existenz durch vorsätzliche Amtswillkür darstellt.

Der Skandal im Kern: Die Ehe als Hindernis zum Existenzminimum

Im Zentrum dieser Klage steht eine zutiefst erschütternde Erkenntnis: Mir wurde von einer Richterin des Landessozialgerichts unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass existenzsichernde Leistungen einzig und allein im Falle einer Scheidung von meiner pflegebedürftigen Ehefrau oder eines Auszuges aus der ehelichen Wohnung gewährt würden.

Dies ist keine bloße Formsache, sondern ein verfassungswidriges und unmenschliches Diktat: Hier wird die Zerstörung der nach Art. 6 Grundgesetz besonders geschützten Ehe und Familie zur offiziellen Bedingung für die Gewährung des verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimums nach Art. 1 Grundgesetz. Der Staat nötigt seine Bürger, ihre familiären Bindungen aufzugeben, um nicht in Elend und Verzweiflung zu versinken. Das ist eine staatlich sanktionierte Nötigung, die die Grundlagen unserer Verfassung angreift.

Die Kausalkette des Terrors: Von der Amtswillkür zum persönlichen Ruin

Dieses absurde „Ehe-Diktat“ ist jedoch nur der Gipfel eines jahrelangen, willkürlichen Vorgehens. Von Anfang an verletzte die Beklagte ihre elementare Amtsermittlungspflicht (§ 20 SGB X). Anstatt die Realität – die Hilfsbedürftigkeit meiner Frau – anzuerkennen, basierte sie ihre Leistungsverweigerung auf einer frei erfundenen Fiktion.

Die Folgen dieser vorsätzlichen Realitätsverweigerung und der „vorsätzlichen psychologischen Zermürbung“ sind eine lückenlose Kette des Leidens:

  • Finanzielle Vernichtung: Unmittelbare Mittellosigkeit und eine erzwungene Privatinsolvenz.
  • Justizieller Terror: Die Androhung von Freiheitsentzug durch die Staatsanwaltschaft, weil ich aufgrund der behördlich verursachten Mittellosigkeit meinen Verpflichtungen nicht nachkommen konnte.
  • Gesundheitlicher Ruin: Verweigerung notwendiger medizinischer Versorgung und daraus resultierend eine schwere psychische Erkrankung (komplexe Traumatisierung), die zur Frühverrentung führte.

Ich wurde physisch, psychisch und finanziell zerstört.

Amtshaftung: Nicht nur die Entscheidung, sondern der Prozess selbst ist die unerlaubte Handlung

Die Klage basiert auf Amtshaftung (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG). Hierbei geht es nicht nur um eine möglicherweise falsche Leistungsentscheidung. Es geht um den gesamten, jahrelangen Prozess der vorsätzlichen Schädigung und Zermürbung. Die vorsätzliche Missachtung grundlegender Amtspflichten und die Nötigung zur Zerstörung der Ehe sind die eigentliche unerlaubte Handlung.

Das geforderte Schmerzensgeld von 200.000 Euro ist als existenzielles Minimum zu verstehen – ein Ausgleich für die Verletzung meiner Grundrechte (Menschenwürde, Schutz der Familie) und die Zerstörung meiner Lebensgrundlage durch staatliche Willkür.

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Ein Aufruf zur Achtsamkeit und zum Dialog

Dieser Fall zeigt, wie tiefgreifend Behördenhandeln in das Leben von Menschen eingreifen kann, und wie grundlegende Rechte, wie das Recht auf Existenzminimum und der Schutz der Ehe, missachtet werden können.

Es ist Zeit, diese Missstände sichtbar zu machen und darüber zu sprechen. Ich hoffe, dass dieser Rechtsstreit nicht nur Gerechtigkeit für mich bringt, sondern auch dazu beiträgt, dass solche unmenschlichen Praktiken in Zukunft verhindert werden.

Ich werde hier über den Fortgang des Verfahrens berichten.

Mit hoffnungsvollen Grüßen,

Alexander Emil Schröpfer (Algoraksha)

Sankt Margarethen, den 16.10.2025

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